Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Speyer
Anschrift:
Wormser Straße 41, 67346 Speyer
Wegbeschreibung | Parkplätze | barrierefreier Zugang
Tel.: 06232 609-0
Fax: 06232 609- 2891
E-Mail: agsp(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.
Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Die Öffnungszeiten der Geschäftsstellen und vieles mehr, erfahren Sie unter: Service & Informationen
Behörden- und Geschäftsleitung
Behördenleiter:
Hans-Jürgen Stricker, Direktor des Amtsgerichts
Vertreterin:
N. N.
Medienreferent:
Hans-Jürgen Stricker, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiterin:
Nancy Schulze, Justizoberinspektorin
Hinweis zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle vom 20.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024
Die Rechtsantragsstelle ist in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 jeweils dienstags und donnerstags geschlossen.
Aktueller Hinweis zu „Fake-Anrufen“ durch angebliche Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Anrufer geben sich als Gerichtsvollzieher aus und mahnen angebliche Geldforderungen unter Androhung von Pfändungsmaßnahmen an. Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung werden Geldüberweisungen ins Ausland z.B. durch Abwicklung über die Western Union Bank verlangt.
Wir weisen darauf hin, dass
- derartige Anrufe nicht von Justizbediensteten getätigt werden und
- Zahlungsaufforderungen stets schriftlich versandt werden.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt vorab Kontakt mit dem Amtsgericht Speyer aufnehmen.
Aktueller Hinweis zu gefälschten Kostenrechnungen in Registersachen
In letzter Zeit werden gefälschte Kostenrechnungen in Registersachen durch unbekannte Dritte verschickt, welche angeblich von dem Amtsgericht Ludwigshafen kommen. Diese gefälschten Rechnungen sehen den offiziellen Rechnungen der Landesjustizkasse täuschend ähnlich, sind aber vor allem anhand der Bankverbindung als Fälschung zu erkennen: Für das Land Rheinland-Pfalz, somit auch für das Amtsgericht Ludwigshafen, werden Gerichtskosten ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen.
Deren Bankverbindung lautet:
Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE34 5451 0067 0025 3116 79
BIC: PBNKDEFFXXX
Fälle, in denen nach der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen im Bundesanzeiger Zahlungsaufforderungen durch Dritte unter Beifügung amtlich erscheinender Rechnungen in betrügerischer Absicht verschickt werden, treten derzeit bundesweit auf.
Die betroffenen Kaufleute oder Gesellschaften werden hierin zur Zahlung angeblicher Eintragungskosten aufgefordert.
Der Bundesanzeiger Verlag hält auf www.bundesanzeiger.de unter der Rubrik „Wissenswertes - Daten und Statistiken“ eine Liste der dort derzeit bekannten Absender solcher Rechnungen vor.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kosten für die Eintragung in das Handelsregister um einen öffentlich-rechtlichen Kostenanspruch handelt, der ausschließlich durch die Landesjustizkasse und nicht durch private Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen eingezogen wird.
Aktuelles
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten.
Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Direktor des Amtsgerichts
Hans-Jürgen Stricker
Vertreter:
Andrea Herkommer-Zimmermann, Richterin am Amtsgericht (Ständige Vertreterin des Direktors)
Bei dem Amtsgericht Speyer ist es möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden.
Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, mit der die Unterschrift in der Papierwelt ersetzt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur kann über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.
Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten in besonderer Weise unterstützt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de
Umsetzung der sicher verschlüsselten elektronischen Zugänge zu den behördlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Das Amtsgericht Speyer betreibt keine Facebook-Seite.
Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert.
Hinweis nach § 8 Abs. 5 Transparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach
§ 55 Bundesdatenschutzgesetz und
§ 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen:
Direktor des Amtsgerichts Speyer Hans-Jürgen Stricker, vertreten durch die ständige Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Speyer Andrea Herkommer-Zimmermann,
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Postfach 1103, 67321 Speyer,
Telefon: 06232 609-0, Telefax: 06232 609-2891, E-Mail: agsp(at)zw.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Richter am Amtsgericht Peter Zweig
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Postfach 1103, 67321 Speyer,
Telefon: 06232 609-0, Telefax: 06232 609-2891, E-Mail: datenschutz.agsp(at)zw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i.V.m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
Information
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten,
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Wegbeschreibung
Hier erfahren Sie, wie Sie mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht kommen.
Sicherheitskontrollen für Besucher
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen.