Amtsgericht Speyer: Pressebericht Dezember 2025

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für Dezember 2025

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

 

am 10. Dezember 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Hassloch, dem von der Staatsanwaltschaft ursprünglich eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird.

Der Angeklagte, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll, soll im August 2024 zunächst ohne verkehrsbedingten Anlass auf einer Landstraße bei Böhl-Iggelheim auf die Gegenfahrspur gewechselt und frontal auf ein entgegenkommendes Fahrzeug zugefahren sein. Ein Unfall sei nur vermieden worden, will der Entgegenkommende sein Fahrzeug scharf abgebremst habe. 

Nachdem die Polizei aufgrund der Fahrweise des Angeklagten informiert worden war, sollte der Angeschuldigte auf der Bundesstraße 9 bei der Anschlussstelle Schifferstadt einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Es soll in der Folge zu einer Verfolgungsjagd auf der Bundesstraße 9 und später auf der Bundesautobahn A 61 (und vermutlich auch der  A 65) gekommen sein, der Angeklagte soll dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und verbotswidrig überholt haben. Er soll schließlich an der Anschlussstelle Hassloch von der Autobahn abgefahren sein und im Bereich Hassloch einen Unfall verursacht haben, indem er trotz Gegenverkehr überholte und der Gegenverkehr in den Grünstreifen ausweichen musste, sodass an diesem Fahrzeug ein Schaden von mehr als 4.000,- entstanden sein soll. Auch im Bereich von Hassloch soll es daneben zu mehrfachen Vorfahrtsverstößen und Wechseln in den Gegenverkehr gekommen sein. Er soll schließlich in einer Tiefgarageneinfahrt in Hassloch gestellt worden sein. 

Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen, da eine Verurteilung wegen des Verbrechenstatbestandes des unerlaubten Eingriffs in den Straßenverkehr in Betracht kommt, §§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB. 

 

am 17. Dezember 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung und ein besonders schwerer Raub vorgeworfen werden. 

Es soll im Mai 2024 während der Zugfahrt von Ludwigshafen am Rhein nach Böhl-Iggelheim zu einem Streit zwischen drei Personen gekommen sein. Als ein Zuginsasse schlichtend eingreifen wollte, soll der Angeklagte ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als ein weiterer Insasse helfend hinzukam, soll er diesem auch mit der Faust auf das Auge und ihm ferner mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten haben. Der Geschädigte soll dabei schwere Verletzungen, unter anderem eine Jochbeinfraktur erlitten haben, die operativ behandelt werden musste und zu einer dauerhaften Taubheit des Oberkiefers führte. 

Der Angeklagte soll in Böhl-Iggelheim aus dem Zug ausgestiegen sein, und versucht haben dem Geschädigten, der mit seinem Kind am Bahnhof wartete, dessen Fahrrad abzunehmen. Als der Geschädigte dies zu verhindern versuchte, soll er ihm mit dem beschuhten Fuß gegen dessen Kopf getreten haben, sodass es ihm letztlich gelang dem Geschädigten gewaltsam das Rad wegzunehmen. Zu einer Verletzung soll es nur deshalb nicht gekommen sein, da der Geschädigte einen Helm trug. 

 

am 17. Dezember 2025 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Wachenheim, dem von der Staatsanwaltschaft zunächst eine Sachbeschädigung vorgeworfen worden war. Es erging ein Strafbefehl, gegen der Angeklagte Einspruch eingelegt hat.  Im Verlauf der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht – Strafrichter - kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Verurteilung wegen versuchten Wohnungseinbruchs in Betracht kommt und legte das Verfahren dem Schöffengericht vor. 

Dem Angeklagten war ursprünglich vorgeworfen worden im Februar 2024 in ein Anwesen in Speyer einzudringen, indem er über ein Vordach kletterte und erfolglos versuchte mehrerer Fenster zu öffnen, wobei ein Sachschaden von mindestens 100,- Euro entstanden sein soll. Ziel soll es gewesen sein, einen Schlafplatz zu finden. 

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 1. Dezember 2025 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 20-jährige Angeklagte und zwei mittlerweile 21-jährige Angeklagte denen von der Staatsanwaltschaft in wechselnder Besetzung drei gefährliche Körperverletzungen, eine versuchte Nötigung und ein Diebstahl vorgeworfen werden. Sie sollen diese im April 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt begangen haben. Drei der vier Angeklagten sollen einem Mitgefangenen gegen dessen Willen die Luft weggenommen haben bis er bewusstlos war (sog. Pilotentest). Zwei dieser drei Angeklagten sollen ihm anschließend gegen dessen Willen die Kopfhaare vollständig rasiert haben. In anderer Besetzung sollen drei der vier Angeklagten danach den Mitgefangenen in der Zelle eines der drei Angeklagten geschlagen haben, sodass dieser Schmerzen erlitt. Anschließend sollen alle vier ihn unter Androhung weiterer Schläge erfolglos aufgefordert haben sich nicht den Beamten der Anstalt anzuvertrauen. Zuletzt sollen alle vier Angeklagte verschiedene Gegenstände aus der Zelle des Opfers mitgenommen haben um sie für sich zu verwenden. 

 

am 3. Dezember 2025 um 11:30 Uhr

gegen eine mittlerweile 17-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, der von der Staatsanwaltschaft ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung und in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen werden. Im Verlauf einer Vorführung zu einer Gerichtsverhandlung bei dem Landgericht Landau im Februar 2025 soll sie gegen die vorführenden Beamten Schläge und Tritte ausgeführt haben ohne diese zu treffen und sie beleidigt haben. Im April 2025 soll sie bei der Durchsetzung eines Hausverbots im Bereich des Bahnhofs in Landau Polizeibeamten erneut Widerstand geleistet und einem Beamten eine Glasflasche an den Kopf geworfen haben, sodass dieser ein Hämatom am Ohr erlitt. Im Anschluss wurde die Angeklagte durch einen kommunalen Vollzugsdienst in eine Klinik gebracht; dabei soll sie auch diese Mitarbeiter beleidigt und ihnen Widerstand geleistet haben, unter anderem indem sie sie versuchte zu beißen und sie bespuckte. 

Die Verhandlung ist nicht öffentlich. 

 

am 8. Dezember 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im November 2022 in Speyer knapp 300 Gramm Haschisch an einen gesondert verfolgten Täter verkauft haben. 

 

am 15. Dezember 2025 um 13:30 Uhr

gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine falsche Verdächtigung und eine Sachbeschädigung vorgeworfen werden. Er soll im August 2024 in Bereich des Bahnhofs in Böhl-Iggelheim gegenüber Polizeibeamten bewusst wahrheitswidrig erklärt haben, ein Anderer halte eine Frau gegen ihren Willen fest um zu erreichen, dass gegen diesen Ermittlungen eingeleitet werden. Ferner soll er im September 2024 einen Betonpfeiler einer Schule in Böhl-Iggelheim beklebt haben, sodass dieser neu gestrichen werden musste. 

 

 

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 27. November 2025

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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