Rechtsantragstelle und Beratungshilfe bei den Amtsgerichten

Leistungen nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz)

Bürger mit geringem Einkommen(*) können für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Leistungen nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen. Soweit dem Anliegen des Antragstellers durch eine sofortige Auskunft oder die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung entsprochen werden kann, kann die Beratungshilfe durch das Amtsgericht gewährt werden. Eine Vertretung des Bürgers gegenüber Dritten, d.h. das Schreiben von Briefen oder telefonische Verhandlungen, erfolgt durch das Amtsgericht jedoch nicht. Bei Angelegenheiten die Sachverhaltsermittlungen, mehrere Gesprächstermine oder die Prüfung komplizierter Rechtsfragen erfordern, wird die Beratungshilfe ausschließlich durch Rechtsanwälte gewährt. Die Beratungshilfe besteht in (rechtlicher) Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Hierfür erteilt das Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers auf Antrag einen Berechtigungsschein. Im Rahmen dieses Antrages hat der Antragsteller Nachweise über sein Einkommen und die monatlichen Belastungen (z.B. Miete, Versicherungen, Kreditraten, Unterhalt) vorzulegen. Für die Antragstellung besteht Vordruckzwang. Entsprechende Antragsformulare erhalten Bürger bei den örtlichen Amtsgerichten.

Fragen zur Beratungshilfe beantwortet Ihnen die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.

Sie erreichen die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts zu den Öffnungszeiten, die auf der Startseite genannt sind.

 

Bitte bringen Sie vorsorglich Ihren Personalausweis oder sonstige Ausweisdokumente sowie eventuelle Unterlagen mit.

Weitere Informationen über die Rechtsantragsstelle und Beratungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG ZW) 

(*) Beratungshilfe aufgrund geringer Einkünfte (Berechnung der Einkommensgrenze) 

Den Vordruck finden Sie unter Beratungshilfeanträge oder unter Formulare und Merkblätter im Bereich "Zivilabteilung".