Amtsgericht Speyer: Pressebericht Februar 2026

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für Februar 2026

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 4. Februar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2025 in Speyer mehr als 100 Gramm Amphetamin bei sich geführt haben um die Betäubnungsmittel gewinnbringend zu verkaufen und dabei ein Einhandmesser und zwei Kampfhunden mit sich geführt haben. Ferner soll er zu dem gleichen Zeit in seiner Wohnung in Speyer LSD zum Eigenkonsum aufbewahrt haben. 

am 9. Februar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten aus Oberhausen-Rheinhausen, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im November 2023 in Speyer dem Opfer eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben, sodass dieses eine blutende Wunde erlitt. 

In einer zweiten Anklage wird ihm eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Juli 2024 auf dem Brezelfest in Speyer versucht haben einen anderen Gast mit einem Bierkrug zu schlagen und ihm einen Kopfstoß zu geben.

In einer weiteren Anklage werden ihm eine Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung und weiterer Tateinheit mit zwei tateinheitlichen Körperverletzungen, eine weitere Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie eine weitere Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Er soll im März 2024 in einem Supermarkt in Speyer den Geschädigten beleidigt, ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn getreten haben, sodass eine blutende Lippe, Blutergüsse, und Kopfschmerzen erlitt. Als dem Geschädigten seine Mutter zu Hilfe kam, soll er ihr gegen deren Knie getreten und ihr auf den Kopf geschlagen haben, sodass sie eine Schwellung des Knies und Blutergüsse erlitt. Im Mai 2024 soll er in Speyer auf offener Straße einen Lokalpolitiker beleidigt und ihm gedroht haben ihn umzubringen. Er soll schließlich ein Fahrrad in Richtung des Opfers geworfen, dieses aber nicht getroffen haben. Weiteren Versuchen des Angeklagten ihn zu schlagen und zu treten konnte das Opfer ausweichen. Auch einer auf ihn geschnippten Zigarette konnte er ausweichen. Zuletzt soll er im Mai 2024 in Speyer einem Autofahrer gedroht haben, ihn umzubringen und ihn beleidigt haben.

In der vierten Anklage gegen ihn wird ihm vorgeworfen einen weiteren Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Beleidigung begangen zu haben. Er soll im Juni 2024 eine Gaststätte in Speyer betreten haben, obwohl ihm zuvor ein Hausverbot erteilt worden war und gegenüber dem Wirt eine Beleidigung in Bezug auf den vorgenannten Lokalpolitiker zugerufen haben.

In einem Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, wird ihm vorgeworfen, zwei Hausfriedensbrüche und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit zwei tateinheitlichen Beleidigungen begangen zu haben. Er soll im September 2023 trotz Hausverbot eine Tankstelle betreten und auch nach Aufforderung nicht verlassen zu haben. Nachdem Polizeibeamte das Hausverbot durchgesetzt zunächst hatten, soll er die Tankstelle erneut betreten haben. Ihm wurde daraufhin von zwei Polizeibeamte die Ingewahrsamnahme erklärt. Gegen diese soll er sich widersetzt haben und versucht haben, einen der beiden Beamten zu schlagen. Daneben habe er diese auch beleidigt. 

In einem weiteren Strafbefehl wird ihm vorgeworfen einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Er soll im Juni 2023 in Speyer gegen den Außenspiegel eines PKW getreten haben. Als Polizeibeamte eingetroffen waren, soll er versucht haben die Beamten, die ihn kontrollieren wollten, zu schlagen und sich gegen die vorläufige Festnahme gesperrt haben. 

Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen.

Fortsetzungstermin ist für den 11. Februar 2026, 9:00 Uhr bestimmt.

am 23. Februar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 51-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben oder sie ihr verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben.  Er soll im April 2024 vor einem Café in Speyer einem 14-Jährigen eine konsumfähige Menge Kokain überlassen haben, das der 14-Jährige umgehend vor Ort konsumierte. 

am 23. Februar 2026 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 41-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Brandstiftung vorgeworfen wird. Er soll im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit im September 2025 in Speyer einen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in Brand gesetzt haben wodurch sodass ein Schaden in Höhe von 50.000,- Euro entstand. 

 

Das Jugendschöffengericht:

am 2. Februar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vier Fälle des gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, in einem Fall in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2025 im Bereich des Bahnhofs in Heidelberg bei einer Kontrolle knapp 100 XTC-Tabletten, 230 Tabletten Alprazolam, ebenfalls im Januar 2025 bei einer Kontrolle im Mannheimer Hauptbahnhof knapp 170 XTC-Tabletten, im April 2025 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein 40 XTC-Tabletten und im August 2025 wieder am Hauptbahnhof in Mannheim mehr als 320 XTC-Tabletten zum gewinnbringenden Verkauf bei sich gehabt haben um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Schließlich soll er bei einer Kontrolle am Bahnhof in Ludwigshafen am Rhein im Juli 2025 eine geringe Menge Kokain besessen haben. 

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Der Angeklagte befindet sich in Haft in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt, woraus sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Speyer ergibt.

am 2. Februar 2026 um 14:45 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2025 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen mit den Fäusten auf den Kopf und gegen den Oberkörper geschlagen haben, sodass das Opfer Schmerzen und Hautrötungen erlitt. Anschließend soll er einen Vollzugsbeamten, der ihn fixierte, beleidigt haben. 

Die Verhandlung ist nicht öffentlich. 

am 18. Februar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten und einen 22-jährigen Angeklagten, denen von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Dem 17-Jährigen wird darüber hinaus eine weitere vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen im August 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt mit Fäusten auf einen Mitgefangenen eingeschlagen und ihm gegen die Oberarme und die Brust getreten haben. Ferner soll der 23-Jährige dem Opfer so fest gegen die Brust gedrückt haben, dass es ohnmächtig wurde (Pilotentest). Als er aus der Ohnmacht erwachte, sollen ihn die Angeklagten weiter traktiert haben. Durch die Misshandlungen soll das Opfer Hämatome erlitten haben. Im Dezember 2024 soll der 17-Jährige auf einen Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gekniet und mit der Faust auf ihn eingeschlagen haben. 

am 25. Februar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten und einen 18-Jährigen Angeklagten, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Dem 19-Jährigen wird darüber hinaus eine besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der 19-Jährige soll sich zunächst im Februar 2024 in Speyer mit dem Opfer verabredet und es unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seines Geldes aufgefordert haben. Dieses übergab ihm daraufhin 30,- Euro. Im Juli 2024 sollen die beiden Angeklagten dasselbe Opfer in ein Gebüsch gelockt und es mit der Drohung, es umzubringen zur Herausgabe von Bargeld, seines Autoschlüssels und seines Mobiltelefons aufgefordert haben. Dem Opfer sei es gelungen, sich in sein Auto zu setzen, die Türen zu verriegeln und einen Notruf abzusetzen, weshalb die Angeklagten wegrannten.

am 18. Februar 2026 um 13:30 Uhr

gegen einen knapp 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft drei Diebstähle vorgeworfen werden, wobei er in einem Fall ein gefährliches Werkzeug mitgeführt haben soll und in einem Fall zur Ausführung der Tat eingebrochen sein, wobei es in diesem Fall beim Versuch geblieben sein soll. Ferner soll er eine Bedrohung, eine Beleidigung und drei Urkundenunter-drückungen, wobei es bei zwei Fällen beim Versuch blieb, begangen haben. Er soll im April 2025 in Speyer einen anderen mit einem Verbrechen bedroht haben und kurze Zeit später im polizeilichen Gewahrsam einen Polizeibeamten beleidigt haben. Im Juni 2025 soll er in einem Supermarkt in Speyer unter Mitführen eines Tierabwehrsprays Lebensmittel im Wert von weniger als 4,- Euro entwendet haben. Ebenfalls im Juni 2025 soll er aus einem unverschlossenen PKW in Speyer verschiedene Dokumente, unter anderem eine Debitkarte, sowie Bargeld in Höhe von 200,- Euro entwendet haben, Mit der erlangten Debitkarte soll er noch am gleichen Tag in einem Geschäft in Speyer bei einem Bezahlvorgang erreicht haben, dass knapp 50,- Euro von dem Konto des Geschädigten abgebucht wurden. Das gleiche Vorhaben soll bei zwei Versuchen in einem Bekleidungsgeschäft und einer Parfümerie gescheitert sein. Schließlich soll er im Juni 2025 durch ein gekipptes Fenster eines Sportvereinsheims eingestiegen sein und das Gebäude erfolglos nach stehlenswertem Gut durchsucht haben. 

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 1. Februar 2026

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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