Amtsgericht Speyer: Pressebericht Januar 2026

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für Januar 2026

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

 

am 7. Januar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung, drei gefährliche Körperverletzungen und drei vorsätzliche Körperverletzungen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung und davon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit versuchter Nötigung, sowie drei weitere Bedrohungen vorgeworfen werden. 

Der Angeklagte soll die Geschädigte im August 2023 in ihrer Wohnung in Speyer mit deren Einverständnis gefesselt und mit ihr zunächst einverständlich Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Er soll jedoch nicht von ihr abgelassen haben, nachdem sie ihn auffordert  hatte die sexuellen Handlungen zu beenden. Erst auf das Flehen der Geschädigten soll er die Handlungen schließlich beendet haben. 

Einige Tage zuvor soll er ihr im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung in der Wohnung in Speyer einen Schlüsselbund ins Gesicht geworfen haben, sodass sie zwei Platzwunden erlitt.

Wenige Tage danach soll er die Geschädigte in der Wohnung am Hals gepackt haben und sie gegen die Wand gedrückt haben, sodass sie keine Luft bekam und Schmerzen im Bereich des Unterkiefers hatte.

Einen Tag später soll er die Geschädigte im Flur des Wohnanwesens geschubst haben, sodass sie mit dem Rücken an die Wand prallte und Schmerzen erlitt. Auch soll er ihr in diesem Zusammenhang gedroht den Kiefer zu brechen.

Im September 2023 soll er die Geschädigte an den Händen gefesselt haben, sodass sie Schmerzen an den Handgelenken erlitt.

Eine Woche später soll der Angeklagte die Geschädigte in deren Wohnung in Speyer an den Haaren gepackt haben, sie auf die Knie geworfen und ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Als sie versuchte zu flüchten, soll er sie am Hals gepackt, sie zu Boden gedrückt und gewürgt haben. Ferner soll er ihr gedroht haben, die Kehle durchzuschneiden.

Im Oktober 2023 soll er die Geschädigte im Flur ihrer Wohnung in Speyer gegen die Wand gestoßen, sie in den Schwitzkasten genommen, ihr Mund und Nase zugehalten und sie erneut gewürgt haben. Er soll ihr unter anderem gedroht haben, er werde sie umbringen, wenn sie die Polizei rufe. Zuletzt soll er ihr eine Kopfnuss gegeben haben, sodass die Nasenbluten bekam.

Danach soll er ihr bei drei Gelegenheiten im Oktober 2023 gedroht haben, sie zu töten.

In einer zweiten Anklage werden dem Angeklagten zwei vorsätzliche Körperverletzungen, zwei Beleidigungen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, und eine Sachbeschädigung vorgeworfen. 

Er soll der Geschädigten im August 2025 bei einer Begegnung in Waldsee mit einem Metallgitter eines Hundekorbes gegen den Arm geschlagen haben. Nachdem die Zeugin sich wehrte und ihn verletzte, soll er sie zu Boden geworfen und sie mit den Füßen getreten und ihr unter Vorhalt eines Messers gedroht haben, sie zu entstellen. Die Geschädigte soll Kopfschmerzen, Schwindel, eine Schwellung und eine Schürfung erlitten haben. 

Im August 2025 soll er in Speyer seiner früheren Ehefrau nach einer verbalen Auseinandersetzung mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, sodass sie starke Schmerzen erlitt. 

Einige Tage später soll der Angeklagte die Glasscheibe der Tür der Wohnung seiner früheren Ehefrau eingeschlagen haben, sodass ein Schaden in Höhe von etwa 100,- Euro entstand.

Zuvor soll er im Mai 2025 eine Zeugin in einer Gaststätte in Germersheim beleidigt haben.

Im Juni 2025 soll er schließlich dieselbe Zeugin in Speyer erneut beleidigt haben.

Fortsetzungstermine wurden für den 12. Und 19. Januar 2026, jeweils 9:00 Uhr stimmt.

 

am 14. Januar 2026 um 11:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 53-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. 

Es soll im Februar 2025 in Speyer im Bereich einer Tankstelle in seinem Fahrzeug mehr als 10 Gramm Amphetamin und in dem Kühlschrank in seiner Wohnung in Speyer mehr als 40 Gramm Amphetamin ohne die erforderliche Erlaubnis aufbewahrt haben. 

 

am 21. Januar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und in einem Fall tateinheitlich hierzu mit nicht geringen Mengen Cannabis gewerbsmäßig Handel getrieben, unerlaubt Betäubungsmittel besessen und tateinheitlich in zwei Fällen gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. 

Er soll im Februar 2024 mehr als 220 Gramm Amphetamin verkauft und im Zuge dessen das Paket in ein Fach einer Packstation in Hassloch gelegt haben. 

Im November 2024 soll er in den Kellerräumen seines Anwesens in Böhl-Iggelheim 39 Cannabispflanzen angebaut haben, wobei zehn Pflanzen hätten abgeerntet und daraus 85 Gramm Marihuana hätten gewonnen werden können. Darüber hinaus soll er in seiner Wohnung etwa 125 Gramm Marihuana, mehr als 60 Gramm Amphetamin und eine geringe Menge Kokain und Haschisch sowie fünf XTC-Tabletten, Munition und verbotene Gegenstände (Butterfly- und Wurfmesser sowie einen Wurfstern), aufbewahrt haben. Die Drogen sollen zum überwiegenden Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. 

 

am 21. Januar 2026 um 10:30 Uhr

gegen eine mittlerweile 37-jährigen Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben.

Sie soll im Januar 2025 in Speyer für den gesonderten Verfolgten Haupttäter anlässlich einer polizeilichen Kontrolle in ihrer Umhängetasche mehr als 110 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben; das Rauschgift wollte der gesondert verfolgte Haupttäter gewinnbringend an Abnehmer weiterveräußern. Daneben soll die Angeklagte in ihrer Wohnung eine XTC Tablette aufbewahrt haben. 

 

am 28. Januar 2026 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. 

Er soll die Geschädigte, die er kurz zuvor in Speyer kennengelernt hatte, in Otterstadt im Juli 2023 in den späten Abendstunden im Bereich eines Supermarktes vergewaltigt haben, indem er gegen deren Willen mit seinem Finger in die Scheide der Geschädigten eindrang und bei ihr Oralverkehr ausübte. 

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 14. Januar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen 17-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei vorsätzliche Körperverletzungen vorgeworfen werden.

Er soll im Februar 2025 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen zwei bis drei Faustschläge verpasst haben, sodass dieser eine Rötung erlitt. Bei einer weiteren Gelegenheit soll er dem Geschädigten wiederum mit der Faust auf das Auge geschlagen haben, sodass dieser eine Verletzung am Auge erlitt. 

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 26. Januar 2026 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. 

Er soll im Juli 2023 bei einer Polizeikontrolle am Postplatz in Speyer mehr als 45 Gramm Marihuana und knapp 35 Gramm Haschisch mit sich geführt haben um die Cannabisprodukte gewinnbringend zu verkaufen. 

 

am 26. Januar 2026 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung, eine versuchte räuberische Erpressung und eine besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen werden. 

Er soll im September 2024 anlässlich einer körperlichen Auseinandersetzung mit seinem Bruder seinem Vater, der versuchte den Streit zu schlichten, mit einem kleinen Messer in die Hand gestochen haben. 

Anschließend soll er seine Mutter aufgefordert haben ihm 1.000.- Euro zu geben, anderenfalls werde er seinen Bruder umbringen. Bei der vermeintlichen Übergabe wurde der Angeklagte festgenommen.  

Im November 2024 soll er unter einer fadenscheinigen Begründung zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter die Geschädigten unter Vorhalt eines kleinen Klappmessers aufgefordert haben „Spritgeld“ zu geben. Einer der Geschädigten übergab dem Angeklagten daraufhin 5,- Euro. Damit soll der Angeklagte nicht einverstanden gewesen sein und dem anderen Geschädigten unter Verwendung des Messers eine Ohrfeige gegeben und ihn mit der Faust geschlagen haben. Nachdem auch ein weiterer Geschädigter nicht bereit gewesen war, „Werthaltiges“ herauszugeben und die Geschädigten geäußert hatten die Polizei zu rufen, sollen der Angeklagte und sein Mittäter sich getrollt haben. 

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 30. Dezember 2025

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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