I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 5. September 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten und eine 46-jährige Angeklagte, beide aus Speyer. Dem 29-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung, der 46-Jährigen ein Diebstahl vorgeworfen. Sie sollen im September 2017 in einem Supermarkt in Speyer Elektroartikel im Wert von etwa 80 Euro gestohlen haben. Als sie der Ladendetektiv angesprochen haben soll, soll der 29-Jährige den Detektiv geschlagen und getreten haben um der Mittäterin die Flucht zu ermöglichen. Er soll später in den Markt zurückgekommen sein und einer von dem Detektiv hinzugerufenen Person mit einer Schere einen Schnitt am Unterarm beigebracht haben.
am 5. September 2018 um 13:15 Uhr
gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll die Verletzte im Dezember 2017 in einem Asylantenheim in Waldsee nach einem verbalen Streit zunächst mit der Hand geschlagen und danach weiter auf sie mit einem Holzstuhl und einer Bettstange eingeschlagen haben. Die Geschädigte soll sich dabei am ganzen Körper Hämatome, eine Platzwunde am Kopf und einen Mittelhandbruch zugezogen haben.
am 26. September 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen 22-jährigen Angeklagten aus Worms, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgenommen zu haben. Er soll im Dezember 2017 in Dudenhofen anlässlich eines Fußballspiels einen gesondert verfolgten Zeugen, der zuvor eine Fahne eines der beiden Fußballvereine gestohlen haben soll, in sein Fahrzeug aufgenommen haben und nachdem sich eine Personengruppe ihm in den Weg gestellt hatte, mit stetig steigender Geschwindigkeit auf die Gruppe zugefahren sein soll. Während ein Zeuge durch Hochspringen eine Kollision vermeiden konnten, sollen zwei Personen angefahren worden sein, wobei eine der beiden auf der Motorhaube zum Liegen kam und der Angeklagte ihn in der Folge versucht haben soll durch Schlangenlinien-Fahren abzuwerfen. Die Fahrt soll erst nach einigen hundert Metern geendet haben, nachdem er von Polizeibeamten zum Anhalten aufgefordert wurde.
Das Jugendschöffengericht
am 3. September 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen 15-jährigen Angeklagten aus Harthausen, dem von der Staatsanwaltschaft eine räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2017 am Postplatz in Speyer mit einem gesondert verfolgten Mittäter von den drei Geschädigten deren Mobiltelefone und Kleidung verlangt haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verschaffen, soll der Mittäter einem der Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Diese sollen daraufhin dem Angeklagten und seinem Mittäter zwei Telefone im Wert von mehr als 500 Euro und Kleidung im Wert von mehr als 250 Euro ausgehändigt haben.
In einer weiteren Anklage wird ihm vorgeworfen einen Diebstahl im besonders schweren Fall begangen zu haben. Er soll im Juli 2017 in Harthausen einen Roller im Wert von 300 Euro kurzgeschlossen und an sich genommen haben um ihn für sich zu behalten
Die Verhandlung ist nichtöffentlich.
am 3. September 2018 um 14:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in acht Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, wobei es sich in zwei Fällen um nicht geringe Mengen gehandelt haben soll. Er soll im Zeitraum von Februar 2014 bis Februar 2015 im Internet Ecstasy-Pillen und Amphetamin bestellt haben um dieses gewinnbringend weiter zu verkaufen. Dabei soll es sich einmal um 1.100 Gramm und einmal 100 Gramm Amphetamin gehandelt haben (Nicht geringe Menge).
Die Verhandlung ist nichtöffentlich.
am 3. September 2018 um 15:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 21-jährige Angeklagte (Heranwachsende) aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft zwei bandenmäßige und zwei weitere gewerbsmäßige Diebstähle vorgeworfen werden. Sie soll im November 2016 in Hofheim im Taunus Lebensmittel im Wert von mehr als 100 Euro, im Februar 2017 in Walldorf und Schwetzingen zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern in zwei Fällen Lebensmittel im Wert von knapp 700 Euro beziehungsweise mehr als 180 Euro gestohlen haben. Schließlich soll sie im April 2017 in Karlsruhe Unterwäsche und Lebensmittel im Wert von mehr als 60 Euro entwendet haben.
Die Verhandlung war ursprünglich für den 12. Februar 2018 sowie den 16. April 2018 vorgesehen.
am 17. September 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten (Heranwachsender) aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen werden. Er soll im Juli 2017 im Bahnhof in Speyer seiner ehemaligen Freundin mit Hand fest ins Gesicht geschlagen und sie beleidigt haben.
In einer weiteren Anklage wird ihm eine Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll ebenfalls im Juli 2017 in Speyer eine Weinflasche gegen eine Tür eines Supermarktes geworfen haben, sodass diese zu Bruch ging. Dabei soll ein Schaden von mehreren 100 Euro entstanden sein.
Ferner wird ihm in einer dritten Anklage eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll bereits im Juni 2017 am Bahnhofsvorplatz in Speyer auf seine ehemalige Freundin getroffen sein und eine Glasflasche nach ihr und ihrer Freundin geworfen haben, diese, entgegen seiner Absicht, aber nicht getroffen haben.
Schließlich wird ihm in einer vierten Anklage vorgeworfen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter eine weitere Sachbeschädigung begangen zu haben. Er soll am 3. Januar 2017 an einem Bahnsteig des Bahnhofs Speyer gemeinsam mit dem Mittäter gegen einen Getränkeautomaten getreten haben, sodass die Frontscheibe zerbrach und ein Schaden von etwa 200 Euro entstand.
am 17. September 2018 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten (Heranwachsender), dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll dem Verletzten im Januar 2018 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt zweimal mit einem Glas auf den Kopf geschlagen haben, sodass dieser Schmerzen und eine Schwellung am Kopf erlitt.
am 24. September 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten (Heranwachsender), aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche uneidliche Aussage vorgeworfen wird. Er soll im April 2017 anlässlich seiner Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Ludwigshafen bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben von einer Schlägerei nichts mitbekommen zu haben; es habe keine Verabredung zu der Tat gegeben.
am 24. September 2018 um 13:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 22-jährigen Angeklagte ohne festen Wohnsitz, der von der Staatsanwaltschaft zwei Bandendiebstähle vorgeworfen werden. Sie soll sich mit zwei gesondert verfolgten Mittätern zusammengetan haben um fortlaufend Diebstähle von hochwertigen Drogerieartikeln zu begehen und sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Die erste Tat soll im August 2016 bei einem Drogeriemarkt in Speyer stattgefunden haben, der Wert des Diebesgutes soll mehr als 1.200 Euro betragen haben. Die zweite Tat soll im September 2016 stattgefunden haben, Tatort soll ein Drogeriemarkt in Ludwigshafen gewesen sein, die Beute soll mehr als 800 Euro betragen haben.
II. Hinweis:
Am 1. Oktober 2018 findet voraussichtlich keine (Jugend-)Schöffengerichts-verhandlung statt. Der nächste Pressebericht wird urlaubsbedingt erst Anfang Oktober 2018 erstellt werden.
III. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung (Telefon-Durchwahl: 06232-609100).
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich auch am Vortag des oben mitgeteilten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 27. August 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts