I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 4. September 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 42-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft drei Nachstellungen, in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung und einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, in dem anderen Fall in Tateinheit mit Raub, vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und einem weiteren Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz sowie in einem dritten Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll im Januar und April 2017 in Speyer seiner getrenntlebenden Ehefrau nachgestellt und gegen eine zugunsten seiner getrennt lebenden Ehefrau ausgesprochene Gewaltschutzverfügung verstoßen und dabei im Januar 2017 mit einem Hammer eine Scheibe eingeschlagen und in die Wohnung der Frau eingedrungen und sie bedroht haben. Im April 2017 soll er seine Ehefrau, die zu Fuß in Harthausen unterwegs war, mit dem Pkw angegriffen haben. Er soll sie gepackt, in seinen Pkw verbracht, sie gebissen und ihr ihre Handtasche mit mehreren hundert Euro Bargeld und Papieren entrissen haben. Der Versuch davon zu fahren soll an dem Hinzutreten eines Zeugen gescheitert sein. Vor diesem Vorfall soll der Angeklagte sich im Februar 2017 zu einer gemeinsamen Bekannten begeben haben, dort so auf den Rollladen einer Balkontür eingewirkt haben, dass auch die dahinterliegende Scheibe zerbarst.
In einer weiteren Anklage wird ihm vorgeworfen im Juni 2016 eine weitere vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll seine Ehefrau in der damals noch gemeinsamen Wohnung gewürgt und nach Hinzutreten seiner Schwiegermutter diese am Unterarm fest gepackt haben, sodass sie Schmerzen und eine Rötung erlitten haben soll.
am 13. September 2017 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 33-jährige Angeklagte, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in der Zeit von Oktober 2015 bis Juni 2016 einen Diebstahl in Tateinheit mit Beleidigung, eine versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung, fünfzehn weitere Diebstähle, zum Teil geringwertiger Sachen, einen weiteren Diebstahl in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz, drei weitere Beleidigungen, in einem Fall erneut in Tateinheit mit Bedrohung, ein Betrug und Erschleichen von Leistungen in vierzehn Fällen vorgeworfen werden. Die Sitzung sollte ursprünglich am 12. Juli 2017 stattfinden. Zu dem Termin ist die Angeklagte aber nicht erschienen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Pressebericht für Juli 2017 Bezug genommen.
am 20. September 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Dudenhofen, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2016 in Dudenhofen und Harthausen knapp ein Kilogramm Amphetamin zum Preis von 2.000,- Euro gewinnbringend verkauft haben.
am 27. September 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2016 mehr als 100 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben.
am 27. September 2017 um 13:15 Uhr
gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im März 2016 und davor in seiner Wohnung 21 Cannabispflanzen verwahrt haben. Das abgeerntete Gesamtgewicht der Pflanzen habe mehr als 150 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 13,5 Gramm THC betragen.
Das Jugendschöffengericht
am 6. September 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 36-jähriger Angeklagten und eine 27-jährige Angeklagte, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein gewerbsmäßiger Bandendiebstahl oder eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei sowie der Angeklagten darüber hinaus ein gewerbsmäßiger Diebstahl und dem Angeklagten darüber hinaus zweimal vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Gegen Mittäter, u.a. eine Jugendliche, wurde das Verfahren abgetrennt. Die beiden verbliebenen Angeklagten sollen im Juni 2015 eine Vielzahl von Diebesgut, das sie selbst mit anderen gestohlen oder sich verschafft haben, in einer von ihnen benutzten Garage in Speyer aufbewahrt haben. Die 27-jährige Angeklagte soll ferner im Juni 2015 in einem Supermarkt Waren im Wert von fast 50,- Euro gestohlen haben. Der 26-jährige Angeklagte soll im Januar 2015 auf der Autobahn zwischen Hockenheim und Speyer und einige Tage später in Speyer mit einem Pkw gefahren sein, obwohl er nur im Besitz einer in Deutschland nicht mehr gültigen ausländischen Fahrerlaubnis gewesen sei.
am 18. September 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Dezember 2016 in Schifferstadt in der Jugendstrafanstalt einen Beamten in die Duschkabine gelockt und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Einen Beamten, der hinzugekommen war, soll er verletzt haben, als dieser ihn hinderte, weiter auf den Kollegen einzuschlagen.
am 25. September 2017 um 9:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes begangen zu haben. Er soll im März 2015 in Speyer ein 10- jähriges Mädchen kurz in einem Kellerraum eingesperrt, auf den Mund geküsst und an der Brust angefasst haben. Einige Tage später soll es zu einem weiteren schwereren sexuellen Übergriff gekommen sein, wobei er unter anderem mit seinem Glied in die Vagina des Mädchens eingedrungen sein soll. Das Verfahren sollte ursprünglich am 18. April 2016 beziehungsweise am 26. Oktober 2016 stattfinden.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 25. August 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts