Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Oktober 2019

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Oktober 2019

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 16. Oktober 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 69-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen sexuellen Missbrauch an einer widerstandunfähigen Person begangen zu haben. Er soll im Juni 2009 in Metz den Penis des damals 16-jährigen Geschädigten in den Mund genommen haben, obwohl dieser aufgrund seines Rausches nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für dem 28. August 2019 vorgesehen.

 

am 30. Oktober 2019 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 33 beziehungsweise 34-jährige Angeklagte, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich einen Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen zu haben. Sie sollen versucht haben am 31. Mai 2019 morgens in Speyer in ein Anwesen einzubrechen, wobei einer von ihnen ein Pfefferspray und ein Klappmesser bei sich gehabt haben soll. Während einer der Mittäter die Tatausführung abgesichert haben soll, soll der andere erfolglos versucht haben mit seinem Körpergewicht und mit einem Schraubendreher die Haustür aufzudrücken.

 

Das Jugendschöffengericht

am 14. Oktober 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vier Bandendiebstähle und Einbruchsdiebstahl vorgeworfen werden. Er soll mit mehreren Bandenmitgliedern, die gesondert verfolgt werden, Einbruchsdiebstähle ausgeführt haben. So sollen sie im August 2018 in die Räume der Lebenshilfe in Bad Dürkheim eingebrochen sein und einen Pkw entwendet haben. Im September 2018 sollen sie in Ludwigshafen-Edigheim in eine Schule eingedrungen sein, in dem sie ein Fenster aufdrückten. In dem Gebäude sollen sie Türen aufgebrochen und schließlich einen Tresor mit 400 Euro Bargeld sowie weiteres Bargeld aus einem anderen Raum gestohlen haben.  Später sollen sie zur Schule zurückgekehrt sein und aus einem Tresor im Schulsekretariat mehrere Tausend Euro gestohlen haben. Ebenfalls im September 2018 sollen sie in einen Kindergarten in Ludwigshafen am Rhein durch eine Terrassentür eingedrungen sein und aus einem Schreibtisch mehrere Hundert Euro gestohlen haben. Der Angeklagte soll darüber hinaus Ende September 2018 in eine Grundschule in Ludwigshafen am Rhein eingedrungen sein und im Sekretariat aus einem Schreibtisch 20 Euro und ein Tablett gestohlen haben.

Die Sitzung ist nichtöffentlich.

 

am 21. Oktober 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben und tateinheitlich versucht haben soll unerlaubt Betäubungsmittel zu erwerben. Er soll im August 2018 in Speyer im Internet mehr als 60 Gramm Amphetamin, mehr als 10 Gramm MDMA, zehn LSD-Plättchen und mehr als 50 Ecstasy-Tabletten bestellt haben. Die Betäubungsmittel konnten noch vor Erhalt sichergestellt werden.

 

am 21. Oktober 2019 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.  Er soll sich 2017 entschlossen haben durch den wiederholten Verkauf von Betäubungsmitteln eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll er im August 2017 in seiner Wohnung unter anderem mehr als 400 Gramm Marihuana und mehr als 50 Gramm Haschisch aufbewahrt haben um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dabei soll er zugriffbereit ein Messer verwahrt haben um dieses notfalls auch gegen Menschen einzusetzen

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 11. Oktober 2019

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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