I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 17. Oktober 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im November 2017 in Schifferstadt eine 18-Jährige in deren Pkw durch Schläge mit der Hand und der Faust zum vaginalen und analen Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Durch die Schläge soll die Geschädigte Verletzungen im Gesicht, den Oberschenkeln und in Genitalbereich erlitten haben.
Fortsetzungstermin ist für den 24. Oktober 2018, 9:00 Uhr bestimmt.
am 31. Oktober 2018 um 9:00 Uhr
gegen eine 48-jährige Angeklagte und einen 29-jährigen Angeklagten, beide aus Speyer. Der 48-Jährigen wird ein Diebstahl, dem 29-Jährigen ein räuberischer Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen im September 2017 gemeinsam einen Diebstahl begangen haben; Diebesgut sollen Elektrogeräte im Wert von 80 Euro gewesen sein. Im Anschluss daran soll der Angeklagte den Detektiven, der sie verfolgte, getreten und geschlagen haben. Später soll der Angeklagte zurückgekehrt sein und einen Mitarbeiter mit einer kleinen Schere gestochen haben.
Das Jugendschöffengericht
am 8. Oktober 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, versucht zu haben Betäubungsmittel zu erwerben. Er soll im Februar 2018 versucht haben Betäubungsmittel in die Jugendstrafanstalt Schifferstadt zu schmuggeln.
am 8. Oktober 2018 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, als Jugendlicher versucht zu haben einen Diebstahl im besonders schweren Fall zu begehen. Er soll mit zwei gesondert verfolgten Mittätern im Januar 2017 am Bahnhof in Speyer erfolglos versucht haben einen Getränke- und Süßwarenautomaten aufzubrechen.
Die Verhandlung ist nichtöffentlich.
am 15. Oktober 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen Diebstähle begangen zu haben. Er soll im Dezember 2017 in einer Tankstelle in Speyer Alkohol und im Januar 2018 in einem Drogeriemarkt, ebenfalls in Speyer, Parfüm gestohlen haben.
Die Verhandlung ist nichtöffentlich.
am 15. Oktober 2018 um 11:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2017 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in seinem Haftraum einen Haschisch-Joint aufbewahrt haben.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 22. Oktober 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer und einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Römerberg, denen eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Sie sollen im Februar 2017 in Speyer in einer Diskothek auf den Geschädigten eingeschlagen haben, sodass dieser eine Platzwunde an der Oberlippe und Schürfwunden im Gesicht und am Unterarm erlitt. Ferner soll der 20-Jährige dreimal (im Dezember 2016 und im Januar 2017) ohne Fahrschein mit dem Zug gefahren sein (Erschleichen von Leistungen).
am 29. Oktober 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten, der mittlerweile in Speyer lebt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll dem Geschädigten im Mai 2017 in Neustadt a.d.W. in einem Wohnheim mit einem Glas auf den Kopf geschlagen haben, sodass dieser eine Platzwunde erlitt.
In einer weiteren Anklage werden ihm eine vorsätzliche und eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll einem anderen Geschädigten bereits im März 2016 in den Räumen einer Jugendeinrichtung in Neustadt a.d.W. nach einer verbalen Auseinandersetzung mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben, sodass auch er eine Platzwunde erlitt. Wenig später soll er versucht haben dem Geschädigten mit einem Standaschenbecher zu schlagen, was aber durch Dritte verhindert wurde.
In einer dritten Anklage wird ihm vorgeworfen einen Betrug begangen zu haben. Er soll sich der Wahrheit zuwider als angeblich alleinreisender minderjähriger Flüchtling im November 2015 an das Jugendamt in Neustadt a.d.W. gewandt haben und bis August 2016 zu Unrecht Leistungen von mehreren 10.000 Euro erhalten haben.
Die Hauptverhandlung hatte am 16. Juli 2018 begonnen, musste aber ausgesetzt worden.
II. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung (Telefon-Durchwahl: 06232-609100).
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich auch am Vortag des oben mitgeteilten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 8. Oktober 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts