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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung November 2020

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im November 2020

I.  Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 4. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 41-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Brandstiftung vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2018 in Speyer in eine Gartenhütte eingedrungen sein und diese in Brand gesetzt haben. Die Hütte soll niedergebrannt sein und das Feuer soll eine weitere Hütte und einen Carport beschädigt haben. Der Gesamtschaden soll 30.000.- Euro betragen haben.

In einer weiteren Anklage wird ihm eine fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen. Er soll bereits im Juni 2018 in Speyer in seiner Küche vergessen haben eine Herdplatte auszuschalten, sodass neben dem von ihm bewohnten Wohnhaus auch angrenzende Wohnhäuser beschädigt worden sein sollen.

Fortsetzungstermin ist für den 11. November 2020, 9:00 Uhr bestimmt.

 

am 18. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 42-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben, unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Februar 2019 in Speyer einer Person 50 Gramm Kokain übergeben haben, damit diese die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft. Ferner soll er kurz davor derselben Person in Ludwigshafen am Rhein unentgeltlich eine Konsumeinheit zur Überprüfung der Qualität überlassen haben. Schließlich soll er bis Februar 2020 in seiner Wohnung in Speyer eine geringe Menge Kokain aufbewahrt haben.

 

am 18. November 2020 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft 30 gewerbsmäßige Aufbruchsdiebstähle, zwei Betrügereien und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll von Juni 2018 bis Mai 2019 an unterschiedlichen Orten 29 abgeschlossene Fahrräder durch gewaltsames Öffnen der Schlösser gestohlen und anschließend verkauft haben. Tatorte sollen Schifferstadt, Speyer, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Römerberg und Haßloch gewesen sein. Der Gesamtschaden soll bei annähernd 18.000 Euro liegen. Ferner soll er im Januar 2018 in Schifferstadt in einem Lebensmittelgeschäft für knapp 80 Euro eingekauft und mit einer Scheckkarte bezahlt haben, obwohl er wusste, dass sein Konto nicht über ausreichende Deckung verfügte. Auch soll er von Februar 2018 bis Mai 2018 in einer Pension in Schifferstadt einen sogenannten Einmietbetrug – Schaden 2.475 Euro – begangen haben. Im Mai 2019 soll er schließlich weniger als fünf Gramm Amphetamin besessen haben.

 

am 25. November 2020 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 31-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird, sowie in einem zweiten Fall eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Er soll im Juli 2019 in seiner Wohnung in Böhl-Iggelheim mehr als 100 Gramm Marihuana zum überwiegenden Teil zum gewinnbringenden Weiterkauf aufbewahrt haben; in Zugriffsnähe zu den Betäubungsmitteln soll sich ein sogenanntes Butterflymesser befunden haben. Ferner soll er eine Person beim Verkauf von fast fünf Kilogramm Marihuana unterstützt haben, indem er mit seinem PKW die Betäubungsmittel von Lambrecht zu einem anderen Ort transportieren wollte.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

am 2. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 18-jährige Angeklagte aus Harthausen und Römerberg sowie einen mittlerweile 17-jährige Angeklagten aus Römerberg. Das Verfahren gegen den ursprünglichen Haupttäter, einen 19-Jährigen wurde abgetrennt.  Den verbliebenen drei Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche, weil gemeinschaftlich begangene, Körperverletzung vorgeworfen. Die drei Angeklagten sollen im November 2019 in einem Vereinsheim in Römerberg den Geschädigten geschlagen, getreten und gebissen haben, nachdem sie aufgefordert worden waren, die Veranstaltung zu verlassen. Als eine Person eingreifen und dem Geschädigten helfen wollte, soll der 17-Jährige aus Römerberg dem Helfenden auf den Kopf geschlagen haben. Auch eine weitere Person, die Hilfe leisten wollte, soll von einem der Angeklagten mit der Faust auf den Mund geschlagen worden sein.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 9. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung vorgeworfen wird. Der Angeklagte soll im August 2019 seine damalige Freundin in Schifferstadt aufgesucht, sie mit einem Ledergürtel auf den Oberschenkel und das Gesäß geschlagen und sie zunächst für etwa eine halbe Stunde in dem Raum festgehalten haben. Als sie versuchte durch ein Fenster zu fließen, soll er sie gegen ihren Willen zurückgehalten, an den Haaren gezerrt und mehrfach getreten haben, sodass sie wiederum Schmerzen erlitten haben soll. Schließlich soll er sie mit einer Schreckschusspistole bedroht und dabei die Waffe durchgeladen und gegen die Frau gerichtet haben. In diesem Zusammenhang soll er sie auch mit Erfolg aufgefordert haben Daten auf ihrem Mobiltelefon zu löschen.

 

am 16. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 15 und 16-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Der 15-Jährige soll den Geschädigten im Februar 2020 in Speyer am Arm festgehalten haben, ihm in die Hosentasche gegriffen habe und dem Geschädigten 10 Euro in Scheinen weggenommen haben. Anschließend habe er den Geldbeutel des Geschädigten dem 16-Jährigen gegeben und dieser habe aus diesem das restliche Geld und Pfandmarken entnommen.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 16. November 2020 um 13:15 Uhr

gegen einen 16-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft Leistungserschleichung in drei Fällen, zwei vorsätzliche Körperverletzungen und zwei Beleidigungen, wobei diese in einem Fall in zwei tateinheitlichen Fällen erfolgte, vorgeworfen. Er soll im Januar und Februar 2020 dreimal mit dem Zug Neustadt a.d.W. - Landau, Landau – Neustadt a.d.W., Schifferstadt - Neustadt a.d.W) gefahren zu sein, wobei er bereits bei Fahrtantritt vorgehabt habe, den Fahrpreis nicht zu zahlen.  Ferner soll er im Februar 2020 in Haßloch im Bereich des Bahnhofs dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in den Bauch getreten haben. Am selben Tag soll er einer anderen Geschädigten am Gleis des Bahnhofs in Haßloch mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Vor diesen beiden Taten soll er eine Polizeibeamtin am Bahnhofsvorplatz in Haßloch als Fotze bezeichnet haben um sie in ihrer Ehre zu verletzen. Mit ähnlichen Worten und gleicher Intension soll er im April 2020 auch seine Mutter in Speyer beleidigt und sie bespuckt haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 23. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft in zwei Fällen unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll bis August 2019 in der von ihm genutzten Wohnung in Speyer mehr als 40 Gramm Marihuana und mehr als drei Gramm Amphetamin aufbewahrt haben um den Großteil der Betäubungsmittel gewinnbringend zu verkaufen. Im September 2019 soll er erneut 20 Gramm Amphetamin, 2 XTC-Pillen und eine geringe Menge Marihuana in der Wohnung aufbewahrt haben, um auch davon einen Großteil gewinnbringend zu verkaufen.

 

am 30. November 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 31-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Er soll zusammen mit einem Heranwachsenden, gegen den das Verfahren abgetrennt worden ist, im April 2019 in Speyer ein Kind aufgefordert haben seine Taschen zu leeren. Dabei habe er behauptet, er werde ein Messer zur Durchsetzung seiner Forderung einzusetzen. Nachdem der Versuch an Gegenstände in den Taschen des Jungen zu gelangen, scheiterte, soll der Geschädigte unter dem Eindruck der Drohungen dem Angeklagten und dessen Mittäter sein Fahrrad im Wert von etwa 100 Euro überlassen haben.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

 

Speyer, den 28. Oktober 2020

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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