I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 6. November 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Rödermark, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine Nachstellung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, in weiterer Tateinheit mit Bedrohung in vier tateinheitlichen Fällen und drei tateinheitlichen Beleidigungen begangen haben. Ferner soll er einen vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Er soll von Januar 2018 bis Oktober 2018 in Speyer seiner früheren Verlobten nachgestellt haben bis diese einen Nervenzusammenbruch erlitt. Auch danach soll er ihr in der Klinik, in der sie sich befand, nachgestellt haben und sie und einen weiteren Geschädigten beleidigt und ihnen gedroht haben, sie zu töten. Auch soll er die Geschädigte an den Haaren gezogen haben, wodurch sie Schmerzen erlitt. Danach soll es zu weiteren Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein. Ferner soll er während des Klinikaufenthalts der Geschädigten in Klingenmünster mehrfach frontal gegen das Fahrzeug des weiteren Geschädigten gefahren sein, wodurch dieser Schmerzen am Oberkörper erlitt. Anschließend soll er die Unfallstelle verlassen haben, ohne dem Geschädigten die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. An dem Fahrzeug soll ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden sein.
am 6. November 2019 um 11:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Er soll dem späteren Käufer im September 2015 in Speyer 150 Gramm Marihuana angeboten und später an ihn mit Gewinn 40 Gramm dieses Betäubungsmittels verkauft haben.
am 13. November 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Worms, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben zu haben. Er soll im Oktober 2018 in Speyer vor einer Veranstaltungshalle an eine damals 15-Jährige vier Gramm Marihuana für 40,- Euro verkauft und ihr anschließend von einer Teilmenge einen Joint gedreht haben, wobei er ihr das Longpaper und den Tabak zur Verfügung gestellt haben soll.
am 20. November 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 37-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel angebaut und in einem Fall darüber hinaus tateinheitlich unerlaubt Betäubungsmittel hergestellt und besessen zu haben. Ferner soll er in einem weiteren Fall unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel gehandelt und angebaut haben. Er soll bis Juni 2018 in seiner Wohnung in Böhl-Iggelheim mehr als 100 Cannabispflanzen in mindestens zwei Reifegraden aufgezogen haben. Die größeren Pflanzen (83 Pflanzen) sollen mehr als 40 Gramm THC enthalten haben. Ferner soll er insgesamt mehr als 700 Gramm Marihuana aus früherem Anbau mit einem Wirkstoffgehalt von 150 Gramm THC zum überwiegenden späteren Verkauf abgeerntet haben.
am 25. November 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, einem 26-jährigen Angeklagten aus Speyer und einen 24-jährigen Angeklagten aus Römerberg, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Die Angeklagten sollen unter Verwendung eines gefälschten Überweisungsträgers die Überweisung eines Geldbetrages von mehr als 100.000 Euro von einem Konto der Sparkasse Vorderpfalz auf das Konto eines der Angeklagten veranlasst haben, den Geldbetrag in zwei Teilbeträgen auf der Filiale in Speyer in bar abgehoben und etwa gleichmäßig aufgeteilt haben.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 20. März 2019, 9:00 Uhr, stattfinden.
Das Jugendschöffengericht
am 4. November 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, zur Tatzeit Jugendlicher, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im März 2019 bei einer Polizeikontrolle in Speyer einen Joint mit einem Marihuana-Tabakgemisch bei sich gehaben.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 4. November 2019 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Er soll im April 2019 in Speyer 16 Tütchen mit insgesamt knapp 15 Gramm Marihuana bei sich gehabt haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof, bei der er auch einen Teleskopschlagstock bei sich gehabt haben soll, soll er zunächst geflohen und anschließend Widerstand geleistet haben, um sich aus der Umklammerung zu befreien. Den Beamten soll es schließlich gelungen sein, den Angeklagten am Boden zu fixieren.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 13. November 2019 um 14:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten, zur Tatzeit Jugendlicher, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in vier Fällen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll von Januar bis Februar 2019 jeweils zwischen weniger als ein Gramm bis zu knapp acht Gramm Haschisch bei sich oder in seiner damaligen Wohnung verwahrt haben. Tatorte waren zweimal der Hauptbahnhof in Saarbrücken, Sankt Wendel und seine damalige Wohnung in Bruchmühlbach-Miesau.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 4. November 2019
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts