I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 15. Mai 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 62-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll im November 2012 in Speyer von einem gesondert verfolgten Verkäufer 300 Gramm Amphetamin für mehr als 1.000 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben.
Fortsetzungstermin ist für den 27. Mai 2019, 13:30 Uhr bestimmt.
am 22. Mai 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft vier vorsätzliche Körperverletzungen, in einem Fall in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch, sowie eine versuchte Nötigung vorgeworfen werden. Er soll in der Zeit von September 2015 bis September 2016 in der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg der Geschädigten auf den Brustkorb und in den Bauch geschlagen, sie ein anderes Mal in den Bauch geboxt und ihr bei einem weiteren Vorfall gegen den Unterschenkel getreten haben. Ferner soll er sie während ihrer Schwangerschaft eine Treppe hinuntergestoßen haben, wodurch sie eine Fehlgeburt erlitten haben soll, was er auch beabsichtigt habe. Schließlich soll er ihr bereits zuvor erfolglos gedroht haben, sie die Treppe hinunter zu stoßen und sie umzubringen, wenn sie das ungeborene Kind nicht abtreibe.
am 29. Mai 2019 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 36-jährigen Angeklagten aus Kirchhain, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen jeweils gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben. Die Verhandlung war ursprünglich für den 21. Juni 2017, 10:30 Uhr vorgesehen, ich erlaube mir zunächst auf den Pressebericht für Juni 2017 Bezug zu nehmen. Die Hauptverhandlung musste bereits mehrfach verlegt werden. Der Angeklagte soll im November 2014 in Speyer die Wohnung des Geschädigten betreten, diesen gepackt, an die Wand und den Boden geworfen, und schließlich auf ihn mit dem beschuhten Fuß eingetreten haben, um ihm Schmerzen zuzufügen. Dabei soll er auf ihn eingetreten haben bis der Geschädigte ohnmächtig wurde und blutete. Der Geschädigte soll einen Nasenbeinbruch und ein Hämatom erlitten haben. Ferner soll er im Dezember 2014 in Speyer die Geschädigte geweckt, von ihr Geld verlangt und nachdem sie ihm keines gab, den Kopf der Geschädigten an den Haaren aus dem Bett gezogen und mit dem Knie gegen deren Mund getreten haben, sodass diese aus dem Bett gefallen sein soll. Anschließend habe der Angeklagte der Geschädigten mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten, sodass diese vier ihrer vorderen Zähne verlor und stark blutete.
Das Jugendschöffengericht
am 6. Mai 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll bis August 2018 in Speyer mehr als 300 Gramm Marihuana in seiner Wohnung aufbewahrt haben, um die Betäubungsmittel weitestgehend gewinnbringend zu verkaufen. Der Rest war zum Eigenkonsum bestimmt.
am 13. Mai 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll im Sommer 2016 500 Gramm Marihuana erworben und die Betäubungsmittel anschließend im Raum Schifferstadt gewinnbringend weiterverkauft haben.
am 13. Mai 2019 um 13:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt, in einem weiteren Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben und besessen zu haben, sowie in zwei weiteren Fällen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll von 2016 bis März 2018 einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben und im Zuge dessen im Januar 2017 zweimal weniger als ein Gramm an einen gesondert verfolgten Abnehmer für jeweils 10 Euro verkauft, im September 2017 in seiner Wohnung in Speyer 500 Gramm Marihuana zum überwiegend gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben, wobei er aus dieser Menge 2 Gramm an eine gesondert verfolgte Frau übergeben haben soll. Ferner soll er im September 2017 bei einer Kontrolle am Postplatz in Speyer weniger als ein Gramm Marihuana bei sich gehabt und im März 2018 in einer Veranstaltungshalle in Speyer einen Joint mit einer geringen Menge Marihuana verwahrt haben.
am 27. Mai 2019 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 21-jährige Angeklagten aus Schwäbisch Gmünd, der von der Staatsanwaltschaft ein versuchter Einbruchsdiebstahl und vier Leistungserschleichungen vorgeworfen werden. Sie soll im Mai 2016 in eine Schulturnhalle in Ludwigshafen am Rhein eingebrochen, dort eine Tür und Spinde gewaltsam geöffnet, um diese nach lohnenswertem Diebesgut zu durchsuchen. Gegenstände wurden letztendlich nicht entwendet. Ferner soll sie von Januar 2018 bis März 2018 viermal im Raum Ludwigshafen, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim und Speyer mit der S-Bahn gefahren sein, ohne den Fahrpreis zu entrichten.
am 27. Mai 2019 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche uneidliche Falschaussage vorgeworfen wird. Er soll im November 2017 als Zeuge in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Koblenz bewusst wahrheitswidrig ausgesagt zu haben, nicht von seiner Mutter geschlagen worden zu sein.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 26. April 2019
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts