I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 9. Mai 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Dudenhofen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Ferner soll er unerlaubt Betäubungsmittel erworben haben. Er soll in seinem Haus im März 2017 mehr als 500 Gramm Marihuana und mehr als 25 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben um diese zum ganz überwiegenden Teil gewinnbringend zu verkaufen. Ferner soll er im Juli 2017 eine geringe Menge Amphetamin zum Eigenkonsum erworben haben.
am 9. Mai 2018 um 14:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Er soll am 1. Januar 2018 in Speyer in den frühen Morgenstunden das ihm bis dahin unbekannte Opfer in der Nähe des Doms gegen eine Mauer gedrückt, sie zumindest teilweise entkleidet und über einen längeren Zeitraum gewaltsam sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben, und dabei auch mit seinem Finger in ihre Scheide eingedrungen sein.
am 16. Mai 2018 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 25-Jährige beziehungsweise 31-Jährige aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen gemeinschaftlichen Raub in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im April 2017 in Speyer auf den Geschädigten, der sie zuvor aus einem Club verwiesen hatte, eingeschlagen und einer von ihnen soll dem Geschädigten dessen Jacke im Wert von etwa 500 Euro gewaltsam weggenommen und an den Mittäter weitergegeben haben.
am 16. Mai 2018 um 13:30 Uhr
gegen eine mittlerweile 60-jährigen Angeklagte aus Tilburg (Niederlande), der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Sie soll im Juli 2002 in Speyer einem anderen unter Gewinnerzielung mehr als 250 Gramm Amphetamin für 1.000 Euro verkauft haben.
am 30. Mai 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen versuchten Raub begangen zu haben. Er soll im Juli 2017 in Speyer im alkoholisierten Zustand erfolglos versucht haben einem 13-Jährigen dessen Fahrrad gewaltsam wegzunehmen.
Das Jugendschöffengericht
am 30. April 2018 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll einem Mitgefangenen im Dezember 2017 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt während der Hofstunde mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
am 7. Mai 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft sechs Sachbeschädigungen, drei Fälle des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in einem Fall in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, eine vorsätzliche Körperverletzung und elf Fälle der Beförderungserschleichung vorgeworfen werden. Er soll im April 2017 in Weisenheim am Berg zwei Glasscheiben von Schaukästen, die Frontscheibe eines Pkws sowie die Heckscheibe eines anderen Pkws zerstört und Mülltonnen angezündet haben. Im Juni 2017 soll er Niederkirchen ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein mit einem Pkw auf einen geparkten Pkw gefahren sein um sich selbst zu töten. Anschließend soll er die Unfallstelle unerlaubt verlassen haben. Weitere Fahrten soll er, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, im Juni und Juli 2017 mit einem Pkw sowie einem Kleinkraftrad in Mannheim beziehungsweise in Haßloch begangen haben. Zu einer neuerlichen Sachbeschädigung soll es Ende Juli 2017 in Neustadt, Ortsteil Mußbach, gekommen sein. Im Anschluss an diese Tat soll er den Geschädigten eine Treppe hinuntergestoßen und getreten haben. Daneben soll er an verschiedenen Orten von August 2017 immer wieder den Zug benutzt haben ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins gewesen zu sein.
In einer weiteren Anklage wird ihm von der Staatsanwaltschaft ein versuchter Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll mit zwei gesondert verfolgten Mittätern im April 2017 in Wachenheim einen Pkw aufgebrochen und erfolglos nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben.
Schließlich wird ihm in einer dritten Anklage eine Sachbeschädigung und eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll im Januar 2018 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt verschiedene Gegenstände zerstört und zum Teil brennend aus seinem Haftraum geworfen haben und anschließend eine Vollzugsbeamtin als „…..Schlampe“ bezeichnet haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 14. Mai 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ursprünglich vier Einbruchsdiebstähle, ein Diebstahl geringwertiger Sachen, eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, eine Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Er soll im März 2017 in Stutensee eine geringe Menge Marihuana erworben haben. Ferner soll er im April 2017 mit einem beziehungsweise zwei gesondert verfolgten Mittätern in eine Kindertagesstätte und ein Pfarrhaus in Ringgau eingebrochen und dort verschiedene elektronische Geräte sowie Geldkassetten, eine Geldmappe und Schlüssel gestohlen haben. Er soll ebenfalls in Ringgau im April 2017 mit den beiden gesondert verfolgten Mittätern auf den Geschädigten eingeschlagen haben, sodass dieser ein Hämatom am linken Auge, eine Kieferprellung und Kopfschmerzen erlitten haben soll. Ferner soll er in Eschwege mit einem gesondert verfolgten Mittäter im April 2017 einen Ladendiebstahl (Schnaps und Zigaretten) begangen haben. Im Juni 2017 soll er in Karlsruhe bei einer Außenstelle des TÜV eingebrochen und eine Geldkassette mit mehr als 400 Euro gestohlen haben. Zu einem weiteren Einbruch soll es im Juli 2017 gekommen sein. Er soll zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in das Gebäude des TÜV-Süd in Karlsruhe eingebrochen und dort neben anderen Gegenständen einen Pkw-Schlüssel entwendet und anschließend mit dem auf dem Gelände stehenden Pkw weggefahren sein, um diesen für sich zu behalten. Mit diesem Pkw soll er kurze Zeit später in Mannheim unterwegs gewesen sein. Um sich einer Kontrolle zu entziehen, soll er vor den ihn verfolgenden Beamten mit dem Pkw geflohen sein und dabei unter anderem ein Verkehrsschild beschädigt haben. Aufgrund der Fahrweise soll an dem Pkw ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro entstanden sein. Schließlich soll in seiner Wohnung in Karlsruhe anlässlich der Festnahme ein Schlagring sichergestellt worden sein.
In einer weiteren Anklage wird dem damals 16-Jährigen ein weiterer Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll im Juli 2017 in Ludwigshafen am Rhein zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter versucht haben aus einer Freizeitstätte einen Tresor zu entwenden. Nachdem dies misslang, sollen sie nur eine geringe Menge Bargeld mitgenommen haben.
Schließlich wird ihm in einer dritten Anklage vorgeworfen im Dezember 2017 einen Vollzugsbeamten in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt als „scheiß Bimbo“ und „schwarzer Bimbo“ bezeichnet zu haben (Beleidigung).
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 28. Mai 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein schwerer Raub vorgeworfen wird. Er soll Anfang 2016 in Speyer im Bahnhofsbereich mit mehreren gesondert verfolgten Mittätern dem Geschädigten eine Schreckschusswaffe an den Hals gedrückt und dabei (erfolglos) die Aushändigung von Bargeld und eines Mobiltelefons verlangt haben. Anschließend hätten ihn der Angeklagte und dessen Mittäter durchsucht und ihm ein Monatsticket und eine Mütze weggenommen.
In einer weiteren Anklage wird ihm eine Hehlerei vorgeworfen. Er soll im März 2017 in Speyer von einem gesondert Verfolgten ein fast neues Mobiltelefon (Neupreis 780 Euro) in Kenntnis dessen, dass dieser es unrechtmäßig erlangt hatte, für 250 Euro angekauft haben.
Schließlich wird ihm in einer dritten Anklage der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll im Juli 2017 in Karlsruhe im Besitz von weniger als einem Gramm Kokain gewesen sein.
am 28. Mai 2018 um 13:30 Uhr
gegen einen 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft drei versuchte räuberische Erpressungen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung, und eine falsche Verdächtigung vorgeworfen werden. Er soll zwischen Februar und April 2017 dreimal erfolglos versucht haben einen Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt unter anderem durch Ohrfeigen und Faustschläge dazu zu bewegen, dass dieser auf eigene Kosten Einkäufe für den Angeklagten tätigt. Als er zu den Vorwürfen angehört wurde, soll er bewusst der Wahrheit zuwider gegenüber dem Bediensteten der Strafanstalt angegeben haben, er sei von namentlich genannten Mitgefangenen zu den Taten beauftragt worden und aus Angst dieser Forderung nachgekommen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 26. April 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts