Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung März 2020

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im März 2020 sowie eine Strafsache beim Strafrichter mit Öffentlichkeitsrelevanz
  1. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 11. März 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und tateinheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung begangen sowie vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Ferner soll er eine Urkundenfälschung begangen haben. Er soll im März 2019 ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein in Speyer im Closweg mit seinem Pkw einen Motorradfahrer zu einem Überholmanöver provoziert und beim Überholen des Motorradfahrers nach links ausgeschert sein um ihn zu rammen. Bei der von ihm herbeigeführten Kollision soll sich der Motorradfahrer einen Bruch des rechten Fußes zugezogen haben. Bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizei soll er einen gefälschten ausländischen Führerschein vorgezeigt haben.

 

am 18. März 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 70-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen anderen beleidigt und durch eine weitere rechtlich selbständige Handlung tateinheitlich einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung sowie eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Er soll im April 2019 in der Hafenstraße in Speyer zunächst zwei nebeneinander fahrenden Radfahrern den sogenannten Stinkefinger gezeigt und anschließend, nachdem die Radfahrer auf den Versuch sie anzuhalten nicht reagiert hatten, den Geschädigten mit seinem Pkw gerammt, ihn zu Fall gebracht und ihn vor sich hergeschoben haben, wodurch der Geschädigte sich Abschürfungen, Prellungen und Verspannungen zugezogen haben soll. Ferner soll dessen Ausrüstung und sein Rad beschädigt worden sein, was der Angeklagte in Kauf genommen haben soll.

 

am 25. März 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 42-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2019 in Speyer durch die geöffnete Terrassentür in die Doppelhaushälfte der Geschädigten gelangt, gewartet bis diese das Haus verlassen hatten und anschließend verschiedene Gegenstände, unter anderem Schmuck, Mobiltelefone, ausländisches Bargeld und Autoschlüssel im Gesamtwert von mehr als 1.000,- Euro gestohlen haben.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 9. März 2020 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 16 und einen 17-jährige Angeklagte, beide aus Speyer, denen von der Staatanwaltschaft ein versuchter gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Sie sollen im Mai 2019 in Speyer von dem Geschädigten verlangt haben, dass er ihnen seine Musikbox gibt. Als dieser dem nicht nachgekommen sei, sollen sie versucht haben die Box durch den Einsatz eines Faustschlages zu erlangen, was aber fehlschlug, da sie die Musikbox nicht beim Geschädigten in dessen Sachen fanden.

In einer zweiten Anklage werden dem 16-Jährigen zwei Diebstähle vorgeworfen. Er soll im Februar 2019 in Speyer aus einem Kühlwagen Getränke im Wert von mehr als 100,- Euro gestohlen und in einem Supermarkt in Hockenheim im März 2019 eine Flasche Saft im Wert von knapp 2,- Euro gestohlen haben.

Dem 17-Jährigen wird in einer zweiten Anklage ebenfalls ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll im September 2019 in einem Kaufhaus in Speyer zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter Parfüm im Wert von knapp 90,- Euro gestohlen haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 16. März 2020 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 16 und 19-jährige Angeklagte, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftliche Nötigung sowie jeweils vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz vorgeworfen werden. Ferner soll der 16-Jährige zwei weitere Male vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz gefahren sein und der 19-Jährige einmal gegen diese Vorschriften verstoßen haben. Darüber hinaus soll der 19-Jährige ein weiteres Mal gegen diese Vorschriften verstoßen und tateinheitlich eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung begangen und schließlich wiederum gegen die vorgenannten Vorschriften verstoßen und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben. Die Angeklagten sollen im Februar 2019 in Dudenhofen mit ihren nicht versicherten Kleinkrafträdern, wobei sie auch nicht über die zum Führen dieser Kräder erforderliche Fahrerlaubnis verfügten, gefahren sein und ein Polizeifahrzeug gehindert haben, sie zu überholen und anzuhalten. Weitere Fahrten sollen der 16-Jährige im Februar und März 2019 sowie der 19-Jährigeim März 2019 in Speyer unternommen haben. Der 19-Jährige soll ferner im März 2019 in Speyer mit einem nicht versicherten Krad, für das er auch keine Fahrerlaubnis besaß, mit überhöhter Geschwindigkeit einen Pkw überholt haben, um sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen und dabei gegen einen Pkw gestoßen sein. Anschließend soll er mit dem Krad von der Unfallstelle geflüchtet sein um sich der Verantwortung für den Unfall zu entziehen.

In einer weiteren Anklage wird dem 19-Jährigen eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll sich im März 2019 in Speyer zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in eine Auseinandersetzung zweier Frauen eingemischt und der am Boden liegenden Frau mehrmals in die Hüfte und gegen den Oberschenkel getreten haben.

In einer dritten Anklage wird ihm vorgeworfen im Besitz kinderpornographischer Schriften gewesen zu sein. Er soll im Oktober 2018 in Speyer einem damals 13-Jährigen über ein soziales Netzwerk ein Video geschickt haben, das zwei Kinder beim wechselseitigen Oralverkehr zeigt.

In einer weiteren Anklage wird ihm ein weiterer Verstoß gegen die vorgenannte Vorschrift vorgeworfen. Er soll einem anderen Empfänger ein zweites Video geschickt zu haben, welches zwei Jungen im Alter von 10 bis 12 Jahren beim gegenseitigen Oralverkehr zeigt.

Des Weiteren wird ihm in einer fünften Anklage ein Diebstahl mit Waffen und ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll im September 2019 in Speyer mit einem Klappmesser aus einer Moschee die Spendenkasse mit 300,- Euro gestohlen und zwei Tage später durch ein Fenster in die Moschee eingedrungen und weitere 100,-Euro aus einer Geldkassette gestohlen haben.

Schließlich wir ihm in einer sechsten Anklage ein Computerbetrug vorgeworfen. Er soll im Juni 2019 in Speyer mit einer zuvor entwendeten EC-Karte viermal insgesamt 3.220,- Euro abgehoben und für knapp 200,- Euro eingekauft haben.

Dem 16-Jährigen wird in einer zweiten Anklage ein weiteres vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Er soll im Dezember 2018 in Speyer mit einem Krad gefahren sein, ohne im Besitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Schließlich wird ihm in einer dritten Anklage vorgeworfen eine Beleidigung und eine versuchte Gefangenenbefreiung begangen zu haben. Er soll im September 2019 in Speyer erfolglos versucht haben, die Fixierung einer von Polizeibeamten festgenommenen Person zu verhindern und die Beamten dabei beleidigt haben.

 

am 30. März 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie zwei weitere Beleidigungen, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, vorgeworfen werden. Er soll im März 2019 beim Faschingsumzug in Neuhofen aufgrund seiner Alkoholisierung ärztlich versorgt worden sein und dabei die hinzugerufenen Beamten beleidigt und gegen die Beamten, die ihn versuchten festzuhalten, geschlagen und getreten haben. Dabei verletzte er eine Beamtin, die eine Distorsion des linken Handgelenks erlitten haben soll. Ferner soll der Angeklagte, der damals in Neuhofen wohnte, im Mai 2019 einen Nachbarn beleidigt haben, als dieser sich bei ihm wegen einer vorangegangenen Ruhestörung bei ihm beschwerte und ihn mit mehreren Faustschlägen verletzt haben, wodurch dieser eine blutende Platzwunde erlitten haben soll. Schließlich soll er im Juni 2019 in Limburgerhof Kommunalbeamte, die wegen Ruhestörung auf einem Spielplatz verständigt worden waren, beleidigt haben.

 

 

Der Strafrichter:

 

am 17. März 2020 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird. Er soll im August 2019 in Schifferstadt durch Fahrlässigkeit seine Wohnung in Brand gesetzt haben, sodass diese ausbrannte und auch weitere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Gesamtschaden soll sich auf etwa 100.000,- Euro belaufen. Die 40 Bewohner, wie auch der Angeklagte, konnten sich retten.

 

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 2. März 2020

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

Teilen

Zurück