I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 6. März 2019 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 26 und 23-jährige Angeklagte aus Speyer und Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich einen Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Die Brüder sollen im Mai 2017 in einem Haus in Schifferstadt aus einem Tresor fünf Gewehre und anschließend weitere Gegenstände gestohlen haben. Sie sollen in der Folge die Waffen besessen und zwei von ihnen weiterverkauft haben.
In einer zweiten Anklage wird dem 23-Jährigen ferner vorgeworfen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter einen weiteren Diebstahl begangen zu haben. Sie sollen im Januar 2017 gemeinschaftlich aus einer Sportsbar in Schifferstadt einen Feuerzeugautomaten im Wert von etwa 200 Euro gestohlen haben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 14. November 2018 beziehungsweise am 30. Januar 2019 vorgesehen. Insoweit wird auch auf die Presseberichte für November 2018 und Januar 2019 Bezug genommen.
am 13. März 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 36-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub und eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Juni 2018 den Geschädigten in einen Würgegriff genommen und ihm seinen Lebensmitteleinkauf – Wert weniger als 10 Euro - abgenommen haben. Ferner soll er dem selben Geschädigten am gleichen Tag in der gemeinsamen Unterkunft auf den Fuß getreten haben, sodass dieser Schmerzen erlitt.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 6. Februar 2019 vorgesehen. Insoweit wird ergänzend auf den Pressebericht Februar 2019 Bezug genommen.
am 20. März 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, einem 26-jährigen Angeklagten aus Speyer und einen 24-jährigen Angeklagten aus Römerberg, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Die Angeklagten sollen unter Verwendung eines gefälschten Überweisungsträgers die Überweisung eines Geldbetrages von mehr als 100.000 Euro von einem Konto der Sparkasse Vorderpfalz auf das Konto eines der Angeklagten veranlasst haben, den Geldbetrag in zwei Teilbeträgen auf der Filiale in Speyer in bar abgehoben und etwa gleichmäßig aufgeteilt haben.
Fortsetzungstermin ist für den 27. März 2019, 9:00 Uhr, bestimmt.
Das Jugendschöffengericht
am 4. März 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in 107 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel unerlaubt Handel getrieben zu haben, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln; darüber hinaus soll er in einem Fall ein Vergehen gegen das begangen haben. Er soll von August 2016 bis August 2018 in 34 Fällen in Ludwigshafen am Rhein vor einer Schule und in den übrigen 72 Fällen sonst in Ludwigshafen am Rhein Marihuana verkauft, darüber hinaus in seiner damaligen Wohnung in Ludwigshafen am Rhein etwa 10 Gramm Haschisch und eine geringe Menge Amphetamin zu Verkauf verwahrt sowie in der Wohnung einen Schlagring und ein Springmesser aufbewahrt haben.
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am 4. März 2019 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im August 2018 in der Jugendstrafanstalt einem Mitgefangenen mehrfach mit einem Tischtennisschläger ins Gesicht und gegen den Oberkörper geschlagen haben, sodass dieser eine blutige Verletzung, Kratzer und Schmerzen erlitten haben soll.
am 11. März 2019 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 17 und 20-jährige Angeklagte aus Otterstadt beziehungsweise Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich mit Betäubungsmittel Handel getrieben zu haben. Sie sollen einem Dritten im August 2017 in Ludwigshafen am Rhein 35 Gramm Marihuana, in dessen Besitz sie auch gewesen sein sollen, zum Preis von 500 Euro zum Verkauf angeboten haben.
In einer weiteren Anklage wird dem 17-Jährigen vorgeworfen eine gefährliche Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen begangen zu haben. Er soll im Januar 2018 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter mehrere Personen bei einem geplanten Treffen an einer Straßenbahnhaltestelle in Ludwigshafen am Rhein mittels Pfefferspray angegriffen haben, sodass diese Augenreizungen und starke Schmerzen erlitten. Ferner soll der Mittäter mindestens eine Stichbewegung ausgeführt haben, die aber nur zu einer Beschädigung der Kleidung geführt haben soll. Der Angeklagte soll ferner einen Faustschlag und einen Kniestoß ausgeführt, aber niemanden getroffen haben.
am 18. März 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährige und vier mittlerweile 20-jährige Angeklagte aus Koblenz (21-Jähriger) und Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Ferner soll einer der 20-Jährigen zwei weitere vorsätzliche Körperverletzungen begangen haben.
Sie sollen im Oktober 2018 in den Räumen einer Diskothek in Kaiserslautern einen Streit provoziert und auf die Geschädigten eingeschlagen und – teilweise ins Gesicht - getreten haben. Einer der Geschädigten soll einer Gehirnerschütterung und einer ein Hämatom am Auge haben; einem Dritten soll durch einen Schlag ein Schneidezahn abgebrochen sein. Nach dem Verlassen der Diskothek soll einer der Angeklagten einem weiteren Geschädigten, der an den Vorfällen in der Diskothek nicht beteiligt war, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und einem Geschädigten, der bereits in der Diskothek verletzt worden war, auf das Ohr geschlagen haben, sodass dieser einen Tinnitus erlitten haben soll.
Fortsetzungstermin ist für den 25. März 2019, 9:00 Uhr, bestimmt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 28. Februar 2019
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts