I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 14. März 2018 um 11:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 39 beziehungsweise 45-jährige Angeklagte aus Worms, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen jeweils einen gewerbsmäßigen Wucher in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug und der 45-Jährige darüber hinaus durch Unterlassen einen weiteren Betrug begangen zu haben. Sie sollen zusammen mit dem gesondert verfolgten Mittäter 2016 in Schifferstadt dem Geschädigten Bauleistungen angeboten und dafür von diesem 100.000 Euro erhalten haben. Die dafür Werkleistungen sollen in keinem Verhältnis zu dem gezahlten Geldbetrag gestanden haben. Auch sollen sie die Mehrwertsteuer kassiert haben ohne je eine Rechnung gestellt zu haben.
In gleicher Weise sollen sie einem weiteren Geschädigten im April 2016 in Schifferstadt Bauleistungen in Höhe von 15.000 Euro angeboten und den vereinbarten Werklohn auch erhalten haben. Außer dass die erbrachten Leistungen im Missverhältnis zu dem gezahlten Geldbetrag gestanden haben sollen, soll auch ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro verursacht worden sein.
Der 45-Jährige soll daneben in diesem Zeitraum zu Unrecht Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von mehr als 600 Euro erhalten haben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 24. Januar 2018, 9:30 Uhr vorgesehen.
am 28. März 2018 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 38-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll an Silvester 2016 in Speyer anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung dem Geschädigten mit einem Messer eine drei Zentimeter tiefe und fünf Zentimeter lange Schnittverletzung am Hals beigebracht haben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 15. November 2017 terminiert gewesen.
Das Jugendschöffengericht
am 5. März 2018 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 22 beziehungsweise 19-jährige Angeklagte aus Mannheim und Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der 22-Jährige soll den Geschädigten im September 2016 auf dem Nachhauseweg vom Andechser Bierfest in Haßloch unerwartet von hinten auf den Kopf geschlagen und ihm anschließend sein Knie ins Gesicht gestoßen haben, sodass er zu Boden ging. Nunmehr soll auch der 19-Jährige eingegriffen und dem am Boden liegenden Geschädigten Faustschläge gegeben haben. Schließlich sollen beide mehrfach auf das Opfer eingetreten haben. Der Geschädigte soll durch die Misshandlungen unter anderem einen Trümmerbruch des Nasenbeins, zahlreiche schwere Hämatome im Gesicht und am Körper erlitten haben.
Daneben wird dem 22-Jährigen in einer weiteren Anklage ein Diebstahl eines Fahrrades in einem Baumarkt in Neustadt a. d. W. vorgeworfen. Er soll im Juli 2017 das Elektro-Mountainbike im Wert von mehr als 1.700 Euro gestohlen haben, indem er den Notausgang öffnete und mit dem Rad wegfuhr.
am 12. März 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gewerbsmäßige Diebstähle und Beförderungserschleichung in sieben Fällen vorgeworfen wird. Er soll im August 2017 mit einem unbekannten Mittäter in Landau in einem Elektromarkt 38 Computerspiele im Wert von mehr als 2.100 Euro gestohlen haben, indem sie in einem Rucksack gesteckt wurden. Wenige Tage später soll er im selben Geschäft weitere neun Computerspiele eingesteckt und das Geschäft verlassen haben, wobei er im Anschluss daran aber festgenommen wurde. Ferner soll er im Juli 2017 siebenmal in der Westpfalz und im Saarland mit Zügen der Deutschen Bahn gefahren sein ohne den Fahrpreis, der zwischen etwa 5 und knapp 15 Euro lag, zu bezahlen.
am 19. März 2018 um 9:30 Uhr
gegen zwei Angeklagte im Alter von mittlerweile 22 Jahren sowie einen 21-jährigen Angeklagten, denen von der Staatsanwaltschaft mehrere Straftaten, die sie in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt begangen haben sollen, vorgeworfen werden. Sie sollen im April 2017 in zwei Fällen gemeinschaftlich versucht haben einen Mitgefangenen dazu zu bringen bei einem Wochenendausgang illegale Drogen in die Anstalt zu schmuggeln (versuchte gemeinschaftliche Nötigung) und ihn tateinheitlich hierzu durch Übergießen mit Wasser sowie durch Tritte in den Unterleib körperlich misshandelt haben (gefährliche Körperverletzung). Ein hinzu gekommener Mitgefangener soll von einem der beiden 22-Jährigen eine Kopfnuss mit der Folge einer blutenden Nase erhalten haben (vorsätzliche Körperverletzung). Schließlich sollen einer der beiden 22-Jähren und der 21-Jährige den eingangs genannten Mitgefangenen erfolgreich dazu genötigt haben auf seine Kosten für einen von ihnen ein T-Shirt zu bestellen (Nötigung).
In einer weiteren Anklage wird einem der beiden 22-Jährigen vorgeworfen eine räuberische Erpressung begangen zu haben. Er soll im September 2016 in Waldmohr zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter in die Wohnung des Geschädigten gelangt sein, diesen mit Faustschlägen traktiert und die Herausgabe von Geld gefordert haben. Der Geschädigte soll ihnen daraufhin seinen Geldbeutel übergeben haben, sodass der Angeklagte einen Geldbetrag von mehr als 100 Euro erlangt haben soll.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 29. Januar 2018, 9:00 Uhr stattfinden.
II. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung (Telefon-Durchwahl: 06232-609100).
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich auch am Vortag des oben mitgeteilten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 27. Februar 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts