I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 5. Juni 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen 41-jährigen Angeklagten ohne festen Wohnsitz, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub sowie einen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung begangen zu haben. Er soll im Januar 2019 in Speyer der Geschädigten gewaltsam ihre Handtasche, in der sich mehr als 100 Euro Bargeld und ein Mobiltelefon befunden haben sollen, entrissen haben um sie und darin befindlichen Sachen für sich zu behalten. Ferner soll er im zeitlichen Zusammenhang mit der vorgenannten Tat in eine Wohnung in Speyer eingebrochen und dort Gegenstände, unter anderem zwei Fernsehgeräte zerstört und dabei einen Sachschaden von mehreren Tausend Euro verursacht haben.
am 25. Juni 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub und einen Diebstahl begangen sowie unerlaubt Betäubungsmittel besessen und erworben zu haben. Er soll im Juni 2018 in Speyer in einer Apotheke der Geschädigten mit erheblicher Gewalt Tabletten im Wert von 18, -- Euro entrissen haben. Ferner soll er am selben Tag in einem Kaufhaus in Speyer acht T-Shirts im Wert von insgesamt von 36, -- Euro gestohlen haben. Des Weiteren soll er an diesem Tag 0,3 Gramm Marihuana bei sich gehabt und später 2,6 Gramm Marihuana erworben haben.
In einer weiteren Anklage wird ihm eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll dem Geschädigten im Mai 2017 abends auf dem Domplatz in Speyer mit einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser eine tiefe Schnittwunde auf der Nase erlitt.
Schließlich wird ihm in einem Strafbefehl vorgeworfen in der Asylbewerberunterkunft in Speyer im April 2018 von einer unbekannten Person ein Gramm Haschisch für 12.- Euro erworben zu haben.
Die beiden letztgenannten Verfahren wurden vom Strafrichter übernommen.
Die erste Hauptverhandlung fand am 28. Februar 2019 statt.
am 26. Juni 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im September 2017 dem Verletzten vor einem Wettcafé in der Innenstadt von Speyer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Nachdem er ihn auf einen anliegenden Parkplatz geschleppt hatte, soll er ihm mit der flachen Hand weitere Schläge ins Gesicht verpasst haben. Der Verletzte soll dadurch erhebliche Verletzungen, unter anderem einen doppelten Jochbeinbruch mit bleibenden Folgen erlitten haben.
Die erste Hauptverhandlung fand am 15. August 2018 statt.
am 26. Juni 2019 um 13:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Hochdorf-Assenheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine räuberische Erpressung begangen zu haben. Er soll im April 2017 in Speyer den Geschädigten unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe seines Mobiltelefons aufgefordert haben. Dieser sei dem nachgekommen und habe ihm sein Telefon, das einen Wert von knapp 600 Euro gehabt haben soll, gegeben.
Die Hauptverhandlung fand am 22. August 2018 statt.
Das Jugendschöffengericht
am 3. Juni 2019 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 17 und 20-jährige Angeklagte aus Otterstadt beziehungsweise Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich mit Betäubungsmittel Handel getrieben zu haben. Sie sollen einem Dritten im August 2017 in Ludwigshafen am Rhein 35 Gramm Marihuana, in dessen Besitz sie auch gewesen sein sollen, zum Preis von 500 Euro zum Verkauf angeboten haben.
In einer weiteren Anklage wird dem 17-Jährigen vorgeworfen eine gefährliche Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen begangen zu haben. Er soll im Januar 2018 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter mehrere Personen bei einem geplanten Treffen an einer Straßenbahnhaltestelle in Ludwigshafen am Rhein mittels Pfefferspray angegriffen haben, sodass diese Augenreizungen und starke Schmerzen erlitten. Ferner soll der Mittäter mindestens eine Stichbewegung ausgeführt haben, die aber nur zu einer Beschädigung der Kleidung geführt haben soll. Der Angeklagte soll ferner einen Faustschlag und einen Kniestoß ausgeführt, aber niemanden getroffen haben.
Die erste Hauptverhandlung fand am 11. März 2019 statt.
am 12. Juni 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im September 2018 in Hanhofen seine Freundin zum oralen Verkehr gezwungen und mit seinem Finger in deren Scheide eingedrungen sein, sodass sie Schmerzen erlitt. Auch soll er sie gezwungen haben ihn mit der Hand zu befriedigen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 17. Juni 2019 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 19 und 20-jährige Angeklagte, beide aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft mehrere Straftaten in unterschiedlicher Beteiligung begangen zu haben. Dem 20-Jährigen wird vorgeworfen eine Unterschlagung sowie einen Diebstahl im besonders schweren Fall mit dem 19-Jährigen begangen zu haben. Er soll im April 2018 in Speyer ein Maxx-Ticket, das der Geschädigte verloren hatte, an sich genommen haben um es für sich zu verwenden. Ferner sollen beide Angeklagte am Hauptbahnhof ein mit einem Schloss gesichertes Fahrrad im Wert von etwa 500 Euro gestohlen haben.
Der 20-Jährige Haupttäter wird in einer zweiten Anklage eine Sachbeschädigung und eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll im September 2017 in Schifferstadt im Vorbeifahren als Sozius eines Rollers auf das neben ihm befindlichen Dach eines Pkw´s geschlagen haben, sodass es zu einer Lackabsplitterung kam.
In einer dritten Anklage wird ihm und einem gesondert verfolgten 22-Jährigen vorgeworfen, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im Juni 2018 auf dem Rettichfest in Schifferstadt den Geschädigten, nachdem er sie aufgefordert hatte, ihn in Ruhe zu lassen, geschlagen und getreten haben, auch nachdem dieser bereits auf dem Boden lag. Er soll dadurch zwei Schürfwunden am Knie erlitten haben.
Fortsetzungstermin ist für den 19. Juni 2019, 9:00 Uhr, bestimmt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 28. Mai 2019
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts