Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Juni 2018

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer im Juni 2018

Schöffen-  und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer

im Juni 2018

 

I.          Es verhandeln:

 

            Das Schöffengericht

 

            am 6. Juni 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll tagsüber am 29. August 2017 als Fußgänger vom Fußweg neben der Landstraße zwischen Schifferstadt und Waldsee eine Weinflasche auf die Fahrbahn geworfen haben, obwohl er die Möglichkeit erkannt haben soll, dass ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen könnte. Die Flasche soll gegen die Windschutzscheibe des Fahrzeuges des Geschädigten geflogen sein, diese durchschlagen haben und der Geschädigte soll dadurch Schnittverletzungen am Arm erlitten haben. Die Sache war beim Amtsgericht - Strafrichter – angeklagt worden, wurde aber vor dem Amtsgericht -Schöffengericht übernommen.

 

 

Das Jugendschöffengericht

 

am 11. Juni 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender, und einen mittlerweile 50-jährigen Angeklagten, die in Ungarn wohnhaft sein sollen. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft ein gewerbsmäßig begangener Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Sie sollen im Mai 2017 in Speyer zusammen mit mehreren Mittätern bei einem Gartenmarkt in Speyer über den Zaun geklettert und so auf das Gelände eines Reifenhandels gelangt sein. Dort sollen sie einen Container aufgebrochen und Reifen im Wert von mehreren Tausend Euro entwendet haben. Die beiden Angeklagten sollen noch am Tatort festgenommen worden sein.

 

am 18. Juni 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmittel Handel getrieben zu haben, wobei es sich in einem Fall um eine nichtgeringe Menge gehandelt haben soll; tateinheitlich hierzu soll er jeweils unerlaubt Betäubungsmittel besessen haben. Der damals in Schifferstadt wohnhafte Angeklagte soll im November 2014 und im Januar 2015 bei dem gesondert verfolgten Verkäufer fünf beziehungsweise zehn Ecstasy-Pillen und zehn beziehungsweise 100 Gramm Amphetamin bestellt und erhalten haben. Einen Teil der Betäubungsmittel soll er gewinnbringend weiterverkauft haben.

 

am 25. Juni 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen 16-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft drei räuberische Erpressungen vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2018 auf dem Postplatz in Speyer mit einem gesondert verfolgten Mittäter von zwei Geschädigten die Herausgabe von deren Mobiltelefonen im Wert von mehreren hundert Euro und von dem dritten Geschädigten dessen Sportschuhe und Jacke im Wert von mehr als 200 Euro verlangt haben. Um dem Begehren Nachdruck zu verschaffen, sollen sie einem der Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Bei einer weiteren Tat im Januar 2018 auf dem Postplatz soll der Angeklagte von dem Geschädigten unter Androhung von Gewalt dessen Mobiltelefon im Wert von mehreren hundert Euro und kurze Zeit später von einem weiteren Geschädigten dessen Armbanduhr erlangt haben. Nach den beiden letzten Taten erhielten die Geschädigten die erpressten Gegenstände zurück, da Zeugen und die Polizei hinzukamen.

In einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll mit zwei gesondert verfolgten Mittätern im November 2016 auf dem Domplatz in Speyer gemeinsam auf den Geschädigten eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden ging. Anschließend sollen sie auf den am Boden liegenden Verletzten eingetreten haben. Ein Bekannter des Verletzten soll von dem Angeklagten, als er versuchte dem Verletzten beizutreten, mit der Faust geschlagen worden sein, sodass er ebenfalls zu Boden ging. Auch auf ihn sollen alle Angreifer danach eingetreten haben. Beide Geschädigten sollen Prellungen erlitten haben.

In einer dritten Anklage wird dem Angeklagten ein versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll mit zwei gesondert verfolgten Mittätern im Januar 2017 in Speyer versucht haben einen am Bahnsteig aufgestellten Getränke- und Süßwarenautomaten aufzubrechen um die darin befindlichen Waren zu entwenden. Sie sollen einen Stein gegen den Automaten geworfen und gegen den Automaten getreten und geschlagen haben. Als bemerkt haben sollen, dass sie beobachtet wurden, sollen sie geflohen sein.

In einer vierten Anklage wird dem Angeklagten eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll im Juni 2017 in Waldsee seine Mutter, bei der er damals noch wohnte, gestoßen haben, sodass sie sich eine Verletzung am Arm zugezogen haben soll. Ferner soll einen Wandspiegel zerstört haben.

In einer fünften Anklage werden dem Angeklagten drei weitere versuchte räuberische Erpressungen und ein versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll im Juli und August 2017 in Waldsee dreimal unter Androhung von Gewalt vergeblich versucht haben Geld von seiner Mutter zu erlangen. Im August 2017 soll er erfolglos versucht haben ein Mountainbike im Wert von mehreren hundert Euro, das am Fahrradständer am Bahnhof in Speyer gesichert war, zu entwenden.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

 

II.         Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung (Telefon-Durchwahl: 06232-609100).

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich auch am Vortag des oben mitgeteilten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 31. Mai 2018

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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