I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 31. Juli 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll im Januar 2018 in Speyer im Fahrradkeller des von ihm bewohnten Anwesens mehr als 700 Ecstasy-Tabletten, knapp 150 Gramm Marihuana, mehr als 10 Gramm Kokain, fast 80 Gramm Amphetamin und mehr als 40 Gramm Ecstasy-Pulver aufbewahrt haben, um die Betäubungsmittel in der Folge gewinnbringend zu verkaufen.
Das Jugendschöffengericht
am 29. Juli 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährige Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in drei Fällen gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Der Angeklagte, der zuletzt in Speyer gelebt haben soll, soll im Juli 2017 bei einer Kontrolle in Ravensburg mehr als ein Gramm MDMA, knapp ein Gramm Amphetamin, ein LSD-Plättchen, mehr als fünf Gramm Marihuana und eine äußerst geringe Menge Haschisch bei sich gehabt haben, um die Betäubungsmittel größtenteils gewerbsmäßig an Dritte gewinnbringend zu veräußern. Ferner soll er wenig später vor einem Club in Ravensburg mehr als ein Gramm Amphetamin, 16,5 Ecstasy-Tabletten, mehr als 13 Gramm Marihuana und mehr als ein Gramm Haschisch zum gleichen Zweck bei sich gehabt haben. Schließlich soll er noch im Juli 2017 wiederum vor diesem Club wiederum mehr als zehn Gramm MDMA zu dem vorgenannten Zweck bei sich gehabt haben. Nur ein geringer Teil der vorgenannten Betäubungsmittel sollen zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
am 29. Juli 2019 um 10:30 Uhr
gegen zwei mittlerweile 15 und 16-jährige Angeklagte aus Speyer beziehungsweise der Verbandsgemeinde Römerberg - Dudenhofen, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich in zwei Fällen Diebstähle begangen zu haben; der 16-jährige aus Römerberg - Dudenhofen soll darüber hinaus zwei weitere Diebstähle und eine Unterschlagung begangen haben. Beide sollen gemeinsam im Oktober 2018 in Speyer in einem Drogeriemarkt und in einem Kaufhaus jeweils Parfüm gestohlen haben. Der 16-Jährige soll weiterhin im Oktober 2018 in einem Elektronik-Markt in Speyer Lautsprecher im Wert von mehr als 30 Euro und im November 2018 in einem Supermarkt in Speyer Lebensmittel im Wert von weniger als zwei Euro gestohlen haben. Ferner soll er im November 2018 in Speyer die EC-Karte an sich genommen haben, um sie für sich zu verwenden.
In einer weiteren Anklage werden dem 15-Jährigen drei Leistungserschleichungen vorgeworfen. Er soll im Januar 2018 in Appenweier, Göppingen und Wörth am Rhein öffentliche Verkehrsmittel benutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein, wobei er in allen Fällen bereits vor Fahrtantritt vorgehabt haben soll, den Fahrpreis nicht zu entrichten.
Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 4. Juli 2019
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts