Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Juli 2018

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer im Juli 2018

I.          Es verhandeln:

             Das Schöffengericht

             am 9. Juli 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen 31-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt., dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll im Januar 2018 in seiner Wohnung in Schifferstadt mehr als 30 Gramm Kokain und fast 30 Gramm Marihuana aufbewahrt haben um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu verkaufen.

 

            am 18. Juli 2018 um 11:00 Uhr

gegen einen 50-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Februar 2018 in Speyer mit seinem Pkw auf seine Ehefrau und deren Liebhaber zugefahren und dabei den Pkw gezielt auf den Liebhaber gelenkt haben um ihn frontal zu erfassen. Entsprechend seiner Absicht soll der Pkw den Liebhaber erfasst haben, sodass dieser auf die Motorhaube gefallen und mehrere Meter mitgeschleift worden sein soll. Von dem anschließenden Versuch mit einem Knüppel auf den Geschädigten einzuschlagen soll er abgesehen haben, nachdem seine Ehefrau auf ihn einredete und Personen auf das Geschehen aufmerksam wurden. Der Geschädigte soll durch die Tat Prellungen erlitten haben.

  

Das Jugendschöffengericht

am 11. Juli 2018 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft drei Diebstähle, in zwei Fällen jeweils im besonders schweren Fall, eine vorsätzliche Körperverletzung und ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2017 in einem Supermarkt in Speyer Waren im Wert von mehr als 30 Euro, am Hauptbahnhof sowie in der Bahnhofstraße in Speyer jeweils ein Fahrrad im Wert von 400 beziehungsweise 450 Euro gestohlen haben, wobei er in beiden Fällen die angebrachten Fahrradschlösser aufgebrochen haben soll. Im August 2017 soll er einem Mitarbeiter der AfA in Speyer mit dem Knie in die Hüfte getreten haben, sodass dieser Schmerzen erlitten haben soll. Die hinzugerufene Polizeibeamtin soll er durch die Handschuhe gebissen haben.

 

am 16. Juli 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten, der mittlerweile in Speyer lebt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll dem Geschädigten im Mai 2017 in Neustadt a.d.W. in einem Wohnheim mit einem Glas auf den Kopf geschlagen haben, sodass dieser eine Platzwunde erlitten haben soll.

In einer weiteren Anklage werden ihm eine vorsätzliche und eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll einem anderen Geschädigten bereits im März 2016 in den Räumen einer Jugendeinrichtung in Neustadt a.d.W. nach einer verbalen Auseinandersetzung mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben, sodass auch er eine Platzwunde erlitten haben soll. Wenig später soll er versucht haben dem Geschädigten mit einem Standaschenbecher zu schlagen, was aber durch Dritte verhindert wurde.

 

am 18. Juli 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen 20-jährigen Angeklagten (der sich in anderer Sache in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt befindet) dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl, zwei Diebstähle. zwei vorsätzliche Körperverletzungen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, zwei Bedrohungen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, eine weitere Beleidigung, unerlaubter Erwerb sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Hausfriedensbruch in zwei Fällen vorgeworfen werden.

Er soll im Oktober 2017 die Geschädigte in einem Chat in einem sozialen Netzwerk beleidigt und ihr gedroht haben sie umzubringen. Ferner soll er im November 2017 in Fischbach, wo er damals wohnte, seine damalige Lebensgefährtin beleidigt, bespuckt und mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Im gleichen Monat soll er in Mannheim zweimal unberechtigt auf den Balkon der Geschädigten geklettert sein, um mit seiner damaligen Lebensgefährtin zu sprechen. Ebenfalls im November 2017 soll er seine ehemalige Lebensgefährtin in Mannheim-Sandhofen beleidigt und als ein Begleiter sich schützend vor sie gestellt hatte, diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Er soll anschließend der früheren Lebensgefährtin gedroht haben sie umzubringen. Bei einer Personenkontrolle im November 2017 in Idar-Oberstein soll er im Besitz von knapp 10 Gramm Amphetamin, die er kurz zuvor erworben haben soll, gewesen sein. Bei einer weiteren Personenkontrolle im gleichen Zeitraum in Ludwigshafen am Rhein soll er 0,1 Gramm Amphetamin bei sich gehabt haben. Ebenfalls im November 2017 soll er in einer Tankstelle in Ludwigshafen am Rhein Nahrungsmittel im Wert von etwa 10 Euro gestohlen haben. Dabei soll er einen Teleskopstock bei sich geführt haben. Als er von dem Kassierer auf den Diebstahl angesprochen worden sein soll, soll er diesem gedroht haben ihm mit dem Stock auf den Kopf zu schlagen um die gestohlenen Gegenstände behalten zu können. Im gleichen Zeitraum soll er in einem Mobiltelefonladen in Ludwigshafen am Rhein ein Mobiltelefon im Wert von fast 900 Euro gestohlen haben. Schließlich soll er im Januar 2018 in Ludwigshafen am Rhein der Geschädigten einen Geldbeutel mit nur wenig Bargeld gestohlen haben, als ihr dieser auf den Sitz gefallen war.

 

II.         Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung (Telefon-Durchwahl: 06232-609100).

           Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich auch am Vortag des oben mitgeteilten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 3. Juli 2018

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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