I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 12. Juli 2017 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 27-jährigen Angeklagte, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in der Zeit von Oktober 2015 bis Juni 2016 einen Diebstahl in Tateinheit mit Beleidigung, eine versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung, fünfzehn weitere Diebstähle, zum Teil geringwertiger Sachen, einen weiteren Diebstahl in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz, drei weitere Beleidigungen, in einem Fall erneut in Tateinheit mit Bedrohung, ein Betrug und Erschleichen von Leistungen in vierzehn Fällen vorgeworfen werden. Sie soll unter anderem am 23. April 2016 in Speyer in einem Elektromarkt eine Stereoanlage gestohlen und dabei einen Menschen mit dem Leben bedroht, bei der anschließenden Verfolgung durch den Ladendetektiv diesen bespuckt und mit einer Tüte, in der sich eine Glasflasche befand, nach ihm geschlagen haben. Bei dieser Gelegenheit soll sie auch Beleidigungen ausgesprochen und eine Mitarbeiterin des Marktes ebenfalls bedroht haben. Zwischen März 2016 und Juni 2016 soll es zu fünfzehn Ladendiebstählen gekommen sein wobei Lebensmittel, Bekleidung, Tabak, Alkohol im Wert von 2 bis knapp 140 Euro gestohlen worden sein sollen. Ferner soll sie im April 2016 einen unangemeldeten fahrerlaubnispflichtigen Roller in Speyer gestohlen und damit gefahren sein. Gegenüber einem Nachbarn, Polizeibeamten und einer weiteren Person soll es zwischen April und Juni 2016 zu weiteren Beleidigungen in einem Fall auch zu einer Drohung mit dem Leben gekommen sein. Ferner soll sie im Juni 2016 unter Vorspiegelung ihrer Zahlungsbereitschaft in Speyer in einer Gaststätte Essen und Trinken bestellt und verzehrt haben, ohne vorgehabt zu haben diese zu bezahlen. Schließlich soll sie von Oktober 2015 bis Juni 2016 in vierzehn Fällen auf verschiedenen Strecken den Zug benutzt haben ohne den Fahrpreis zu entrichten. Der Schaden lag zwischen 2,50 Euro und 5,60 Euro.
am 19. Juli 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben, sowie Betäubungsmittel unerlaubt abgegeben und besessen zu haben. Er soll im Juli 2016 in Böhl-Iggelheim zwei Minderjährigen jeweils eine Konsumeinheit Marihuana übergeben haben. Ferner soll er eine geringe Menge Marihuana aufbewahrt haben, welche bei einer polizeilichen Kontrolle sichergestellt worden sein sollen.
Die Verhandlung sollte ursprünglich am 7. Juni 2016 um 9:00 Uhr stattfinden.
am 19. Juli 2017 um 13:30 Uhr
gegen einen knapp 46-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2016 in Böhl-Iggelheim in seiner Wohnung knapp 110 Gramm Marihuana aufbewahrt haben, wobei der Großteil der Drogen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll.
Das Jugendschöffengericht
am 3. Juli 2017 um 9:30 Uhr
gegen einen knapp 23-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsender zwei Betrügereien begangen zu haben. Er soll im März 2015 in Speyer unter Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und – willigkeit einen Hochdruckreiniger im Wert von knapp 3.500 Euro gekauft, aber nur zwei Teilzahlungen erbracht haben. Auf die gleiche Art und Weise soll er wenige Tage später Zubehör für mehr als 60 Euro bei der Geschädigten erlangt haben. Hier soll keinerlei Zahlung mehr erfolgt sein.
In einer weiteren Anklage werden ihm vorgeworfen im Januar 2016 erneut zwei Betrügereien begangen zu haben. Er soll mit den beiden Geschädigten, die in einem Seniorenheim in Speyer leben, Reinigungsverträge betreffend eines/zweier Teppich(e) über 600 beziehungsweise 1.600 Euro abgeschlossen diese aber wie von Anfang an beabsichtigt nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.
am 10. Juli 2017 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 19 und 21-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsende unter anderem einen besonders schweren räuberischen Diebstahl begangen zu haben. Sie sollen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter dem Geschädigten im September 2016 morgens in der Bahnhofstraße in Speyer ein Mobiltelefon sowie den Geldbeutel mit mehreren hundert Euro und Ausweispapieren entrissen und diesen mit der Faust geschlagen haben, als er die Sachen zurückhaben wollte. Dabei habe der 21-Jährige auch mit einer Bierflasche geworfen, den Geschädigten aber nicht getroffen. Weiterhin soll der 19-Jährige im Juni 2016 einen Polizeibeamten beleidigt haben.
In einer weiteren Anklage wird dem 21-Jährigen vorgeworfen in drei Fällen gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und in einem Fall solche besessen zu haben. Er soll in der Zeit von Dezember 2015 bis Januar 2016 an den gesondert verfolgten Zeugen zwischen 20 bis 50 Gramm Marihuana verkauft haben, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen; im September 2016 soll er in seinem Zimmer in Speyer weniger als ein Gramm Marihuana aufbewahrt haben.
In einer dritten Anklage wird dem 21-Jährigen ebenfalls eine Beleidigung eines Polizeibeamten im Juni 2016 in Speyer vorgeworfen.
am 17. Juli 2017 um 9:00 Uhr
gegen drei Angeklagte, es handelt sich dabei um einen 61-Jährigen aus Bad Dürkheim, einen 22-Jährigen aus Eisenberg und einen 46-Jährigen aus Grünstadt. Dem 46-Jährigen werden von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl und 64 Computerbetrügereien, dem 22-Jährigen, damals Heranwachsenden, 22 Computerbetrügereien und dem 61-Jährigen Hehlerei in 23 Fällen vorgeworfen. Der 46-Jährige soll Anfang 2014 auf dem Gelände eines Transportlogistikunternehmes in Oftersheim aus einem LKW eine Tankkarte der Geschädigten entwendet haben um in der Folge über sie zu verfügen. Er soll anschließend in 64 Fällen an Tankstellen in Schifferstadt und Mannheim getankt und mit der Tankkarte an den Tankautomaten unberechtigt bezahlt haben, wodurch der Geschädigten ein Gesamtschaden von knapp 47.000 Euro entstanden sein soll. Ab Oktober 2014 soll der 22-Jährige in 22 Fällen den betankten Transporter gefahren haben; wobei ihm die Umstände des unberechtigten Betankens bekannt gewesen sein sollen. Er soll mit Beträgen von 25 bis 50 Euro entlohnt worden sein. In 23 Fällen soll der 61-Jährige in der Zeit von September bis Dezember 2014 den Kraftstoff unter billigender Inkaufnahme der Herkunft angekauft haben um sich zu bereichern.
am 17. Juli 2017 um 13:30 Uhr
gegen zwei mittlerweile 16 beziehungsweise 20-jährige Angeklagte, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Sie sollen Anfang Januar 2017 gemeinsam auf einem Bahnsteig im Bahnhof Speyer gegen einen Getränkeautomaten getreten haben, sodass dessen Frontscheibe zersprang. Der Schaden soll sich auf etwa 200 Euro belaufen.
Der ursprüngliche Hauptverhandlungstermin am 19. Juni 2017 um 9:00 Uhr musste verlegt werden.
am 24. Juli 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen knapp 19-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 12. Juni 2017 um 9:00 Uhr stattfinden. Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf den Pressebericht vom Juni 2017 Bezug genommen.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 22. Juni 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts