Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Januar 2020

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Januar 2020

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht verhandelt ausschließlich eine bereits am 16. Dezember 2019 begonnene und unterbrochene Strafsache.

Das Jugendschöffengericht

am 20. Januar 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen 15-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl und ein Raub vorgeworfen werden. Er soll im April 2019 auf einem Spielplatz in Speyer dem Geschädigten zunächst unter Ausnutzung des Überraschungsmoments dessen Armbanduhr weggenommen haben. Anschließend soll sein 17-jähriger Mittäter, dem die Staatsanwaltschaft deswegen eine räuberischer Erpressung vorwirft, das Opfer am Hals gepackt und von ihm erfolgreich 20,-  Euro gefordert und erhalten haben. Unter Ausnutzens dieser Zwangslage soll der 15-Jährige schließlich das Opfer durchsucht und ihm 35,- aus seiner Hosentasche entnommen und für sich behalten haben.

Gegen den 15-Jährigen liegen folgende weitere Anklagen vor, die ebenfalls verhandelt werden:

In einer Anklage wird ihm von Staatsanwaltschaft vorgeworfen einen gewerbsmäßigen Diebstahl begangen zu haben. Er soll im April 2019 aus einer Wohnung, zu der er sich zuvor den Schlüssel beschafft haben soll, Bargeld und zwei Spielekonsolen nebst Zubehör gestohlen haben. Der Gesamtschaden soll dabei annähernd 2.000,- Euro betragen haben.

In einer dritten Anklage werden ihm zwei weitere Diebstähle vorgeworfen. Er soll im Februar 2019 in seinem Elternhaus zu zwei unterschiedlichen Zeiten jeweils eine Geldkassette aufgebrochen und daraus Wertsachen von insgesamt mehreren 1.000,- Euro gestohlen haben. 

In einer vierten Anklage wird ihm vorgeworfen einen Wohnungseinbruchsdiebstahl begangen zu haben. Er soll im Mai 2019 mit zwei gesondert verfolgten Angeklagten in eine Wohnung in Speyer eingebrochen und dort verschiedene Gegenstände im Wert von etwa 1.500,- Euro gestohlen haben.

In einer weiteren Anklage wird ihm und einem gesondert verfolgten Mittäter ein weiterer Diebstahl vorgeworfen. Sie sollen im Februar 2019 in Speyer aus einem Kühlwagen drei bis vier Getränkekisten gestohlen haben.

In einer weiteren Anklage wird ihm vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Mai 2019 in Speyer im Besitz von weniger als ein Gramm Cannabis gewesen sein.

Schließlich wird ihm in einer siebten Anklage vorgeworfen vorsätzlich ein Fahrzeug geführt zu haben ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein und tateinheitlich hierzu gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen haben. Er soll Ende Februar 2019 bis Anfang März 2019 in Speyer mit einem Kleinkraftrad gefahren sein ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, wobei das Krad auch nicht versichert gewesen sein soll.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

           

Speyer, den 2. Januar 2020

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

Teilen

Zurück