Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Januar 2019

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Januar 2019

I.             Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 9. Januar 2019 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 25-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in 24 Fällen gewerbsmäßige Betrügereien begangen und in zwei Fällen vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Sie soll von Sommer 2016 bis Februar 2017 ihr nicht gehörende Wohnungen in Waldsee und Frankenthal (Pfalz) zur Miete und zum Mietkauf angeboten haben um zu Unrecht die Anzahlung, Kaution und die erste Miete zu erlangen. Dabei soll ein Gesamtschaden von fast 30.000 Euro entstanden sein. Ferner soll sie im November 2016 und im Februar 2017 mit einem Pkw in Waldsee beziehungsweise in Ludwigshafen am Rhein gefahren sein, ob wohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Sache wurde vom Strafrichter übernommen.

 

am 9. Januar 2019 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 58-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, unerlaubt Betäubungsmittel hergestellt und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll von September 2017 bis Februar 2018 in seiner Wohnung Cannabis angebaut haben um dieses zumindest teilweise gewinnbringend zu verkaufen. Im Februar 2018 sollen davon noch mehr als 65 Gramm Marihuana und mehr als 16 Gramm Haschisch vorhanden gewesen sein.

 

am 16. Januar 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, zwei vorsätzliche Köperverletzungen, einmal in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung und ein anderes Mal in Tateinheit mit Nötigung, sowie eine weitere Nötigung begangen zu haben. Er soll im Januar 2018 in Otterstadt seine Lebensgefährtin mit der Drohung sie umzubringen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Ein Tötungsvorsatz soll aber nicht bestanden haben. Kurze Zeit später soll er sie ins Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gepackt und durch die Wohnung gezogen haben.  Schließlich habe er sie angespuckt. Am Folgetag soll er die Geschädigte wieder am Hals gepackt haben um sie dazu zu bringen ihn bei einer Fahrt zu begleiten. Er soll ihr während der Fahrt gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie um Hilfe rufen würde, was die Geschädigte aufgrund der Drohung unterlassen haben soll. Die Sache wurde vom Strafrichter übernommen.

 

am 23. Januar 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub und einen Diebstahl begangen sowie unerlaubt Betäubungsmittel besessen und erworben zu haben. Er soll im Juni 2018 in Speyer in einer Apotheke der Geschädigten mit erheblicher Gewalt Tabletten im Wert von 18, -- Euro entrissen haben. Ferner soll er am selben Tag in einem Kaufhaus in Speyer acht T-Shirts im Wert von insgesamt von 36, -- Euro gestohlen haben. Des Weiteren soll er an diesem Tag 0,3 Gramm Marihuana bei sich gehabt und später 2,6 Gramm Marihuana erworben haben.

In einer weiteren Anklage wird ihm eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll dem Geschädigten im Mai 2017 abends auf dem Domplatz in Speyer mit einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser eine tiefe Schnittwunde auf der Nase erlitt. 

Schließlich wird ihm in einem Strafbefehl vorgeworfen in der Asylbewerberunterkunft in Speyer im April 2018 von einer unbekannten Person ein Gramm Haschisch für 12.—Euro erworben zu haben.

Die beiden letztgenannten Verfahren wurden vom Strafrichter übernommen.

 

am 30. Januar 2019 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 26 und 23-jährige Angeklagte aus Speyer und Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich einen Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Die Brüder sollen im Mai 2017 in einem Haus in Schifferstadt aus einem Tresor fünf Gewehre und anschließend weitere Gegenstände gestohlen haben. Sie sollen in der Folge die Waffen besessen und zwei von ihnen weiterverkauft haben.

In einer zweiten Anklage wird dem 23-Jährigen ferner vorgeworfen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter einen weiteren Diebstahl begangen zu haben. Sie sollen im Januar 2017 gemeinschaftlich aus einer Sportsbar in Schifferstadt einen Feuerzeugautomaten im Wert von etwa 200 Euro gestohlen haben.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 14. November 2018 vorgesehen. Insoweit wird auch auf den Pressebericht für November 2018 Bezug genommen.

In einer dritten Anklage wird dem 23-Jährigen ferner von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen eine Urkundenfälschung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz begangen zu haben. Er soll im Zeitraum von März bis Mai 2017 in Schifferstadt an seinem Roller ein Versicherungskennzeichen, in dessen Besitz er gelangt war, angebracht und mit dem nicht versicherten Roller im Mai 2017 in Schifferstadt gefahren sein.

 

 

Das Jugendschöffengericht

am 14. Januar 2019 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Römerberg - Dudenhofen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im September 2018 – er war damals noch Jugendlicher - in Speyer weniger als ein Gramm Marihuana besessen haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 28. Januar 2019 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 19-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, der von der Staatsanwaltschaft zwei räuberische Erpressungen vorgeworfen werden, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll.  Sie soll im März 2017 in Waldsee unter der Drohung ihn und seine Brüder zusammenzuschlagen und in seine Wohnung einzubrechen von dem Geschädigten 50, -- Euro erlangt und einige Zeit später von ihm unter Vorhalt einer Pistole erfolglos weitere 100,-- Euro verlangt haben. Der Geschädigte soll nur deshalb nicht gezahlt haben, weil er kein Geld bei sich gehabt habe.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 28. Dezember 2018

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

 

 

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