I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 18. Januar 2017 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 25-jährigen deutschen Angeklagten aus dem Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll Ende Dezember 2013 bis Anfang Januar 2014 in Schifferstadt von einer gesondert verfolgten Person jeweils ein Kilogramm Marihuana für einen vierstelligen Betrag gekauft haben um dieses anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen.
am 25. Januar 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 36-jährigen deutschen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll am 10. Juni 2016 und davor in seinem Anwesen Cannabispflanzen angebaut haben um das so gewonnene Betäubungsmittel anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Es soll sich dabei um mehr als 200 Gramm Marihuana gehandelt haben. Daneben soll er in seiner Wohnung knapp sieben Gramm Amphetamin zum Eigenkonsum aufbewahrt haben.
am 30. Januar 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 36-jährigen deutschen Angeklagten aus Neustadt an der Weinstraße, dem von der Staatsanwaltschaft eine Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Er soll ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein am 27. Mai 2016 mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille von Speyer nach Dudenhofen gefahren sein.
In einer weiteren Anklage wird ihm vorgeworfen wenige Tage zuvor, am 21. Mai 2016, vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben und in zwei Fällen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Er soll am Tattag in Speyer mit seinem Pkw gefahren sein, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Anschließend soll er bei seiner früheren Lebensgefährtin geklingelt haben, obwohl ihm dies aufgrund gerichtlichen Beschlusses untersagt worden sei. Noch am selben Abend soll er ihr auf den Anrufbeantworter gesprochen und sie beleidigt haben. Auch diese Art der Kontaktaufnahme soll ihm durch den gerichtlichen Beschluss untersagt worden sein.
In einer dritten Anklage wird ihm von der Staatanwaltschaft vorgeworfen tateinheitlich einen Eingriff in den Straßenverkehr im erschwerten Fall, eine Nötigung und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Ferner soll er sich in zwei Fällen jeweils tateinheitlich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt und zwei, wiederum tateinheitliche, Straßenverkehrsgefährdungen begangen haben. Zuletzt soll er sich schließlich tateinheitlich erneut unerlaubt vom Unfallort entfernt und eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt begangen haben. Die Vorfälle sollen sich am 4. April 2016 in Speyer und Hanhofen abgespielt haben. Der Angeklagte soll an einem Schnellrestaurant in Speyer absichtlich einen Mitarbeiter angefahren und diesen dabei im Knie- und Leistenbereich verletzt haben Anschließend soll er weggefahren und auf der Bundesstraße 9 bei der Anschlussstelle Speyer West in alkoholisiertem Zustand mit unangepasster Geschwindigkeit um des schnelleren Fortkommen Willen unerlaubt rechts überholt und dabei den Pkw des Geschädigten touchiert haben, sodass dieser gefährdet und an dessen Fahrzeug ein Schaden von mehreren 1.000 ,- Euro entstanden sein soll. Anschließend soll er erneut, obwohl er den Unfall bemerkt habe, und auch gewusst habe, dass er fahruntüchtig war, weiter gefahren sein. Nach dem Wechsel auf die Bundesstraße 39 soll er bei Hanhofen mit unangepasster Geschwindigkeit den Pkw eines weiteren Geschädigten überholt und dabei geschnitten haben. Dadurch soll der Geschädigte abgedrängt worden und gegen Verkehrszeichen gefahren sein. An diesem Fahrzeug soll ein Schaden von mehreren 1.000,- Euro entstanden und die Insassen des Fahrzeugs gefährdet worden sein. Auch in diesem Fall soll er, obwohl er den Unfall bemerkt habe und ihm seine Alkoholisierung bekannt war, weiter gefahren sein.
Schließlich ist über einen Einspruch des Angeklagten zu verhandeln. In dem zugrundeliegenden Strafbefehlsantrag wird ihm von der Staatanwaltschaft vorgeworfen sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt zu haben. Er soll am 22. Januar 2016 in Speyer einen Unfall verursacht und sich, obwohl er diesen bemerkt hatte und von einem Zeugen darauf angesprochen worden war, von der Unfallstelle entfernt haben.
Das Jugendschöffengericht
am 4. Januar 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Bosnien-Herzegowina, der in Schifferstadt lebt und dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsender vier versuchte gewerbsmäßige Diebstähle und einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz begangen zu haben. Er soll von April bis Mai 2015 in Heidelberg zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin versucht haben eine Geldbörse und Rucksäcke von asiatischen Touristen zu erlangen. Ob einer dieser Versuche zum Erfolg führte steht nicht fest. Ferner soll sich der Angeklagte entgegen seiner räumlich beschränkten Aufenthaltserlaubnis in Heidelberg aufgehalten haben.
am 9. Januar 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen deutschen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden wird als Heranwachsender unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet zu haben. Er soll im Juli 2014 in Schifferstadt 100 Ecstasy – Tabletten gewinnbringend verkauft haben, wobei er im Besitz von 300 Tabletten gewesen sein soll. Ferner soll er einer gesondert Verfolgten Person mehrere Geldbeträge geliehen haben, damit diese 250 Gramm Marihuana kaufen konnte. Zu dem Treffen mit dem Verkäufer in Mannheim soll der Angeklagte den gesondert Verfolgten in der Kenntnis des beabsichtigten Drogengeschäftes gefahren haben.
am 9. Januar 2017 um 13:30 Uhr
gegen eine mittlerweile 17-jährige deutsche Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Jugendliche eine Beförderungserschleichung begangen zu haben. Sie soll um sich die Fahrtkosten zu ersparen, auf der Fahrt von Winden nach Kandel vor Fahrtantritt keine Fahrkarte erworben haben.
Daneben muss sie sich wegen Taten mit einer gesondert verfolgten Mittäterin verantworten, die ursprünglich gegen sie am 4. Juli 2016 verhandelt werden sollten. Zu diesem Termin war die Angeklagte nicht erschienen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Pressebericht vom Juli 2016 Bezug genommen. Dort war sie versehentlich als 18-Jährige bezeichnet worden.
Die Sitzung ist nichtöffentlich.
am 16. Januar 2017 um 9:00 Uhr
gegen zwei deutsche 17-jährige Angeklagte aus Schifferstadt, einen 18-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, einen 18-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt und eine 17-Jährige aus Speyer.
Einem der beiden 17-Jährigen (Haupttäter) wird von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung, eine vorsätzliche Körperverletzung, ein Raub, eine gemeinschaftliche versuchte Nötigung sowie zwei gewerbsmäßige Diebstähle zur Last gelegt. Mittäter der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten Nötigung sollen der 17-jährige Angeklagte aus Speyer und der 18-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen gewesen sein.
Der Haupttäter soll am 12. Februar 2016 in Schifferstadt dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser nicht unerheblich verletzt worden sein soll.
Ein anderer Geschädigter soll von allen drei Angeklagten am 27. Februar 2016 geschlagen und getreten worden sein, sodass er eine Schürfwunde an der Hand und eine geschwollen Lippe sowie Schmerzen am Hinterkopf erlitten haben soll. Im weiteren Verlauf soll dem Geschädigten und dessen Begleitern von allen drei Angeklagten erfolglos gedroht worden sein, sie würden sie „abstechen“ wenn sie die Polizei verständigen.
Aufgrund eines neuen Tatentschlusses soll der 17-Jährige dem Geschädigten eine Zigarette, die dieser rauchte, aus dem Mund entrissen haben um sie selbst zu rauchen.
Am 11. Mai 2016 soll der Haupttäter in Ludwigshafen am Rhein in einem Elektrofachmarkt eine Spielekonsole im Wert von mehr als 100,- Euro entwendet und einen Tag später mit dem 18-Jährigen aus Ludwigshafen, der in diesem Fall gesondert verfolgt wird, in dem selben Markt sechs Konsolenspiel im Wert von mehr als 350.- Euro entwendet haben.
In einer zweiten Anklage werden dem Haupttäter, dem 18-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, einem 18-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt und einer 17-Jährigen aus Speyer ein versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Sie sollen am 2. April 2016 in Speyer erfolglos versucht haben zwei Zigarettenautomaten im Fliederweg und im Ginsterweg aufzuhebeln um an das darin vermutete Bargeld zu gelangen.
Schließlich wird der 17-Jährigen in einer dritten Anklage vorgeworfen eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie soll am 26. Mai 2016 in Speyer die Geschädigte mit der Hand ins Gesicht, sie an den Haaren zu Boden gezerrt, mit dem Fuß ins Gesicht getreten und ihr einen Kniestoß verpasst haben, sodass diese eine Nasenprellung erlitten haben soll.
am 23. Januar 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen deutschen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsender unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Er soll zwischen November 2014 und Ende Januar 2015 in Schifferstadt 250 Gramm Marihuana bestellt haben um es gewinnbringend weiter zu veräußern. Zur Übergabe in Mannheim soll es nicht mehr gekommen sei, da der Verkäufer kurz davor festgenommen worden sein soll.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 22. Dezember 2016
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts