I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Oberhausen-Rheinhausen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben. Er soll im Oktober 2016 am Hauptbahnhof in Schifferstadt an zwei 14-Jährige Mädchen jeweils ein Drittel einer Ecstasy Pille übergeben haben, die diese gleich geschluckt haben sollen.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 25. April 2018 stattfinden.
am 6. Februar 2019 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 36-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub und eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Juni 2018 den Geschädigten in einen Würgegriff genommen und ihm seinen Lebensmitteleinkauf – Wert weniger als 10 Euro - abgenommen haben. Ferner soll er dem selben Geschädigten am gleichen Tag in der gemeinsamen Unterkunft auf den Fuß getreten haben, sodass dieser Schmerzen erlitt.
am 13. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Hochdorf-Assenheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine räuberische Erpressung begangen zu haben. Er soll im April 2017 in Speyer den Geschädigten unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe seines Mobiltelefons aufgefordert haben. Dieser sei dem nachgekommen und habe ihm sein Telefon, das einen Wert von knapp 600 Euro gehabt haben soll, gegeben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 22. August 2018 vorgesehen.
am 20. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 50-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem in von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubten Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unter Mitführung einer Schusswaffe und eines sonstigen verbotenen Gegenstandes getrieben und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel angebaut und besessen zu haben. Er soll im Dezember 2016 in seinem Anwesen mehr als 2,3 Kilo Marihuana, mehr als 50 Gramm Haschisch und etwa 27 Gramm Amphetamin zum überwiegenden gewinnbringenden späteren Verkauf aufbewahrt haben, wobei er die Cannabisprodukte selbst gepflanzt und hochgezogen haben soll. In Zugriffsnähe eines Teils der Betäubungsmittel sollen sich eine geladene Schusswaffe und ein Schlagring befunden haben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 29. November 2017 vorgesehen.
am 27. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Delmenhorst, dem von der Staatsanwaltschaft ein versuchter gewerbsmäßiger Diebstahl in einem besonders schweren Fall sowie ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll im August 2018 in Hockenheim in einem Geschäft für Autozubehör mit einem mitgebrachten Schlüssel eine verschlossene Vitrine geöffnet, daraus mehrere Elektronikartikel entnommen und im Ladengeschäft zur späteren Mitnahme deponiert haben. Nachdem er bemerkt habe, von einem Mitarbeiter beobachtet zu werden, soll er das Geschäft ohne Diebesgut verlassen haben. Noch am selben Tag soll er in Speyer in einem Geschäft derselben Autozubehörkette wiederum nach dem Öffnen der Vitrine fünf Navigationsgeräte in seinen Rucksack, in dem sich ein Brotmesser und ein Schraubenzieher befunden haben sollen, gepackt haben. Als ein Mitarbeiter ihn am Verlassen des Ladengeschäfts hindern wollte, soll er (erfolglos) heftige Gegenwehr geleistet haben, um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben.
am 28. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen Raub und einen Diebstahl begangen sowie unerlaubt Betäubungsmittel besessen und erworben zu haben. Er soll im Juni 2018 in Speyer in einer Apotheke der Geschädigten mit erheblicher Gewalt Tabletten im Wert von 18, -- Euro entrissen haben. Ferner soll er am selben Tag in einem Kaufhaus in Speyer acht T-Shirts im Wert von insgesamt von 36, -- Euro gestohlen haben. Des Weiteren soll er an diesem Tag 0,3 Gramm Marihuana bei sich gehabt und später 2,6 Gramm Marihuana erworben haben.
In einer weiteren Anklage wird ihm eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll dem Geschädigten im Mai 2017 abends auf dem Domplatz in Speyer mit einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser eine tiefe Schnittwunde auf der Nase erlitt.
Schließlich wird ihm in einem Strafbefehl vorgeworfen in der Asylbewerberunterkunft in Speyer im April 2018 von einer unbekannten Person ein Gramm Haschisch für 12.—Euro erworben zu haben.
Die beiden letztgenannten Verfahren wurden vom Strafrichter übernommen.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 23. Januar 2019 stattfinden.
Das Jugendschöffengericht
am 4. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll mit einem gesondert verfolgten Mittäter im Februar 2017 in Speyer in einer Diskothek auf den Geschädigten eingeschlagen haben, sodass dieser eine Platzwunde an der Oberlippe und Schürfwunden im Gesicht und am Unterarm erlitt. Ferner soll er dreimal (im Dezember 2016 und im Januar 2017) ohne Fahrschein mit dem Zug gefahren sein (Erschleichen von Leistungen).
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 22. Oktober 2018 stattfinden.
am 11. Februar 2019 um 9:00 Uhr
gegen zwei Angeklagte im Alter von jetzt 23 und 21 Jahren aus Mannheim beziehungsweise aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehungsweise) begangen zu haben. Der Ältere soll im September 2016 auf einem Fest in Haßloch den Geschädigten, der ihm den Rücken zuwandte, mit voller Wucht an den Kopf geschlagen und ihm danach das Knie ins Gesicht gestoßen haben. Währenddessen soll auch der Jüngere ihn mit Faustschlägen traktiert haben. Nachdem der Geschädigte zu Boden ging, sollen ihn beide mit dem beschuhten Fuß getreten haben. Der Geschädigte soll durch diese Handlungen zum Teil schwere Hämatome am ganzen Körper sowie einen Trümmerbruch der Nase erlitten haben.
In einer weiteren Anklage wird dem 23-jährigen Angeklagten ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll im Juli 2017 in Neustadt an der Weinstraße in einem Baumarkt ein Elektrofahrrad im Wert von mehr als 1.700.—Euro gestohlen haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 25. Januar 2019
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts