Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Februar 2018

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer im Februar 2018

I.          Es verhandeln:

             Das Schöffengericht

 

am 7. Februar 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 38-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll an Silvester 2016 in Speyer anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung dem Geschädigten mit einem Messer eine drei Zentimeter tiefe und fünf Zentimeter lange Schnittverletzung am Hals beigebracht haben.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 15. November 2017 terminiert gewesen.

 

am 14. Februar 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 30-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem weiteren Fall unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und tateinheitlich hierzu ohne im Besitz einer Erlaubnis zu sein, diese besessen zu haben. Er soll spätestens im November 2016 im Wald bei Speyer knapp 250 Gramm Marihuana versteckt haben um die Betäubungsmittel anschließend im Raum Speyer gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ferner soll er in seiner Wohnung knapp 90 Gramm Marihuana und weitere Betäubungsmittel aufbewahrt haben, um die Betäubungsmittel gewerbsmäßig weiterzuverkaufen.

 

am 14. Februar 2018 um 14:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Er soll zusammen mit dem gesondert verfolgten Mittäter im August 2016 in den frühen Morgenstunden in ein Schnellrestaurant in Speyer eingebrochen sein und, nachdem er von der Reinigungskraft überrascht worden sein soll, diese gepackt und anschließend festgehalten haben. Währenddessen soll der Mittäter das Bargeld im vierstelligen Bereich aus dem Tresor genommen haben. Anschließend sollen beide geflüchtet sein und dabei einen Teil des erbeuteten Geldes verloren haben.

In einer weiteren Anklage wird dem 23-Jährigen vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, geführt und eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Er soll im Dezember 2016 in Germersheim mit einem Pkw gefahren sein ohne im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein. Bei der anschließenden Kontrolle soll er gefälschte Ausweispapiere vorgelegt haben.

Schließlich werden ihm in einem Strafbefehl weitere vier Urkundenfälschungen in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung vorgeworfen. Er soll unter Verwendung eines gefälschten bulgarischen Ausweises zum einen eine Krankenversicherungskarte erlangt und im Folgenden zweimal seine Anmeldung bei den Meldebehörden in Speyer bewirkt und sich mit falschen Personalien bei der Agentur für Arbeit in Speyer arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben.

 

am 21. Februar 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 56-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und tateinheitlich hierzu zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Beihilfe geleistet haben. Er soll im Mai 2017 oder davor von Speyer aus etwa 110 Gramm Marihuana in Kanada bestellt haben. Die Betäubungsmittel sollen nach Deutschland geliefert worden sein; bevor sie der Angeklagte erhalten haben soll, wurden diese jedoch sichergestellt.

  

Das Jugendschöffengericht

 

am 5. Februar 2017 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 22 beziehungsweise 25-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, gemeinsam in 40 Fällen Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben und in einem weiteren Fall mit Betäubungsmittel unerlaubt Handel getrieben zu haben. Sie sollen von Dezember 2013 bis Juli 2014 aus ihrer Wohnung heraus in 40 Fällen geringe Mengen Marihuana an einen Minderjährigen verkauft und im November 2014 knapp 150 Gramm Marihuana an zwei andere Personen veräußert haben.

 

am 12. Februar 2018 um 9:30 Uhr

gegen eine mittlerweile 21-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft zwei bandenmäßige und zwei weitere gewerbsmäßige Diebstähle vorgeworfen werden. Sie soll im November 2016 in Hofheim im Taunus Lebensmittel im Wert von mehr als 100 Euro, im Februar 2017 in Walldorf und Schwetzingen zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern in zwei Fällen Lebensmittel im Wert von knapp 700 Euro beziehungsweise mehr als 180 Euro gestohlen haben. Schließlich soll sie im April 2017 in Karlsruhe Unterwäsche und Lebensmittel im Wert von mehr als 60 Euro entwendet haben.

 

am 19. Februar 2018 um 9:00 Uhr

gegen einen 18-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, einen 15-jährigen Angeklagten aus Speyer und eine 15-jährige Angeklagte aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, zwei der Angeklagten tateinheitlich hierzu ein unerlaubter Waffenbesitz und einem der drei weiterhin eine tateinheitliche Beleidigung vorgeworfen werden. Der 15-Jährige soll den Geschädigten mit einem Schlagstock, den der 18-Jährige bei sich hatte, im Januar 2017 in Schifferstadt traktiert haben, während die 15-Jährige die Begleiter des Geschädigten zur Seite genommen haben soll. Neben Prellungen soll der Geschädigte eine Platzwunde am Auge erlitten haben. Auch soll der 15-Jährige bei dieser Gelegenheit eine Beleidigung ausgesprochen haben.

Dem 15-Jährigen wird ferner ein weiterer Diebstahl vorgeworfen. Er soll im April 2017 einem anderen dessen Mütze weggenommen haben um sie für sich zu behalten.

Dem 18-Jährigen wird in einer weiteren Anklage vorgeworfen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben und durch eine weitere Handlung Betäubungsmittel unerlaubt angebaut zu haben. Er soll im Mai 2016 in Schifferstadt 2 MDMA-Tabletten verkauft und bis April 2017 in seiner Wohnung Cannabissetzlinge aufgezogen haben.

In einer dritten Anklage wird ihm eine Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll im alkoholisierten Zustand im Mai 2017 in Ludwigshafen am Rhein ein Wahlplakat zerstört haben.

 

am 26. Februar 2018 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 20-jährige Angeklagte aus Limburgerhof und Schifferstadt sowie einen 19-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft ein erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit räuberischer Erpressung, eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und dem 20-Jährigen aus Schifferstadt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Sie sollen den Geschädigten zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter im Februar 2017 in einen Park in Limburgerhof gelockt haben damit dieser ihnen Geld aus einem missglückten Drogengeschäftes zahlt. Unter Verwendung einer Schusswaffe sollen sie sich ihm bemächtigt und ihn veranlasst haben in einen Transporter zu steigen. Er soll in ein Waldstück verbracht und dort unter anderem mit einem Schlagstock traktiert worden sein. Er soll durch die Misshandlungen eine Platzwunde am Kopf sowie Prellungen und Hämatome an Brust und Rippen erlitten haben. Im Verlauf der Tat soll dem Geschädigten sein Geldbeutel abgenommen worden sein. Auch soll der Geschädigte aufgrund der Geschehnisse weitere Geldbeträge an die Angeklagten gezahlt haben.

Grundlage des missglückten Drogengeschäftes ist eine zweite Anklage gegen den 20-Jährigen aus Limburgerhof. In ihr wird ihm vorgeworfen in drei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem weiteren Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im April 2015 und danach zweimal ein Kilogramm Marihuana bei einem holländischen Lieferanten bestellt, erhalten und gewinnbringend weiterverkauft haben. Ferner soll er im Februar 2016 500 Gramm Marihuana in den Niederlanden bezogen und für mehr als 3.000 Euro an den Geschädigten aus der oben genannten Anklage auf Kommission weiterverkauft haben. Schließlich soll er im März 2017 im Besitz einer geringen Menge Haschisch gewesen sein.

In einer zweiten Anklage wird dem 19-Jährigen Beihilfe zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung, Beleidigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Er soll im Dezember 2016 das Fluchtfahrzeug bei einem Überfall auf eine Tankstelle in Speyer, bei der fast 2.000 Euro erbeutet sein sollen, gefahren haben. Weiterhin soll er im März 2017 in Speyer zwei Polizeibeamten als Hurensohn beziehungsweise Vollidiot bezeichnet haben. Schließlich soll er ebenfalls im März 2017 den Zaun einer Kindertagesstätte in Speyer überklettert haben und so auf das befriedete Gelände gelangt sein.

Fortsetzungstermin ist für den 7. März 2018 um 9:00 Uhr bestimmt.

  

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 31. Januar 2018

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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