I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 12. Dezember 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Mainz, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im August 2017 in einem Supermarkt in Otterstadt Lebensmittel im Wert von etwa 30,- Euro gestohlen haben und, nachdem er von einer Mitarbeiterin nach Verlassen des Geschäfts angesprochen wurde, diese weggeschubst und ihr den Arm verdreht haben, um mit der Ware fliehen zu können. Dabei soll er die Frau verletzt haben.
Das Jugendschöffengericht
am 10. Dezember 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird sechs Diebstähle, zum Teil gemeinschaftlich und zum Teil in besonders schweren Fällen (Einbruchsdiebstähle) begangen zu haben. Ferner soll er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, eine Unterschlagung, zwei vorsätzliche Körperverletzungen, einmal in drei tateinheitlichen Fällen, begangen und unerlaubt Betäubungsmittel angebaut haben. Schließlich soll er mit zwei gesondert verfolgten Mittätern einen schweren Raub begangen haben. Er soll im Juli 2018 in der Innenstadt von Speyer zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern das Opfer, das mit einem Roller wegfahren wollte, angesprochen, es gewürgt und zu Boden gebracht haben. Dort soll er dem Opfer dessen Rollerschlüssel abgenommen und aus einem Fach den Geldbeutel mit 300.- Euro und ein Messer herausgenommen haben. Später soll er den Geldbeutel weggeworfen und das Bargeld mit den gesondert verfolgten Mittätern verbraucht haben. Ferner soll er mit einem bzw. zwei gesondert verfolgten Mittätern unter anderem dreimal, an Silvester 2017 und 2018 und Anfang 2018, auf dem Anwesen des Vogelparks und des Weiteren Anfang 2018 in ein Jugendzentrum, jeweils in Schifferstadt, eingebrochen sein und Gegenstände im Wert von mehreren 1.000.- Euro gestohlen sowie größeren Schaden angerichtet haben. Am Postplatz in Speyer soll er sich im Mai 2018 gegen eine Ingewahrsamnahme durch Polizeibeamte massiv gewehrt haben. Ferner soll er in Speyer zwei weitere Diebstähle (Mobiltelefon, Maxx-Ticket) begangen haben. Auch soll er ein Mobiltelefon im Wert von mehreren Hundert Euro unterschlagen haben. Auf dem Brezelfest 2018 in Speyer soll er bei zwei Anlässen mehreren Personen, unter anderem ins Gesicht, geschlagen haben. Schließlich soll er in seinem Zimmer in Speyer Cannabis angepflanzt haben.
In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen, eine räuberische Erpressung, einen Diebstahl, eine Unterschlagung und ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen zu haben. Er soll im April 2018 in Speyer dem Opfer gedroht haben, es zu verschlagen, falls er ihm nicht seine Jacke übergeben werde. Aus Furcht von Schlägen soll das Opfer dem nachgekommen sein und die Jacke dem Angeklagten übergeben haben. Ferner soll er dem Geschädigten im April 2018 auf dem Messeplatz in Speyer unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments dessen Mobiltelefon im Wert von 150 Euro gestohlen haben, es aber einen Tag später zurückgegeben haben. Auch soll er einen Personalausweis unterschlagen haben und im Mai 2018 in Speyer mit einem Kleinkraftrad gefahren sein ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Schließlich wird ihm in einer dritten Anklage der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll im April 2018 auf dem Postplatz in Speyer knapp 5 Gramm Marihuana bei sich gehabt haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 27. November 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts