I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 8. August 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 55-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und einen verbotenen Gegenstand besessen zu haben. Er soll im Juni 2016 in seiner damaligen Werkstatt in Dudenhofen mehr als 20 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben; ferner soll er in seinem damaligen Anwesen, das sich ebenfalls in Dudenhofen befand, ein Nun-Chaku und einen Wurfstern aufbewahrt haben. Die Hauptverhandlung musste bereits mehrfach verlegt werden.
am 15. August 2018 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im September 2017 dem Verletzten vor einem Wettcafé in der Innenstadt von Speyer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Nachdem er ihn auf einen anliegenden Parkplatz geschleppt hatte, soll er ihm mit der flachen Hand weitere Schläge ins Gesicht verpasst haben. Der Verletzte soll dadurch erhebliche Verletzungen, unter anderem einen doppelten Jochbeinbruch erlitten haben.
am 22. August 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Hochdorf-Assenheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine räuberische Erpressung begangen zu haben. Er soll im April 2017 in Speyer dem Geschädigten unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe seines Mobiltelefons aufgefordert haben. Dieser sei dem nachgekommen und habe ihm sein Telefon, das einen Wert von knapp 600 Euro gehabt haben soll, gegeben.
am 29. August 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 39-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll an Silvester 2016 in Speyer anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung dem Geschädigten mit einem Messer eine drei Zentimeter tiefe und fünf Zentimeter lange Schnittverletzung am Hals beigebracht haben.
Die Hauptverhandlung musste bereits mehrfach verlegt werden. Sie sollte ursprünglich am 15. November 2017 und danach am 7. Februar 2018 sowie am 28. März 2018 stattfinden.
Zu diesem Verfahren wurde ein Strafbefehlsverfahren verbunden. Dort wird dem Angeklagten eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorgeworfen. Er soll im August 2017 nachts in Speyer mit einem Fahrrad unter Einfluss von Alkohol (mehr als 2 Promille) unterwegs gewesen sein.
Das Jugendschöffengericht
am 20. August 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Lengerich und einen 22-jährigen Angeklagten aus Schalkenmehren, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird jeweils als Zeuge vor Gericht vorsätzlich uneidlich falsch ausgesagt und eine versuchte Strafvereitelung begangen zu haben. Sie sollen als Heranwachsende in einer Hauptverhandlung in Speyer im Juni 2016 bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, dass der Täter sich vor der Tat von ihnen verabschiedet habe und nicht an der späteren Körperverletzung beteiligt gewesen sei.
am 27. August 2018 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten (Heranwachsender), dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und ein Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll dem Verletzten im Mai 2017 auf dem Postplatz in Speyer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser Nasenbluten erlitt. Ferner soll er im August 2017 in seinem Zimmer in Speyer einen Schlagring aufbewahrt haben. Schließlich soll er ebenfalls im August 2017 in seinem Supermarkt in Speyer eine Schachtel Zigaretten gestohlen haben.
am 27. August 2018 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll die Geschädigte im Januar 2018 in Speyer angespuckt und ihr anschließend eine schmerzhafte Ohrfeige gegeben haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
II. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung (Telefon-Durchwahl: 06232-609100).
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich auch am Vortag des oben mitgeteilten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 27. Juli 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts