I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 6. April 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2020 in Speyer eine Bekannte mit seinem Pkw abgeholt und mit ihr in die Nähe des Rheins gefahren sein. Dort sollen beide aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein, er soll sie unvermittelt geküsst und sie am Po angefasst haben. Danach soll es im Fahrzeug gegen den Willen der Geschädigten zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen sein. Nachdem es der Geschädigten gelang das Fahrzeug zu verlassen, soll er sie festgehalten, ihr ihre Kleidung heruntergezogen und mit ihr gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben.
Fortsetzungstermin ist für den 11. April 2022, 9:00 Uhr bestimmt.
am 13. April 2022 um 9:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft acht gewerbsmäßige Aufbruchdiebstähle in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen werden. Bei drei Fällen des Diebstahls soll es beim Versuch geblieben sein. Er soll im Januar und Februar 2021 in zwei Serien in Speyer mit jeweils gesondert verfolgten Mittätern acht Fahrzeuge aufgebrochen und daraus verschiedene Gegenstände unter anderem elektronische Geräte, eine Sonnenbrille, optisches Gerät, Werkzeug und Bargeld gestohlen haben. Das Diebesgut soll einen Wert von mehr als 3.500 Euro gehabt haben, der Gesamtschaden an den Fahrzeugen soll 7.500 Euro betragen haben.
am 27. April 2022 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Mannheim, dem von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2020 in der Nähe des Bahnhofs in Speyer von einem gesondert verfolgten Mittäter mehr als 10 Gramm Heroin für 420 Euro erworben haben. Das Betäubungsmittel soll zum gewinnbringenden Weiterverkauf und zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
Die Hauptverhandlung war am 1. Dezember 2021 ausgesetzt worden.
am 27. April 2022 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben, unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Februar 2019 in Speyer einer Person 50 Gramm Kokain übergeben haben, damit diese die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft. Ferner soll er kurz davor derselben Person in Ludwigshafen am Rhein unentgeltlich eine Konsumeinheit zur Überprüfung der Qualität überlassen haben. Schließlich soll er bis Februar 2020 in seiner Wohnung in Speyer eine geringe Menge Kokain aufbewahrt haben.
Die Hauptverhandlung war am 10. März 2021 ausgesetzt worden.
Das Jugendschöffengericht verhandelt in diesem Monat nicht.
Der Bußgeldrichter:
am 8. April 2022 um 9:00 Uhr
gegen eine Bauträgergesellschaft, der mit Bußgeldbescheid der Stadt Speyer vorgeworfen wird gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Sie soll in der Zeit vom 1. bis 4. März 2021 bei einem Bauvorhaben in der Speyerer Innenstadt (einem Grabungsschutzgebiet) Schäden und Mängel, die die Erhaltung von geschützten Kulturdenkmälern gefährden könnten, nicht angezeigt, ferner Funde nicht unverzüglich angezeigt, sowie Erd– und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten war, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, nicht rechtzeitig angezeigt und schließlich ohne Genehmigung Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden könnten, durchgeführt haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die aktuellen Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.
Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist derzeit noch die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.
Speyer, den 31. März 2022
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts