Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung April 2019

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im April 2019

I.             Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 3. April 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23 -jährigen Angeklagten aus Frankfurt am Main, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, sieben tateinheitlichen versuchten gefährlichen Körperverletzungen und sieben weiteren tateinheitlichen Nötigungen begangen zu haben. Er soll im Juli 2018 trotz eines bestehenden Fahrverbots in Schifferstadt nach einem Streit auf sieben Menschen vor deren Anwesen mit seinem Pkw zugefahren um eine Kollision herbeizuführen und sie zu verletzen. Die Menschen konnten jedoch ausweichen. Danach soll der Angeklagte mehrfach an dem Anwesen vorbeigefahren sein, um die Bewohner zu verängstigen.

 

am 10. April 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 30-jährigen Angeklagten aus Bukarest, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird mit einem gesondert verfolgten Mittäter und weiteren Personen einen Bandendiebstahl begangen zu haben. Der Angeklagte soll im August 2016 in einem Drogeriemarkt in Speyer Parfums im Wert von mehr als 1.200,- Euro bereitgestellt haben, die kurze Zeit später eine gesondert verfolgte Mittäterin aufgrund gemeinsamen Tatplans aus dem Geschäft mitgenommen haben soll ohne die Ware zu bezahlen.

 

Das Jugendschöffengericht

 

am 1. April 2019 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 16-jährige Angeklagte, eine mittlerweile 15-jährige Angeklagte und eine mittlerweile 20-jährige Angeklagte, alle aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft in insgesamt sechs Anklageschriften gefährliche Körperverletzungen, Diebstähle, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Die 15-Jährige und die 16-Jährige (Haupttäterin) sollen im April 2018 in Speyer eine Frau gemeinschaftlich mit der Faust auf die Schläfe geschlagen haben. Weiterhin soll die 16-Jährige einer Geschädigten im April 2018 ein Mobiltelefon gestohlen und dieser kurz danach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten haben. Bei einem anderen Anlass soll sie im Mai 2018 in Speyer eine Geschädigte geschubst haben, sodass sie zu Boden fiel, sie anschließend in die Kniekehle getreten, an den Haaren gezogen und zuletzt mit einem Schimpfwort beleidigt haben. In einer weiteren Anklage wird der 16-Jährigen vorgeworfen im April 2018 in Speyer einen Geschädigten an den Haaren gezogen, ihm mit der Faust auf die Stirn geschlagen und schließlich das Knie in den Bauch gerammt zu haben. In der dritten Anklage wird ihr vorgeworfen im Mai 2018 mit zwei Kindern in einem Drogeriemarkt Kosmetikartikel und Schmuck im Wert von etwa 50,- Euro gestohlen zu haben. In der vierten Anklage wird ihr vorgeworfen in Karlsruhe im Oktober 2017 in einem Drogeriemarkt mit einer gesondert verfolgten Mittäterin Kosmetikartikel im Wert von wiederum mehr als 50,- Euro gestohlen zu haben. In der fünften Anklage wird ihr vorgeworfen im April 2018 einen Polizeibeamten wüst beleidigt und sich der Ingewahrsamnahme durch Tritte wiedersetzt zu haben. Letztlich wird ihr in der sechsten Anklage vorgeworfen zusammen mit der 20-Jährigen auf dem Postplatz in Speyer im Mai 2018 eine Frau beleidigt zu haben.

 

am 8. April 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten aus Speyer und einen mittlerweile 20-Jährigen aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft verschiedene Straftaten vorgeworfen werden. Der 20-Jährige soll zwei Diebstähle, zwei Unterschlagungen und einen Raub begangen, der 16-Jährige soll einen Diebstahl und einen Raub oder eine Hehlerei begangen haben. Beide sollen gemeinsam im August 2018 in einem Kaufhaus in Speyer jeweils ein Parfum im Wert von mehr als 100,- Euro gestohlen haben. Im September 2018 soll der 20-Jährige ein weiteres Mal im selben Kaufhaus ein Parfum im Wert von mehr als 100,- Euro gestohlen haben. Im November 2018 soll der 20-Jährige zwei Mobiltelefone, die ihm das geschädigte Kind übergeben hatte, für sich behalten haben. Im November 2018 soll der 20-Jährige der Geschädigten ihre Handtasche, in der sich unter anderem etwa 100,- Euro Bargeld befanden, gewaltsam entrissen haben. Der 16-Jährige soll in den Tatplan eingeweiht gewesen sein oder es soll vereinbart worden sein, dass er einen Teil der Beute erhält.

In einer zweiten Anklage wird dem 20-Jährigen vorgeworfen, einen Raub und eine Bedrohung begangen zu haben.  Er soll dem geschädigten 12-jährigen Kind im März 2018 in Schifferstadt dessen Mobiltelefon (Wert 100,- Euro) gewaltsam entrissen haben. Ferner soll er im Februar 2018 in Hassloch den Geschädigten mit einer echt aussehenden Waffe bedroht haben, indem er mit ihr hantierte und die Waffe auf ihn richtete.

 

am 15. April 2019 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 40-jährigen Angeklagten aus Speyer, einen 27-Jährigen aus Hanhofen und einen 16-Jährigen aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein schwerer Raub vorgeworfen wird, wobei der 27-Jährige lediglich Beihilfe geleistet haben soll. Der 27-Jährige soll im Juli 2018 beobachtet haben, dass das spätere Opfer in einer Spielhalle in Speyer einen höheren Geldbetrag gewonnen hatte. Dies soll er den übrigen Angeklagten und einem gesonderten Mittäter mitgeteilt haben. Daraufhin sollen diese aufgrund gemeinsamen Tatplans das Opfer, das mit einem Roller wegfahren wollte, angesprochen, es gewürgt und zu Boden gebracht haben. Dort sollen sie dem Opfer seinen Rollerschlüssel abgenommen und aus einem Fach den Geldbeutel mit 300.- Euro und ein Messer herausgenommen haben. Später sollen sie den Geldbeutel weggeworfen und das Bargeld mit dem gesondert verfolgten Mittäter verbraucht haben.

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

Speyer, den 29. März 2019

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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