I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 18. April 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Er soll zusammen mit dem gesondert verfolgten Mittäter im August 2016 in den frühen Morgenstunden in ein Schnellrestaurant in Speyer eingebrochen sein und, nachdem er von der Reinigungskraft überrascht worden sein soll, diese gepackt und anschließend festgehalten haben. Währenddessen soll der Mittäter das Bargeld im vierstelligen Bereich aus dem Tresor genommen haben. Anschließend sollen beide geflüchtet sein und dabei einen Teil des erbeuteten Geldes verloren haben.
In einer weiteren Anklage wird dem 23-Jährigen vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, geführt und eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Er soll im Dezember 2016 in Germersheim mit einem Pkw gefahren sein ohne im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein. Bei der anschließenden Kontrolle soll er gefälschte Ausweispapiere vorgelegt haben.
Schließlich werden ihm in einem Strafbefehl weitere vier Urkundenfälschungen in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung vorgeworfen. Er soll unter Verwendung eines gefälschten bulgarischen Ausweises zum einen eine Krankenversicherungskarte erlangt und im Folgenden zweimal seine Anmeldung bei den Meldebehörden in Speyer bewirkt und sich mit falschen Personalien bei der Agentur für Arbeit in Speyer arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 14. Februar 2018 um 14:00 Uhr vorgesehen und sollte in den Räumen des Amtsgerichts Neustadt a.d.W. stattfinden.
am 25. April 2018 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Oberhausen-Rheinhausen, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben. Er soll im Oktober 2016 am Hauptbahnhof in Schifferstadt an zwei 14-Jährige Mädchen jeweils ein Drittel einer Ecstasy Pille übergeben haben, die diese gleich geschluckt haben sollen.
Das Jugendschöffengericht
am 16. April 2018 um 9:30 Uhr
gegen eine mittlerweile 21-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft zwei bandenmäßige und zwei weitere gewerbsmäßige Diebstähle vorgeworfen werden. Sie soll im November 2016 in Hofheim im Taunus Lebensmittel im Wert von mehr als 100 Euro, im Februar 2017 in Walldorf und Schwetzingen zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern in zwei Fällen Lebensmittel im Wert von knapp 700 Euro beziehungsweise mehr als 180 Euro gestohlen haben. Schließlich soll sie im April 2017 in Karlsruhe Unterwäsche und Lebensmittel im Wert von mehr als 60 Euro entwendet haben.
Die Verhandlung war ursprünglich für den 12. Februar 2018 vorgesehen.
am 16. April 2018 um 14:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft ursprünglich eine räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, die er zusammen mit Mittätern begangen haben sollte, und daneben eine Bedrohung vorgeworfen wurden. Die Hauptverhandlung am 22. Mai 2017 endete mit Freisprüchen für die Mittäter; das Verfahren gegen den Angeklagten wurde vorläufig eingestellt, es wird nun fortgesetzt. Wegen der Einzelheiten erlaube ich mir auf den Pressebericht für Mai 2017 Bezug zu nehmen. Danach soll der Angeklagte im März 2016 in Speyer den Geschädigten angegangen sein, um ihn „abzuziehen“. Zu diesem Zweck soll er ihn zu Boden geschlagen haben. Im Anschluss daran sollen sich die Mitangeklagten der Tat angeschlossen und den Geschädigten aufgefordert haben, seine Taschen zu entleeren. Ihm sollen in der Folge verschiedene Gegenstände weggenommen worden sein. Der Forderung sich bis auf die Unterhose auszuziehen um ihn nach weiteren Gegenständen zu durchsuchen, soll dadurch Nachdruck geschaffen worden sein, dass der Geschädigte erneut geschlagen worden sei. Bei der Durchsuchung der Kleidung soll nichts mehr gefunden worden sein. Zuletzt soll er aufgrund gesonderten Willensentschlusses auf den Geschädigten mit einem Messer zugegangen sein.
am 23. April 2018 um 9:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein schwerer Raub vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2016 maskiert eine Tankstelle in Speyer aufgesucht und unter Vorhalt einer Pistole, Näheres hierzu ist nicht bekannt, die Mitarbeiterin dazu aufgefordert haben Bargeld aus der Kasse in ein Behältnis einzupacken. Er selbst soll aus dem Tresor ebenfalls Geld und aus dem Regal Zigaretten genommen haben. Er soll so insgesamt Geld und Zigaretten im Wert von mehr als 1.300 Euro erlangt haben.
am 30. April 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche und eine gefährliche (gemeinschaftliche) Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Oktober 2017 auf der Herbstmesse in Speyer einem anderen mit der Hand ins Gesicht geschlagen und drei Tage später wiederum auf dem Festplatz zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter einem anderen mit den Fäusten ebenfalls ins Gesicht geschlagen haben.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
Der Strafrichter
am 12. April 2018 um 13:00 Uhr
gegen einen Gesellschafter einer Bauträgergesellschaft, die eine größere Wohnanlage in Speyer errichtet hat und gegen einen Geschäftsführer einer Zeitung, denen in jeweiligen Strafbefehlen üble Nachrede vorgeworfen wird. Nachdem beide Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt haben, wurde Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen am 16. März 2017, ohne dass es hierfür Beweise gegeben haben soll, wahrheitswidrige Behauptungen im Zusammenhang mit dem Streit um Baumängel, insbesondere zum Streit mit einem der Eigentümer getätigt beziehungsweise veröffentlicht haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 1. April 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts