Amtsgericht Speyer Pressebericht Juni 2017

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer im Juni 2017

I.          Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

 

am 7. Juni  2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben, sowie Betäubungsmittel unerlaubt abgegeben und besessen zu haben. Er soll im Juli 2016 zwei Minderjährigen jeweils eine Konsumeinheit Marihuana übergeben haben. Ferner soll er eine geringe Menge Marihuana aufbewahrt haben, welche bei einer polizeilichen Kontrolle sichergestellt worden sein sollen.

 

am 14. Juni 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2016 in Speyer in seiner Wohnung  knapp 250 Gramm Marihuana aufbewahrt haben, wobei der Großteil der Drogen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll.

 

am 14. Juni  2017 um 10:45 Uhr

gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Er soll in seiner Wohnung mehr als 50 Gramm Marihuana verwahrt haben.

 

am 21. Juni 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 30-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in vier Fällen gewerbsmäßig Diebstähle begangen zu haben, wobei er Sachen gestohlen haben soll, die durch eine Schutzeinrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert waren. Ferner soll er in sechs Fällen gewerbsmäßige Betrügereien begangen haben, wobei es in drei Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Er soll im Zeitraum von April 2016 bis Juni 2016 vier Angelkähne, die gesichert waren, entwendet und später unter Vorspiegelung seiner Eigentümerstellung auf einer Internetplattform verkauft haben bzw. dies versucht haben. Die Angelkähne sollen einen Wert von 500 bis 1.000 Euro, die Verkaufspreise sollen bei 180 bis 350 Euro gelegen haben.

 

am 21. Juni 2017 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Kirchhain, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen jeweils gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben. Er soll im November 2014 in Speyer die Wohnung des Geschädigten betreten, diesen gepackt, an die Wand und den Boden geworfen, und schließlich auf ihn mit dem beschuhten Fuß eingetreten haben um ihm Schmerzen zuzufügen. Dabei soll er auf ihn eingetreten haben bis der Geschädigte ohnmächtig wurde und blutete. Der Geschädigte soll einen Nasenbeinbruch und ein Hämatom erlitten haben. Ferner soll er im Dezember 2014 in Speyer die Geschädigte geweckt, Geld von ihr verlangt und nachdem sie ihm keines gab, den Kopf der Geschädigten an den Haaren aus dem Bett gezogen und mit dem Knie gegen deren Mund getreten haben, sodass diese aus dem Bett gefallen sein soll. Anschließend habe der Angeklagte der Geschädigten mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten, sodass diese vier vordere Zähne verlor und stark blutete.

 

am 26. Juni  2017 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 37-jährige Angeklagte aus Schifferstadt, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen als Person über 21 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben. Sie soll im März 2016 in Schifferstadt in zwei Fällen Marihuana an ihren minderjährigen Sohn übergeben haben, der dieses zerbröselt und mit Tabak gemischt, einen Joint gerollt und diesen zusammen mit der Angeklagten geraucht haben soll.

 

am 26. Juni  2017 um 13:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Person über 21 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben. Er soll im Juli 2016 zwei Minderjährige in seiner Wohnung empfangen und mit ihnen Backwaren zubereitet haben, in die sie Marihuana gemischt haben sollen. Anschließend soll er ihnen die Backwaren zum Konsum übergeben haben.

 

 

Das Jugendschöffengericht

 

am 12. Juni 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen knapp 19-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der  Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsender eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im November 2016 in Speyer auf dem Postplatz dem Geschädigten mit der Faust unvermittelt grundlos ins Gesicht geschlagen haben, sodass er eine Platzwunde an der Lippe erlitten haben soll.

In einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten wiederum eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Dezember 2016 in Speyer den beiden Geschädigten vor einer Veranstaltungshalle unvermittelt grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass einer von ihnen eine Nasenbeinprellung mit Schwellungen und eine kleine Platzwunde erlitten haben soll.

In einer dritten Anklage wird dem Angeklagten und einem mittlerweile 17-jährigen Mittäter aus Hassloch vorgeworfen eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Angeklagte soll im August 2016 in Böhl-Iggelheim die beiden Geschädigten provoziert, mit einem zusammengeklappten Messer vor einen der beiden getreten und ihm ins Gesicht geschlagen haben. Als ihn der andere Geschädigte versuchte wegzuziehen, soll er diesem ebenfalls ins Gesicht geschlagen haben. Er habe schließlich den Geschädigten, dem er den ersten Schlag verpasst haben soll, zu Boden gebracht und versucht auf ihn einzutreten. Nun habe sich der zweite jugendliche Angeklagte eingemischt und dem zweiten Geschädigten ebenfalls mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.

 

Speyer, den 24. Mai 2017

– Der Mediensprecher –

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

 

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