Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 7. November 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 53-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben. Er soll im März 2018 in einem Second-Hand-Laden in Speyer Kleidung im Wert von weniger als 10 Euro gestohlen haben und nachdem er von Mitarbeiterinnen des Geschäftes festgehalten wurde, diese gekratzt und weggestoßen haben um die Kleidung behalten zu können. Anschließend soll er mit seinem Fahrrad geflohen sein.
In einer zweiten Anklage wird ihm eine falsche Verdächtigung vorgeworfen. Er soll die Geschädigte im Mai 2018 bei der Polizeiinspektion Speyer beanzeigt haben und dabei wahrheitswidrig behauptet haben, die Geschädigte habe seine Tochter im April 2018 in der AfA am Arm gepackt und zurückgeschoben.
am 14. November 2018 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 26 und 23-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich einen Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Die Brüder sollen im Mai 2017 in einem Haus in Schifferstadt aus einem Tresor fünf Gewehre und anschließend weitere Gegenstände gestohlen haben. Sie sollen in der Folge die Waffen besessen und zwei von ihnen weiterverkauft haben.
In einer zweiten Anklage wird dem 23-Jährigen ferner vorgeworfen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter einen weiteren Diebstahl begangen zu haben. Sie sollen im Januar 2017 gemeinschaftlich aus einer Sportsbar in Schifferstadt einen Feuerzeugautomaten im Wert von etwa 200 Euro gestohlen haben.
am 28. November 2018 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 22- jährige Angeklagte und einen 23-jährigen Angeklagten, alle aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird gemeinschaftlich eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Einer der beiden 22-Jährigen soll darüber hinaus eine Nötigung begangen haben. Die Angeklagten sollen im September 2017 in der Halle 101 in Speyer die beiden Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als einer der beiden aufgrund des Schlags zu Boden ging, sollen die Angeklagten auf ihn eingeschlagen und getreten haben. Nachdem der Geschädigte wieder auf die Beine gekommen war, soll sich der Vorgang wiederholt haben. Durch die Wucht des Schlages soll der Geschädigte wiederum zu Boden und bewusstlos geworden sein. Auch danach soll auf ihn eingetreten worden sein. Während die Geschädigte durch den Faustschlag einen Nasenbeinbruch, eine Zertrümmerung der Nasenscheidenwand, Hämatome im Gesicht und eine Gehirnerschütterung erlitten haben soll, soll der Geschädigte unter anderem eine Gehirnerschütterung, eine Kopfplatzwunde, Hämatome und einen Mittelhandbruch erlitten haben. Der 22-Jährige soll darüber hinaus mehrere Personen gedroht haben, dass es ihnen genauso gehe, wenn sie eine Aussage machen würden. Ein Zeuge soll deshalb keine Angaben gemacht haben.
Fortsetzungstermin ist für den 3. Dezember 2018 bestimmt.
Das Jugendschöffengericht
am 5. November 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Mai 2018 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen ins Gesicht geschlagen haben.
am 5. November 2018 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine vorsätzliche Körperverletzung und eine versuchte räuberische Erpressung begangen zu haben. Er soll im Mai 2018 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen ins Gesicht geschlagen haben damit er ihm zukünftig wöchentlich einen Einkauf im Wert von 15 Euro übergibt. Dazu kam es aber nicht, da der Geschädigte den Vorfall meldete.
Am 19. November 2018 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft fünf Diebstähle, zum Teil im erschwerten Fall, und drei Fälle der Beihilfe zum Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2017 mit einem gesondert verfolgten Mittäter in den Vogelpark in Schifferstadt eingebrochen sein und dort verschiedene Räumlichkeiten aufgebrochen haben. Es entstand Sachschaden. An Diebesgut sollen der Angeklagte und sein Mittäter nur ein paar Flaschen Bier erlangt haben. An Silvester 2017 soll der Angeklagte gesondert verfolgten Tätern seine Wohnung im Zusammenhang mit einem Diebstahl zur Verfügung gestellt haben. In der gleichen Nacht soll der Angeklagte zusammen mit einer gesonderten Mittäterin in ein Jugendzentrum in Schifferstadt eingedrungen sein und dort in einem Büro einen Schrank aufgebrochen und Funkgeräte und Bargeld erlangt haben. Ferner soll erheblicher Sachschaden entstanden sein. Im Januar 2018 soll der Angeklagte mit einem anderen gesondert verfolgten Mittäter erneut in das Jugendzentrum in Schifferstadt eingedrungen sein und einen Flachbildfernseher und eine Kaffeemaschine gestohlen haben. Der Angeklagte soll in der gleichen Nacht gesondert verfolgten Tätern erneut im Zusammenhang mit einem Diebstahl zur Verfügung gestellt haben. Im März 2018 soll der Angeklagte, der dabei ein Messer bei sich geführt haben soll, in einen Kindergarten in Schifferstadt eingebrochen sein. Aus einem Büroschrank soll er aus Geldmappen mehrere hundert Euro gestohlen haben. Zuletzt soll er in einem Supermarkt in Speyer zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin (alkoholische) Getränke im Wert von mehr als 100 Euro gestohlen haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 2. November 2018
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts