Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 29. Oktober 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 56-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Betrug vorgeworfen wird. Er soll im August 2022 in Speyer als Geschäftsführer einer Handelsfirma der Geschädigten die Lieferung von Corona-Tests zum Preis von mehr als 250.000 Euro bewusst wahrheitswidrig zugesagt haben, obwohl er überhaupt nicht in der Lage gewesen sein soll, diese zu liefern. Es soll eine Anzahlung vom 50.000 Euro vereinbart worden sein, wobei die Anzahlung auf das Konto eines Dritten gezahlt worden sein soll. Der Geschädigten soll ein Schaden von 50.000 Euro entstanden sein.
Das Jugendschöffengericht:
am 15. Oktober 2025 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll dem Opfer nach einer verbalen Auseinandersetzung im Februar 2024 in der Innenstadt von Mannheim unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, wodurch das Opfer starke Schmerzen erlitt.
Soweit Rückfragen wegen der beiden Jugendstrafverfahren, die das Jugendschöffengericht am 8. Oktober 2025, verhandelt hat, können Auskünfte unter der nachgenannten Telefonnummer erteilt werden. Die beiden Verfahren betrafen zwei Insassen der Jugendstrafanstalt Schifferstadt, denen vorgeworfen wurde, jeweils uneidliche Falschaussagen begangen zu haben. Eine Pressemitteilung war leider urlaubsbedingt nicht möglich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 10. Oktober 2025
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts