I. Es verhandeln:
am 4. September 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft drei gefährliche Körperverletzungen und eine vorsätzliche Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll dem Opfer im Dezember 2023 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer mit einem Küchenmesser oberflächliche Schnittwunden am Nacken und am Handgelenk beigebracht haben. Ebenfalls in dieser Einrichtung soll er im März 2024 einem weiteren Opfer, einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, mit einem Küchenmesser Schnittwunden am Hinterkopf und der Wange beigebracht haben, wobei die Schnitte tiefer waren als im ersten Fall. Anschließend soll er einem anderen Sicherheitsmitarbeiter ebenfalls mit dem Messer oberflächliche Verletzungen am Kopf und Körper beigebracht haben. Schließlich soll er im Zuge der Festnahme durch die Polizei zwei andere Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes verletzt haben.
am 9. September 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 49-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im November 2023 auf einem Parkplatz eines Supermarktes in Speyer knapp 5 Gramm Kokain und knapp 500 Gramm Marihuana erworben haben um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. In seiner Wohnung in Speyer soll er an diesem Tag ferner mehr als 200 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. Schließlich soll er bei dem Geschäft auf dem Supermarkt-Parkplatz in seiner Kleidung mehr als fünf Gramm Marihuana und knapp ein Gramm Kokain bei sich gehabt haben.
am 18. September 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 60-jährigen Angeklagten aus Lingenfeld, dem von der Staatsanwaltschaft bewaffneter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit bewaffnetem tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wiederum in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie ein weiterer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und letztlich ein dritter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2023 mit einem Motorroller in Speyer unterwegs gewesen sein. Dabei sollen Polizeibeamte in einem Streifenwagen bemerkt haben, dass der Termin der Hauptuntersuchung an dem Roller abgelaufen war. Nachdem sie dem Angeklagten Haltesignale gegeben hatten um eine Personen- und Fahrzeugkontrolle vorzunehmen, soll der Angeklagte versucht haben sich zu entfernen und bei der nunmehr eingerichteten Kontrollstelle sein Kraftrad stark beschleunigt und auf die Beifahrertür zugefahren sein aus der der später geschädigte Polizeibeamte gerade ausstieg. Um die Kontrolle zu verhindern soll er die Beifahrertür gerammt und den Polizeibeamten eingeklemmt haben, sodass sich dieser an der Schulter verletzte. An dem Polizeifahrzeug soll ein Schaden in Höhe von etwa 8.000,- Euro entstanden sein. Erst im weiteren Verlauf soll der Angeklagte schließlich gestoppt worden sein. Dabei sei er sich der Festnahme widersetzt haben und die Beamten als „Volksverhetzer“ in ehrverletzender Weise beleidigt und gegen die Beamten getreten haben, sodass einer der Beamten eine Schürfwunde am Knie erlitt. Schließlich soll er sich gegen die angeordnete Blutprobe körperlich gewehrt haben.
am 2. Oktober 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 46-jährigen Angeklagten aus Harthausen, dem von der Staatsanwaltschaft drei Körperverletzungen, davon eine gefährliche Körperverletzung, vorgeworfen werden. Er soll im November 2021 seine frühere Partnerin in Harthausen mit einer Holzlatte, die er aus einem Lattenrost gerissen hatte, am Oberkörper, den Armen und am Kopf traktiert haben, sodass sie Hämatome erlitten haben soll. Zuvor soll er sie, jeweils in Harthausen, im April 2021 bei einem Streit ins Gesicht geschlagen und im Juli 2021 auf sie eingeschlagen und sie getreten haben.
In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen einen Diebstahl und drei tateinheitliche Computerbetrügereien begangen zu haben. Er soll der vorgenannten Geschädigten im Juli 2021 in Harthausen den Geldbeutel entwendet und mit der so erlangten EC-Karte an einem Geldautomaten in Harthausen bei drei Auszahlungsvorgängen insgesamt 5.000,- Euro vom Konto der Geschädigten unberechtigt abgehoben haben.
Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen.
Das Jugendschöffengericht:
am 2. September 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, eine mittlerweile 21-Jährige aus Ludwigshafen am Rhein und einen mittlerweile 31-Jährigen, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub bzw. dem 21-Jährigen ein gemeinschaftlicher schwerer Raub vorgeworfen wird. Aufgrund gemeinsamen Tatplans soll die 21-Jährige den Geschädigten auf einer Dating-Plattform nach Speyer gelockt haben um angeblich mit ihm sexuell zu verkehren. Auf einem Parkplatz in der Innenstadt soll der Geschädigte in Anwesenheit und mit Billigung der 21-Jährigen von den beiden Mittätern angegangen und von diesen zu Boden gebracht worden sein um ihm sein Bargeld abzunehmen. Nach Erlangung des Geldbeutels durch den 21-Jährigen flohen die drei Angeklagten, wobei es dem Geschädigten allerdings gelang den 21-Jährigen, der in Unkenntnis der anderen Beteiligten ein Messer und Pfefferspray bei sich führte, einzuholen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Fortsetzungstermin ist für den 16. September 2024, 9:00 Uhr bestimmt.
am 16. September 2024 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im September 2023 in der Jugendstrafanstalt Wittlich einem Mitgefangenen mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser Rötungen und Schmerzen im Gesicht erlitt.
am 16. September 2024 um 14:40 Uhr
gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen wird. Er soll im März 2023 in Mainz in dem Strafverfahren gegen ihn gegenüber der Richterin geäußert haben, dass er sie töten werde, wenn er wieder aus der Haft entlassen werde und eine entsprechende Geste gemacht haben. Auch soll er sie als hirnlos bezeichnet haben um sie ihn ihrer Ehre herabzuwürdigen.
Es soll eine weitere Sache gegen den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Diebstähle verhandelt werden.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 24. September 2024 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 18-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Sie soll im April 2022 im Bus von Speyer nach Otterstadt der Geschädigten unvermittelt mit einer Weinflasche auf den Kopf geschlagen haben wodurch diese eine Platzwunde an der Stirn erlitt. Ferner soll sie sie in diesem Zusammenhang auch beleidigt haben.
In einer zweiten Anklage wird ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen in vier Fällen gemeinschaftlich gewerbsmäßige Diebstähle und eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie soll mit dem gesondert verfolgten Mittäter im Dezember 2023 in einem Kaufhaus in Speyer Parfüm im Wert von mehr als 260,- Euro gestohlen haben. Als sie der Ladendetektiv anhalten wollte, soll die Angeklagte diesen geschlagen und in den Bauch getreten haben. Im selben Monat sollen die Angeklagte und ihr Mittäter in Mannheim in einem Drogeriemarkt wiederum Parfüm im Wert von fast 220,- Euro gestohlen haben, indem sie es in ihren Rucksack steckten. In einem Drogeriemarkt in Ludwigshafen am Rhein sollen sie am selben Tag Parfüm im Wert von knapp 190,- Euro in ihre Jackentaschen gesteckt haben. Schließlich sollen sie ebenfalls im Dezember 2023 in einem Parfümgeschäft in Mannheim Parfüm im Wert von knapp 120,- Euro in ihre Jackentaschen gesteckt haben um die Gegenstände ohne sie zu bezahlen für sich zu behalten.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
am 30. September 2024 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2023 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser schließlich zu Boden ging. Auch danach soll er weiter auf ihn eingeschlagen und ihm mehrfach mit dem Knie gegen den Kopf getreten haben. Infolgedessen soll der Geschädigte Blutergüsse und mehrtägige Schluckbeschwerden erlitten haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 27. August 2024
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts