Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung September 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer von September bis 10. Oktober 2023

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 11. September 2023 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Karlsruhe, dem von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll im November 2019 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in ein Wohnanwesen in Böhl-Iggelheim durch Einschlagen der Scheibe der Eingangstür eingebrochen sein und 200,- Euro Bargeld sowie Wertsachen im Wert von etwa 200,- Euro erbeutet haben.

 

am 27. September 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 32 oder 25-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft eine versuchte räuberische Erpressung, zwei vorsätzliche Körperverletzungen und zwei Diebstähle vorgeworfen werden. Er soll von Juni 2022 in Speyer zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern dem Geschädigten zwei zuvor gestohlene Mobiltelefone gegen eine Zahlung von 400,- Euro angeboten und sie schließlich unter Vorhalt von Pfefferspray und eines Buttermessers gezwungen haben 400,- Euro zu zahlen. Das Unternehmen soll fehlgeschlagen sein, der Geschädigte soll dem Angeklagten und den Mittätern die Mobiltelefone entrissen und weggerannt sein. Später soll der Angeklagte dem Geschädigten auf der Wache der Erstaufnahmeeinrichtung mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen und einer weiteren Person mit der Faust auf den Rücken geschlagen haben. Im Juli 2022 soll der Angeklagte mit einem gesondert verfolgten Mittäter in einem Drogeriemarkt Parfum im Wert von mehr als 700,- Euro gestohlen haben. Schließlich soll der Angeklagte knapp eine Woche später in demselben Drogeriemarkt ein Parfum für 50,- Euro entwendet haben.

 

am 4. Oktober 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im November 2021 in Speyer in seinem Fahrzeug mehr als 70 Gramm Haschisch bei sich gehabt haben. 

Darüber hinaus wird ihm in einer zweiten Anklage vorgeworfen zur selben Zeit und am selben Ort zwei vorsätzliche Trunkenheitsfahrten jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort begangen zu haben. Er soll das Kraftfahrzeug geführt haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen massivem Alkohol- aber auch Drogengenusses fahruntüchtig gewesen sei und zudem keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besessen zu haben. Zudem soll er mit einem Verkehrsschild kollidiert sein und ohne Feststellungen zu ermöglichen seine Fahrt fortgesetzt haben.

Die Hauptverhandlung am 23. November 2022 musste ausgesetzt werden.

Daneben finden die bereits angekündigten Fortsetzungstermine in den anderen Sachen statt.

Das Jugendschöffengericht:

am 9. Oktober 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23-jährigen Angeklagten aus Speyer, einen 24-jährigen Angeklagten aus Gommersheim, zwei 24-jährige Angeklagte aus Bellheim und einen 21-jährigen Angeklagten aus Offenbach an der Queich, denen eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Tateinheitlich hierzu soll einer der Bellheimer einen Verstoß gegen das Waffengesetz und in zwei tateinheitlichen Fällen eine (versuchte) Nötigung begangen haben. Der Speyerer soll durch eine weitere Handlung eine weitere gefährliche Körperverletzung begangen haben. Der Gommersheimer soll einen der beiden Bellheimer kontaktiert haben um mit ihm einem Dritten einen Denkzettel zu verpassen. Sie sollen sich im März 2021 in Speyer verabredet haben und das Opfer getroffen haben. Bei der beabsichtigten Auseinandersetzung sollen zudem ein Messer und ein Schlagstock zum Einsatz gekommen sein sollen, was nicht von allen geplant war. Auch soll das am Boden liegende Opfer getreten worden sein. Einer der Beteiligten soll auch mit einer Schreckschusswaffe hantiert haben. Eine zu Hilfe kommende Person soll von einem der beiden Bellheimer erfolgreich mit der Waffe aufgefordert worden sein, weg zu gehen und nicht einzugreifen. Gleiches soll der Bellheimer auch bei einer zweiten Helferin erfolglos versucht haben. Auf der Flucht soll der Bellheimer mit der Waffe Schüsse mit der Schreckschusswaffe abgegeben haben. Der Speyerer soll aßerdem einem Begleiter des Opfers mit einem Teleskopstock auf den Rücken geschlagen haben. Das Opfer soll drei Stichwunden an der Schulter, eine kleine Schnittwunde an der Hand, ein Hämatom an der Schläfe und Schürfwunden erlitten haben.

Fortsetzungstermin ist für den 11. Oktober 2023 bestimmt.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 30. August 2023

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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