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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung September 2021

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im September und Anfang Oktober 2021
  1. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 1.  September 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im April 2020 in seiner Wohnung in Böhl-Iggelheim mehr als 150 Gramm Marihuana und vier XTC-Tabletten überwiegend zum gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben. Ein geringerer Teil soll zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

am 8. September 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2019 eine Wohnungstür in Speyer aufgebrochen und aus der Wohnung Schlüssel, Kosmetik und Katzenutensilien mitgenommen haben um sie für sich zu behalten.

Die Hauptverhandlung am 14. Februar 2020 war zur Einholung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit ausgesetzt worden.

In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen im Juni 2019 in Römerberg dreimal gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen und dabei in einem Fall tateinheitlich eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Er soll gegen die im März 2019 ergangene Anordnung verstoßen haben, indem er sich entgegen der Anordnung dreimal in unmittelbarer Nähe der Wohnung der Geschädigten aufgehalten und dabei in einem Fall einen Rollladen der Wohnung der Mutter der Geschädigten sowie das Auto und das Fahrrad der Geschädigten beschädigt haben soll.

In einer dritten Anklage wird ihm eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll dem Geschädigten im November 2020 in Speyer mehrfach mit einer Taschenlampe gegen den Kopf geschlagen haben, sodass dieser eine blutende Platzwunde und eine Schädelprellung erlitten haben soll.

am 15. September 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 41-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2021 und davor in Speyer in einem Keller Cannabispflanzen angebaut haben, die im Februar 2021 ein Abernte- Gewicht von mehr als 500 Gramm gehabt haben sollen. In dem Raum soll sich zugriffsbereit ein Schlagstock befunden haben.

am 22. September 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 72-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen anderen beleidigt und durch eine weitere rechtlich selbständige Handlung einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung und einer Sachbeschädigung begangen zu haben. Er soll im April 2019 in der Hafenstraße in Speyer zunächst zwei nebeneinander fahrenden Radfahrern den sogenannten Stinkefinger gezeigt und anschließend, nachdem die Radfahrer auf seinen Versuch sie anzuhalten nicht reagiert hatten, den Geschädigten mit seinem Pkw gerammt, ihn zu Fall gebracht und vor sich hergeschoben haben, wodurch sich der Geschädigte Abschürfungen, Prellungen und Verspannungen zugezogen haben soll. Ferner soll dessen Ausrüstung und sein Rad beschädigt worden sein, was der Angeklagte in Kauf genommen haben soll.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 18. März 2020 vorgesehen gewesen und musste bereits mehrfach verlegt werden.

Die Hauptverhandlung am 9. Dezember 2020 war zu Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Hergang des Unfalls ausgesetzt worden.

am 22. September 2021 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Mainz, dem von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Er soll einem gesondert verfolgten Mittäter im November 2019 dadurch Hilfe bei einem Einbruch in ein Wohnanwesen in Böhl-Iggelheim geleistet haben, dass er in einer Nebenstraße gewartet und den Haupttäter in seinem Fahrzeug aufgenommen habe und mit ihm weggefahren sein soll. Er soll darüber hinaus an diesem Tag in seinem Fahrzeug einen Schlagring und ein Elektroschockgerät aufbewahrt haben.

am 29. September 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft Geldfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2020 im Internet eine größere Anzahl von 50 Euro Falsifikaten für einen einstelligen Geldbetrag bestellt und erhalten haben um diese in Umlauf zu bringen.  Mit einem Falsifikat soll er in einem Supermarkt in Speyer versucht haben zu bezahlen.

am 6. Oktober 2021 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft neun gewerbsmäßige Einbruchsdiebstähle vorgeworfen werden, wobei es in drei Fällen beim Versuch geblieben sein soll.  Er soll in acht Fällen Gullydeckel in Ladengeschäfte in Speyer, Limburgerhof, Grünstadt, Frankenthal und Bad Dürkheim geworfen und in einem Fall mit einem Pkw das Schaufenster eines Ladengeschäftes eingedrückt haben. Dabei soll er in erster Linie Mobiltelefone aber auch, Heimkinoanlagen, Musikboxen erbeutet haben. Der Gesamtwert des Diebesgutes soll sich auf mehr als 20.000,- Euro belaufen.

In einer weiteren Anklage wird ihm ein weiterer gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll im März 2021 in Hockenheim einen Gullydeckel in ein Schaufenster eines Mobilfunkladens geworfen und dabei Mobiltelefone im Wert von etwa 700,- Euro erbeutet haben.

In einer dritten Anklage wird ihm der derselbe Vorwurf gemacht. Er soll im April 2021 in Lorsch wiederum einen Gullydeckel in das Schaufenster eines Mobilfunkgeschäftes geworfen haben und dabei Mobiltelefone, Smartuhren und Tablets im Wert von über 8.000,- erbeutet haben.

Fortsetzungstermin ist für den 25. Oktober 2021, 9:00 Uhr bestimmt.

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 1. September 2021 um 11:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine schwere räuberische Erpressung, drei versuchte schwere räuberische Erpressungen, ein versuchter schwerer Raub, eine räuberische Erpressung, und ein Diebstahl vorgeworfen werden. Bei der räuberischen Erpressung, dem versuchten schweren Raub, und zwei der drei versuchten schweren räuberischen Erpressungen soll er tateinheitlich gefährliche Körperverletzungen begangen haben. Im Oktober 2020 soll er in Speyer mit unbekannten Mittätern die beiden Geschädigten unvermittelt unter Vorhalt eines Messer aufgefordert haben ihre Taschen zu leeren und auf diese Weise von ihnen ihre Geldbeutel und ein Mobiltelefon erlangt haben. Wiederum im Oktober 2020 soll er in Speyer mit zwei Mittätern, die das Opfer abgelenkt haben, dem Opfer ein Mobiltelefon weggenommen haben. Anschließend soll er sich auf dem Festplatz in Speyer mit den beiden gesondert verfolgten Mittätern dem Opfer, das mit einem Fahrrad unterwegs war, in den Weg gestellt haben, den Fahrradlenker festgehalten und der Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieses zu Boden ging. Auch hier soll das Opfer aufgefordert worden sein die Taschen zu leeren.  Auf diese Weise soll er 10,- Euro und eine Lautsprecherbox erlangt haben. Im weiteren Verlauf sollen sich der Angeklagte und die beiden Mittäter dem Begleiter des Opfers zugewandt haben und auch dieses unter Vorhalt eines Messers aufgefordert haben, nachdem es mit Tritten traktiert worden war, sein Geld und sein Mobiltelefon herauszugeben. Nachdem das Opfer der Forderung des Angeklagten nicht nachgekommen sein soll, soll er es ebenfalls geschlagen und getreten haben. Die Verletzungen sollen einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht haben. Weiterhin soll der Angeklagte anschließend ein weiteres Opfer mit seinem Messer angegangen sein und von ihm gefordert haben seine Musikbox und sein Mobiltelefon herauszugeben.  Auch diesen Geschädigten soll er geschlagen und mit dem Messer gestochen haben, nachdem er der Aufforderung nicht nachgekommen war. Schließlich soll er ein viertes Opfer ebenfalls mit dem Messer bedroht haben und es aufgefordert haben sein Geld herauszugeben. Er soll versucht haben, nach diesem zu stechen und es danach mit den beiden Mittätern am Hals gepackt und so stark gewürgt haben, dass es keine Luft mehr bekam. Auch sei es getreten worden, sodass es zu Boden ging. Nach dem Hinweis, dass die Polizei gleich erscheinen werde, sollen sie geflohen sein. Etwa eine Woche später soll er in Speyer einen weiteren Geschädigten von hinten gepackt, ihn umgedreht und ihm ein Messer an den Hals gehalten haben. Auch von ihm soll er die Herausgabe des Bargeldes gefordert haben. Dem Geschädigten soll es aber gelungen sein zu fliehen. Im November 2020 sollen er und ein gesondert verfolgter Mittäter einem weiteren Geschädigten in Speyer gefolgt sein, ihn umstellt haben und von ihm unter Vorhalt einer Glasflasche aufgefordert haben seinen Geldbeutel, sein Mobiltelefon und Kopfhörer herauszugeben. Noch bevor das Opfer den Geldbeutel herausgeben konnte, soll der Angeklagte seinen Arm um den Hals des Opfers gelegt und es auf den Boden gebracht haben. Dabei soll der Mittäter mit einem Schlagstock danebengestanden haben. Nachdem der Versuch den Geldbeutel zu greifen misslang, soll er dem Opfer mehrfach die Flasche auf den Kopf geschlagen haben. Gleichwohl soll es diesem gelungen sein sich loszureißen und zu fliehen. Im Januar 2021 soll sich der Angeklagte und ein wiederum ein anderer gesondert verfolgter Mittäter in Rheda-Wiedenbrück nach einem Vorwand in einer Wohnung aufgehalten, dem Opfer ein Messer an den Hals gehalten haben und von ihm alles was er habe, verlangt haben. Da sich das Opfer heftig wehrte, sei es zu einem Gerangel gekommen im Zuge dessen der Angeklagte das Opfer mit dem Messer an der Hand verletzt haben soll. Der Ehefrau des Opfers soll es allerdings gelungen sein, die Polizei zu verständigen, sodass der Angeklagte und der Mittäter flohen.

 

Er soll zum Teil als Jugendlicher zum Teil als Heranwachsender gehandelt haben, die Verhandlung ist daher öffentlich.

 

am 20. September 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem ein Raub vorgeworfen wird. Er soll dem Geschädigten im Juni 2020 in Speyer einen E-Scooter im Wert von mehreren hundert Euro abgenommen haben, indem er ihn beim Vorbeifahren herunter schubste, sodass der Geschädigte zu Boden fiel, und anschließend mit dem Scooter weggefahren sein.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 20. September 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Neureichenau, dem ein Betrug vorgeworfen wird. Er soll im November 2020 in Speyer unter Vortäuschens seiner Zahlungswilligkeit auf einer Internetplattform einen Laptop zum Preis von mehr als 1.200 Euro gekauft und erhalten haben ohne je vorgehabt zu haben, den Kaufpreis zu entrichten.

In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Januar 2021 in Speyer weniger als ein Gramm Cannabis bei sich gehabt haben.

In einer dritten Anklage wird ihm vorgeworfen elf Mal sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Er soll von Ende 2020 bis Februar 2021 mit einer damals 13-Jährigen in seiner Wohnung in Speyer ungeschützten Geschlechtsverkehr ausgeübt haben, wobei ihm das kindliche Alter der Geschädigten bekannt gewesen sein soll.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

            Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

            Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

 

Speyer, den 31. August 2021

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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