I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 2. September 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird tateinheitlich einen Raub, einen Diebstahl mit Waffen, eine gefährliche Körperverletzung, eine fahrlässige Körperverletzung, zwei ihrerseits tateinheitliche Nötigungen, eine Bedrohung und einen Hausfriedensbruch begangen zu haben. Er soll im Juli 2019 in Speyer gegen den Willen der Bewohnerin durch ein Fenster in deren Wohnung eingedrungen sein, seiner in der Wohnung aufenthältlichen früheren Freundin deren Mobiltelefon entrissen haben, um es für sich zu behalten, und seiner früheren Freundin bereits dabei Schmerzen zugefügt haben. Er soll den beiden Frauen in der Folge mit dem Tod gedroht haben und sich anschließend mit einem Küchenmesser bewaffnet haben und damit seiner früheren Freundin erneut gedroht haben. Im weiteren Verlauf soll er das Messer zwar weggeworfen haben, seine frühere Freundin aber am Hals gewürgt haben und damit gedroht haben sie zu töten, falls die Bewohnerin die Polizei rufen würde. Diese soll aufgrund dessen von diesem Vorhaben Abstand genommen haben. Später soll er seine frühere Freundin mit einem Kissen vor das Gesicht gehalten haben, sodass sie nur schwer Luft bekam. Erneut soll es zu Todesdrohungen gekommen sein. Schließlich soll er mit Tötungsvorsatz seine frühere Freundin bis zur Bewusstlosigkeit am Hals gewürgt haben. Noch bevor er vom Tod der Frau ausging, soll er die weitere Tat aber freiwillig aufgegeben haben, obwohl ihm ein weiteres Zudrücken möglich gewesen wäre. Sowohl seine frühere Freundin als auch die Bewohnerin der Wohnung, letztere aufgrund der Hilfeleistungen, sollen Verletzung erlitten haben.
Fortsetzungstermine sind für den 16. September und den 5. Oktober 2020 bestimmt.
am 9. September 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 54-jährigen Angeklagten aus Haßloch, dem von der Staatsanwaltschaft eine Unterschlagung vorgeworfen wird. Er soll im Februar/März 2019 einen Oldtimer im Auftrag der Geschädigten an einen niederländischen Käufer verkauft haben. Entgegen der Vereinbarung mit dem Eigentümer soll der Angeklagte das Fahrzeug aus einer Halle in Böhl-Iggelheim geholt, es dem Käufer überlassen und den restlichen Kaufpreis in Höhe von 25.000,- Euro für sich behalten haben.
am 9. September 2020 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 54-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatsanwaltschaft zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungs-mitteln in nicht geringer Menge jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2016 in seinem Tattoo-Studio in Schifferstadt 600 Gramm Marihuana aufbewahrt haben um die Betäubungsmittel zum überwiegenden Teil gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ferner soll er im Juli 2016 ebenfalls in seinem Studio 300 Gramm Marihuana zu demselben Zweck aufbewahrt haben.
am 23. September 2020 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 33-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in fünf Fällen unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel in nicht geringen Mengen getrieben zu haben, in einem Fall unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und tateinheitlich hierzu unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben sowie in zwei Fällen versucht zu haben unerlaubt Betäubungsmittel zu erwerben. Er soll viermal im sogenannten Darknet im Zeitraum von Mai bis August 2018 je 50 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestellt und dreimal auch erhalten haben. Lediglich die letzte Lieferung soll vom Zoll angehalten worden sein. Ferner soll er im August 2018 im Internet mehr als sechs Gramm Haschisch zum Eigenkonsum bestellt haben; auch hier kam es nicht zum Erhalt. Ferner soll er im Oktober 2018 vier Gramm Kokain zum Eigenkonsum bestellt haben, die wiederum angehalten wurden. Im November 2018 soll er mehr als 80 Gramm Amphetamin und mehr als 100 XTC Tabletten im Internet bestellt haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Auch diese Betäubungsmittel konnten angehalten werden. Schließlich soll er im August 2019 in seiner Wohnung etwa 40 Gramm Marihuana und eine geringe Menge Amphetamin aufbewahrt haben, wobei das Marihuana zum überwiegenden Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll.
am 5. Oktober 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im November 2018 in seiner damaligen Wohnung in Speyer mehr als 30 XTC-Pillen, knapp 30 Gramm MDMA, geringe Mengen Amphetamin und Marihuana sowie einen Cannabissamen aufbewahrt haben, wobei der Großteil der Betäubungsmittel dem gewinnbringenden Weiterverkauf gedient haben sollen.
Das Jugendschöffengericht:
am 7. September 2020 um 9:00 Uhr
gegen zwei mittlerweile 16 und 17-jährige Angeklagte aus Speyer beziehungsweise der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, denen von der Staatsanwaltschaft zwei Diebstähle und dem 16-Jährigen darüber hinaus ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen werden. Sie sollen im Oktober 2018 in Dudenhofen in einem Supermarkt Zigaretten im Wert von fünf Euro und am gleichen Tag in einem Kaufhaus in Speyer Parfüm im Wert von knapp 80 Euro entwendet haben. Einen Tag später soll der 16-Jährige in einem Drogeriemarkt mit einer gesondert verfolgten Mittäterin Parfüm im Wert von mehr als 20 Euro gestohlen und die Person, die ihn anhalten wollte, weggestoßen haben, sodass sie eine Zerrung erlitten haben soll.
In einer weiteren Anklage wird dem 16-Jährigen zusammen mit einem gesondert Verfolgten Mittäter eine gefährliche Körperverletzung, eine Sachbeschädigung, eine versuchte schwere Brandstiftung, eine Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der Angeklagte und sein Mittäter sollen während einer geschlossenen Unterbringung im April 2018 in Klingenmünster mittels Einrichtungsgegenständen auf die Mitarbeiter der Einrichtung eingeschlagen und dabei auch eine Glasscheibe und Gegenstände in einem Dienstzimmer zerstört haben. Sie sollen versucht haben mittels eines Feuerzeugs verschiedene Gegenstände in Brand zu setzen, wobei sie in Kauf genommen haben sollen, dass Teile des Gebäudes in Brand gerieten. Auch sollen sie den Mitarbeitern mit Teilen der zerstörten Glasscheibe gedroht haben, ihnen die Kehle durchzuschneiden. Die eintreffenden Polizeibeamten sollen sie mit Teilen der Glasscheibe beworfen haben um ihre Festnahme zu verhindern.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 14. September 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20- Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung und tateinheitlich hierzu ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird. Er soll im März 2019 in Speyer einem von zwei Polizeibeamte, die ihn fixieren wollten, mit dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben und sie mit einem Messer bedroht haben.
Das Verfahren wurde vom Jugendrichter übernommen.
am 21. September 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten und eine mittlerweile 16-jährige Angeklagte, beide aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl vorgeworfen wird. Sie sollen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin der Geschädigten überraschend deren Mobiltelefon entrissen haben um es für sich zu behalten.
In einer weiteren Anklage wird dem 19-Jährigen vorgeworfen, unerlaubt Betäubungsmittel erworben und unerlaubt Betäubungsmittel angebaut zu haben. Er soll im Januar 2019 in Germersheim zwei Gramm Amphetamin gekauft und von Februar/März 2019 in Speyer eine Cannabispflanze gepflanzt haben.
am 28. September 2020 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Einbruchsdiebstahl und ein versuchter Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll im Februar 2020 in Speyer in einen Getränkehandel eingebrochen und dort insgesamt mehr als 4.200 Euro und drei Tankkarten an sich genommen haben um das Diebesgut für sich zu behalten. Ferner soll er zuvor im Januar 2020 in der gleichen Firma, bei der er damals noch beschäftigt war, 70 Euro aus einer Kasse entnommen haben, um sie für sich zu behalten; der Diebsstahl wurde aber bemerkt, sodass er nicht vollendet wurde.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts wird die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken dringend empfohlen. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.
Der nächste Pressebericht erfolgt urlaubsbedingt erst Mitte Oktober 2020
Speyer, den 21. August 2020
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts