- Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 25. Oktober 2023 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten, der zuletzt in Aachen gelebt haben soll. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Er soll im Mai 2023 an einem unbekannt gebliebenen Ort von einer gesondert verfolgten Person knapp 400 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Die Betäubungsmittel sollen anlässlich einer polizeilichen Kontrolle auf der Bundesautobahn A 61 bei Schifferstadt im Fahrzeug des Angeklagten sichergestellt worden sein.
Das Jugendschöffengericht:
am 30. Oktober 2023 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatanwaltschaft zwei Beleidigungen vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2023 in der Jugendstrafanstalt Wittlich einen Vollzugsbeamten bei zwei Gelegenheiten beleidigt haben.
am 30. Oktober 2023 um 13:15 Uhr
gegen einen 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2022 unerlaubt in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt eine konsumfähige Menge Haschisch besessen haben.
am 30. Oktober 2023 um 13:45 Uhr
gegen zwei mittlerweile 20-jährige Angeklagte, denen von der Staatanwaltschaft eine versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Sie sollen im Oktober 2022 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt den Geschädigten in der Dusche aufgefordert haben seinen Einkauf abzugeben; um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen soll der etwas Ältere vereinbarungsgemäß dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dessen Nase brach.
- Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 11. Oktober 2023
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts