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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Oktober 2022

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Oktober 2022

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 5.  Oktober 2022 um 14:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Karlsruhe, dem von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll mit einem gesondert verfolgten Mittäter im November 2019 das Glas einer Eingangstür eines Wohnanwesen in Böhl-Iggelheim zerschlagen, mehrere Hundert Euro, eine Uhr und Schmuck gestohlen haben. Ein weiterer Beteiligte soll dabei Schmiere gestanden.

 

am 12. Oktober 2022 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 40-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Fälle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im Oktober 2021 in seiner Wohnung mehr als 20 Gramm Amphetamin und mehr als 10 Gramm Marihuana beziehungsweise zwei Wochen später erneut mehr als 3 Gramm Amphetamin und geringe Mengen Cannabis und Haschisch aufbewahrt haben. Im ersten Fall sollen beide Betäubungsmittel, im zweiten Fall das Amphetamin zumindest zum Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Der Rest soll dem Eigenbedarf gedient haben.

 

 

am 26. Oktober 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gefährliche Körperverletzungen und in einem Fall tateinheitlich dazu eine räuberische Erpressung vorgeworfen werden. Er soll im Oktober 2020 zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern im Domgarten von Speyer den beiden Geschädigten, die mit ihren Rädern unterwegs waren, den Weg versperrt haben Einer der gesondert Verfolgten Mittäter soll einem der Geschädigten entsprechend des Tatplans mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Anschließend habe der gesondert verfolgte Mittäter diesen Geschädigten aufgefordert seine Taschen zu leeren, ansonsten werde er ihn weiter schlagen. Hierauf habe der Geschädigte ihm eine geringe Menge Bargeld und Lautsprecher übergeben. Auch den zweiten Geschädigten hätten der Angeklagte und seine beiden Mittäter vom Fahrrad gezogen und getreten. Sie hätten anschließend erfolglos versucht von ihm Bargeld und ein Mobiltelefon zu erlangen. Der Geschädigte soll Prellungen erlitten haben, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich gemacht hätten. Anschließend sollen der Angeklagte und die gesondert verfolgten Mittäter einen hinzugekommenen dritten Geschädigten gestoßen haben, ihn am Hals gepackt und getreten haben. Als er infolgedessen zu Boden gegangen sei, hätten sie auf ihn eingetreten, sodass er eine Gehirnerschütterung erlitten habe.

 

Das Jugendschöffengericht verhandelt nach derzeitigem Stand nicht.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 15. September 2022

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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