I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 11. Oktober 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 48-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und in 52 Fällen mit Betäubungsmittel Handel getrieben und diese tateinheitlich erworben sowie in einem weiteren Fall einen verbotenen Gegenstand besessen haben. Er soll zwischen Juni 2015 und Juni 2016 in Speyer zweimal jeweils zehn Gramm Kokain erworben haben um dieses gewinnbringend weiter zu veräußern. Ferner soll er ebenfalls in Speyer in 52 Fällen jeweils etwa drei Gramm Kokain unerlaubt erworben und sie teilweise unter Gewinnerzielung weiterverkauft haben. Schließlich soll er im Dezember 2016 ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen in seiner Hosentasche bei sich geführt haben.
am 18. Oktober 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem in von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in drei Fällen sexuelle Nötigungen begangen zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben und in einem anderen Fall tateinheitlich eine vorsätzliche Körperverletzung verwirklicht worden sein soll. Der Angeklagte soll die zur Tatzeit 17-jährige Geschädigte im Mai 2016 anlässlich einer Feuerwehrübung in Schifferstadt in einen Toilettenvorraum gezogen, seine Hose geöffnet und erfolglos versucht haben sie nach unten in Richtung seines Penis zu drücken. Anschließend soll er ebenso erfolglos versucht haben, den Gürtel ihrer Hose zu öffnen und ihre Hose herunterzuziehen. Anlässlich des Feuerwehreinsatzes beim Rettichfest in Schifferstadt im Juni 2016 soll er die Geschädigte gepackt, gegen einen Pkw gedrückt und sie unter der Kleidung an der Brust angefasst haben. Ferner soll er ihr mit der Hand unter ihre Hose gegriffen und sie an der Scheide berührt haben. Die Geschädigte soll dabei Schmerzen und ein Hämatom an der Brust erlitten haben. Schließlich soll er die Geschädigte auf dem Rückweg zum Rettichfest gegen eine Hauswand gedrückt und sie erneut an der Brust und unter Hose im Genitalbereich angefasst haben.
Fortsetzungstermin ist für den 23. Oktober 2017 um 9:00 Uhr bestimmt.
am 25. Oktober 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus Worms, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln, in einem Fall in nicht geringer Menge, Handel getrieben zu haben. Er soll im August 2016 in Speyer knapp 600 Gramm Amphetamin verwahrt und im Januar 2017 in einem Hotelzimmer in Ludwigshafen am Rhein etwa ein Gramm Amphetamin verwahrt haben. In einer weiteren Anklage wird ihm vorgeworfen ebenfalls im Januar 2017 in Ludwigshafen am Rhein einen Pkw aufgebrochen und daraus unter anderem mehrere Tablets und weitere elektronische Geräte gestohlen zu haben um sie anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen. Der Gesamtwert der Gegenstände soll sich auf etwa 3.000 Euro belaufen.
Das Jugendschöffengericht
am 9. Oktober 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Diebstähle, eine Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, zwei vorsätzliche Körperverletzungen jeweils in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Beleidigung, eine Unterschlagung und eine Leistungserschleichung vorgeworfen werden. Er soll im April 2016 in Heidelberg Getränke im Wert von knapp 10 Euro und im August 2016 in Diez in einem Wohnheim für Asylbewerber eine Jacke im Wert von 70 Euro und einen Ausweis gestohlen haben. Eine Mitarbeiterin der Security des Wohnheims soll er im Zusammenhang mit dem Diebstahl als Schlampe bezeichnet und sie mit den Worten, er mache sie kaputt, bedroht haben. Gegenüber den hinzugerufenen Polizeibeamten soll er durch Wegdrehen Widerstand geleistet und sie mit den Worten „Hure, Schlampe, Wichser“ beleidigt haben. Ferner soll er nach ihnen getreten, sie am Hemdkragen und am Hals gegriffen und den Finger eines Beamten schmerzhaft verdreht haben. Schließlich soll er einen der Beamten, nachdem er zu Boden gebracht werden konnte, angespuckt haben. Bei der anschließenden Blutentnahme soll er sich erneut gewehrt und dabei einen Polizeibeamten ans Bein getreten haben, sodass der Beamte ein Hämatom erlitten haben soll. Im Oktober 2016 soll der Angeklagte im Hauptbahnhof von Ludwigshafen am Rhein einen Rucksack mit Gegenständen im Wert von knapp 200 Euro, den der Geschädigte vergessen hatte, an sich genommen und für sich behalten haben. Schließlich soll er im November 2016 ohne den Fahrpreis zu entrichten einen französischen Schnellzug von Karlsruhe nach Stuttgart benutzt haben, wodurch ein Schaden von 25 Euro entstanden sein soll.
In einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten vorgeworfen im Mai 2016 in Heidelberg durch dieselbe Handlung eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Beleidigung und durch eine weitere Handlung eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Er soll in einer Zelle einen Polizeibeamten mit blutigem Schleim bespuckt haben wodurch der Beamte ein erhebliches Ekelgefühl erlitten haben soll. Im weiteren Verlauf der Ingewahrsamnahme soll er verschiedene Gegenstände, unter anderem in zwei Zellen die Toilettenspülung, zerstört haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232 609119, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin auch stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.
Speyer, den 19. September 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts