Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung November 2022

Schöffen- und Jugendschöffensachen sowie eine Strafrichtersache mit Presserelevanz beim Amtsgerichts Speyer im November 2022

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 2.  November 2022 um 9:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 45-jährigen Angeklagten und eine mittlerweile 29-jährige Angeklagte, denen von der Staatsanwaltschaft ursprünglich eine gemeinschaftliche Nötigung, bei dem 45-Jährigen zusätzlich tateinheitlich vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen werden.  Das Schöffengericht hat das Verfahren vom Strafrichter übernommen und das Verfahren wegen gemeinschaftlichen Raubes eröffnet.  Die 29-Jährige soll im Februar 2021 in Schifferstadt den späteren Geschädigten zum Zwecke der Prostitution aufgesucht haben. Anschließend soll der 45-Jährige in die Wohnung eingedrungen sein, den Geschädigten gepackt und geschlagen haben währenddessen die 29-Jährige aus dem Geldbeutel des Geschädigten einen dreistelligen Geldbetrag entnommen haben soll.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 31. August 2022 vorgesehen.

 

am 21. November 2022 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 49-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft ein Betrug vorgeworfen wird. Sie soll im November 2019 in Speyer einen Werkvertrag abgeschlossen haben, obwohl sie nicht zahlungsfähig und –willig gewesen sein soll. Dadurch soll dem beauftragten Containerdienst ein Schaden von mehr als 3.500,- Euro entstanden sein.

Hauptverhandlungstermine waren ursprünglich für den 14. Juli 2021 und den 11. Juli 2022 vorgesehen.

 

am 23. November 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im November 2021 in Speyer in seinem Fahrzeug mehr als 70 Gramm Haschisch bei sich gehabt haben.  Darüber hinaus wird ihm in einer zweiten Anklage vorgeworfen zur selben Zeit und am selben Ort zwei vorsätzliche Trunkenheitsfahrten jeweils in Tateinheit mit einem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort begangen zu haben. Er soll das Kraftfahrzeug geführt haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen massivem Alkohol- aber auch Drogengenusses fahruntüchtig gewesen sei und zudem keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besessen zu haben. Zudem soll er mit einem Verkehrsschild kollidiert sein und gleichwohl ohne Feststellungen zu ermöglichen seine Fahrt fortgesetzt haben.

 

am 23. November 2022 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Karlsruhe, dem von der Staatsanwaltschaft ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll mit einem gesondert verfolgten Mittäter im November 2019 das Glas einer Eingangstür eines Wohnanwesen in Böhl-Iggelheim zerschlagen, mehrere Hundert Euro, eine Uhr und Schmuck gestohlen haben. Ein weiterer Beteiligte soll dabei Schmiere gestanden haben.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 7. November 2022 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 19 und 20-jährige Angeklagte aus Speyer sowie einen 20-jährigen Angeklagten aus Schwegenheim, denen ein gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub beziehungsweise Beihilfe hierzu (20-Jähriger aus Speyer) vorgeworfen wird. Die beiden Haupttäter sollen sich im November 2020 in Speyer getroffen haben um die beiden Geschädigten auszurauben. Sie sollen zu diesem Zweck die Geschädigten und den Gehilfen, der um den Tatplan wusste und den beiden anderen den Aufenthaltsort der Geschädigten mitgeteilt haben soll, unter Vorhalt einer Schusswaffe aufgefordert haben sich hinzuknien, ihre Jacken auszuziehen und alles herauszugeben, was sie bei sich führten. Sie sollen auf diese Art und Weise Bekleidung, ein Mobiltelefon und Bargeld im Wert von mehr als 1.000 Euro erlangt haben.

Als Fortsetzungstermin ist der 9. November 2022, 9:00 Uhr bestimmt.

 

am 14. November 2022 um 10:00 Uhr

gegen einen 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gefährliche Körperverletzungen und eine Bedrohung vorgeworfen werden. Er soll im Februar 2022 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen in den Bauch getreten, ihn in den Schwitzkasten genommen und ihm eine Wärmesalbe ins Gesicht geschmiert haben um ihm Schmerzen zuzufügen. Bei dem Geschädigten soll sich daraufhin die Haut verfärbt und sein Gesicht soll schmerzhaft gebrannt haben. Kurze Zeit zuvor soll er diesem Mitgefangenen gegen dessen Willen einen Teil der Kopfhaare und die Augenbrauen rasiert haben um das Wohlbefinden des Geschädigten zu beeinträchtigen. Zuletzt soll er ihm gedroht haben, ihm die Nase zu brechen, wenn er dessen Namen nennen würde.

 

Der Strafrichter u.a.:

am 8. November 2022 um 11:35 Uhr

gegen eine Angeklagte aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Gegen die Angeklagte ist ein Strafbefehl ergangen, gegen den sie Einspruch eingelegt hat. In dem Strafbefehl wird ihr vorgeworfen im Februar 2021 in Schifferstadt einen Arzt veranlasst zu haben, ein Attest auszustellen, in dem dieser ihr bescheinigte, sie würde unter verschiedenen Symptomen leiden, die möglicherweise eine Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit begründen konnten. Der Arzt soll im Vertrauen auf die bewusst wahrheitswidrige Schilderung der Angeklagten das Attest ausgestellt und es auf Bitten der Angeklagten an das Amtsgericht Paderborn übersandt haben, um nachträglich ihr Fehlen bei einem Hauptverhandlungstermin in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entschuldigen. Tatsächlich soll Angeklagte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein.

Fortsetzungstermin ist für den 15. November 2022 um 13:45 Uhr bestimmt.

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 25. Oktober 2022

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

Teilen

Zurück