Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung November 2021

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer

 im November 2021

 

 

  1. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 3.  November 2021 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 58-jährigen Angeklagte aus Schifferstadt, der von der Staatsanwaltschaft sieben gewerbsmäßige Betrügereien vorgeworfen werden. Sie soll in Schifferstadt, Speyer und anderen Orten für sich und Familienangehörige von 2013 bis 2017 für vier Zeitabschnitte in sieben Fällen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten haben und dabei Einkünfte verschwiegen haben. Der Gesamtschaden soll sich auf fast 14.000,- Euro belaufen.

 

am 3. November 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im November 2020 in Hanhofen in seinem Zimmer mehr als 170 Gramm Marihuana und eine geringe Menge Amphetamin aufbewahrt haben. Im Zuge der Kontrolle soll er sich in einem Kleiderschrank versteckt haben.

 

am 10. November 2021 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 48-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft ein Betrug vorgeworfen wird. Sie soll im November 2019 in Speyer einen Werkvertrag abgeschlossen haben, obwohl sie nicht zahlungsfähig und – willig gewesen sein soll. Dadurch soll dem beauftragten Containerdienst ein Schaden von mehr als 3.500,- Euro entstanden sein.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 14. Juli 2021 vorgesehen.

 

am 24. November 2021 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 58-jährige Angeklagte aus Speyer, der von der Staatsanwaltschaft 59 gewerbsmäßige Betrügereien vorgeworfen werden. Sie soll als Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes in Speyer, der sich auf ambulante außerklinische Intensivpflege spezialisiert hatte, von 2015 bis 2017 Pflegekräfte eingesetzt haben, die noch nicht über die in Deutschland erforderliche Qualifikation verfügt hatten, und in der Folge Leistungen gegenüber den Krankenkassen abgerechnet haben, die nicht abgerechnet werden durften. Dies soll sechs Patienten betroffen haben und es soll durch die 59 Fälle ein Gesamtschaden von mehr als 470.000,- Euro entstanden sein.

Fortsetzungstermin ist für den 6. Dezember 2021 bestimmt.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 8. November 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Schwegenheim und einen 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Darüber hinaus wird dem 20-Jährigen eine Erpressung vorgeworfen. Die beiden sollen im Dezember 2020 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer von dem Opfer einen ihnen angeblich zustehenden Geldbetrag gefordert haben und nachdem er nicht gezahlt habe, ihn arbeitsteilig festgehalten, ihm mit der Faust auf den Kopf geschlagen und unter Ausnutzung der Zwangslage dessen Mobiltelefon aus der Jackentasche genommen und für sich verwendet haben. Ferner soll der 20-Jährige, nachdem das Opfer das Mobiltelefon zurückgefordert habe, von ihm im Gegenzug 30,- Euro verlangt und erhalten haben, obwohl er hierauf keinen Anspruch gehabt haben soll und er ohnehin verpflichtet gewesen sein soll, das Mobiltelefon zurückzugeben.

 

am 15. November 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Harthausen und einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Diebstahl vorgeworfen wird. Dem 19-Jährigen wird dar hinaus ein weiterer Diebstahl. Der 19-Jährige soll im März 2021 in einem Supermarkt in Harthausen vier Flaschen eines Energy-Getränks im Wert von etwas mehr als 10,- Euro gestohlen haben. Zwei Tage später soll beide in einem Supermarkt in Speyer mehrere Getränkedosen im Wert von weniger als 4,- Euro gestohlen haben.

In einer weiteren Anklage werden dem 19-Jährigen und einem mittlerweile 20-jährigen Angeklagten von der Staatsanwaltschaft ein weiterer gemeinschaftlicher Diebstahl vorgeworfen; dem 19-Jährigen werden darüber hinaus zwei Beleidigungen vorgeworfen. Sie sollen im Januar 2021 in einem Supermarkt in Speyer mehr als 20 Getränkedosen im Wert von 6,90 Euro in einen Rucksack eingepackt und die Getränke ohne zu bezahlen mitgenommen haben. Später soll der 19-Jährige eine Mitarbeiterin des Marktes und anschließend auch die hinzugerufenen Polizeibeamten beleidigt haben.

 

am 17. November 2021 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft sieben Fälle des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll von Dezember 2019 bis April 2021 in Römerberg in sieben Fällen XTC und Marihuana erworben und die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft haben um sich durch den Verkauf eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Darüber hinaus sollen die im April bei ihm sichergestellten Betäubungsmitteln zu einem kleinen Teil zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.

 

am 22. November 2021 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2020 in einem Zug von Landau nach Pirmasens kurz nach der Haltestelle Siebeldingen-Birkweiler einen Polizeibeamten, der ihn wegen einer nicht getragenen Mund-Nasen-Bedeckung angesprochen hatte, mit den Worten asoziale Polizei, Nutte, Nazi beleidigt haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

 

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-)                              Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des                  Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

           

            Speyer, den 27. Oktober 2021

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

Teilen

Zurück