Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Mai 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Mai 2023

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 10. Mai 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 49-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2022 auf dem Balkon seiner Wohnung zwei Cannabispflanzen aufgezogen und später knapp 200 Gramm Cannabis abgeerntet haben.

 

am 10. Mai 2023 um 10:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 50-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2022 über mehr als ein Kilogramm Amphetamin verfügt und Anfang Januar 2023 noch mehr als 500 Gramm davon in der Wohnung einer Dritten zum weit überwiegenden gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. Ferner soll er in dieser Wohnung zu den vorgenannten Zwecken mehr als 70 Gramm Marihuana aufbewahrt haben.

 

am 17. Mai 2023 um 9:00 Uhr

gegen eine mittlerweile 44-jährige Angeklagte aus Ludwigshafen am Rhein, der von der Staatsanwaltschaft vier vorsätzliche Körperverletzungen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung, eine weitere Bedrohung, eine Nötigung, eine Beleidigung und 32 gewerbsmäßige Computerbetrügereien vorgeworfen werden. Sie soll zwischen Februar 2019 und Mai 2022 in Dudenhofen ihre Mutter fest gepackt haben, sodass sie ein Hämatom am Unterarm erlitt, sie in einem anderen Fall am Kopf, Hals und Oberkörper gekratzt haben, sie zum anderen ins Gesicht geschlagen haben und ihre dabei gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Schließlich soll sie die Geschädigte am Hals gepackt und gewürgt haben und ihr bei dieser Gelegenheit gedroht haben, sie umzubringen. In diesem Zusammenhang soll sie auch ihre Fingernägel in die Wangen der Geschädigten gebohrt, deren Kopf hin- und hergerissen und ihr auf den Arm geschlagen haben. Wenig später soll sie ihr erneut mit dem Tod gedroht haben. Sie soll sie im Anschluss daran unter Ausnutzen der zuvor geschaffenen Situation aufgefordert haben, den Müll zu durchsuchen. Auch soll sie sie wiederholt mit verschiedenen Ausdrücken, u.a. Hure, beleidigt haben. Von Februar 2019 bis Juni 2021 soll sie alle möglichen Gegenstände u.a. Möbel und Lebensmittel sowie Dienstleistungen, unter bewusster Verwendung fremder Personalien bestellt haben, um sie für sich zu behalten. Ihr soll dabei bewusst gewesen sein, dass sie nicht in der Lage war, die Rechnungen zu bezahlen. Bei den 32 Bestellungen soll ein Gesamtschaden von mehr als 4.100 Euro entstanden sein.

Die Hauptverhandlung am 1. Februar 2023 musste ausgesetzt werden.

 

am 24. Mai 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 41-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2021 über einen Laptop und eine externe Festplatte verfügt haben, auf denen sich eine Vielzahl von Bild- und Videodateien mit realen Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an und mit männlichen und weiblichen Kindern befanden.

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 15. Mai 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung, eine sexuelle Belästigung und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Sommer 2019 nach vorherigen sexuellen Handlungen, die gegen den Willen der damals 15-jährigen Geschädigten erfolgt sein sollen, gegen deren ebenfalls erkennbar gezeigten Willen mit dem Finger in die Vagina der Geschädigten eingedrungen sein. Im April 2021 soll der Angeklagte die Geschädigte in Billigheim-Ingenheim gegen deren Willen sexuell motiviert berührt haben. Bei dieser Gelegenheit soll er ihr auch die Finger umgebogen haben, wobei er in Kauf genommen haben soll, ihr Schmerzen zu bereiten.

Die Verhandlung war ursprünglich für den 13. März 2023 terminiert worden.

 

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 28. April 2023

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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