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Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Mai 2022

Schöffen- und Jugendschöffensachen sowie ein presserelevantes Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Amtsgerichts Speyer im Mai 2022

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 11.  Mai 2022 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im September 2021 das in dem Zimmer auf dem Tisch liegende Mobiltelefon eines Bewohners der Aufnahmestelle für Asylsuchende in Speyer an sich genommen und das Zimmer verlassen haben. Als ihm der Geschädigte folgte, soll er diesem ins Gesicht geboxt haben um das Telefon behalten zu können.

 

am 18. Mai 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln und im anderen Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im August 2020 in der Gemarkung der Verbandsgemeinde Rheinauen mehr als zwanzig Cannabis-Pflanzen angebaut haben um Betäubungsmittel zu gewinnen, welches ganz überwiegend zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll. Ferner soll er im Januar 2021 in seiner Wohnung in Schifferstadt im Besitz von mehr als 60 Gramm Marihuana und weniger als fünf Gramm Amphetamin gewesen sein. Der überwiegende Teil der Betäubungsmittel soll zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

 

Das Jugendschöffengericht:

 

am 2. Mai 2022 um 11:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft zwei tateinheitliche gefährliche Körperverletzungen und ein Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll im Juni 2021 in der Aufnahmestelle für Asylsuchende in Speyer nach wechselseitigen Beleidigungen einem Bewohner mit einem Fahrradschloss in den Bauch geschlagen und ihn auch in den Bauch getreten haben. Ferner soll er einem anderen Bewohner in den Hals gekniffen haben.  Anschließend soll er beiden mit dem Schloss schmerzhaft auf den Rücken geschlagen haben. Im August 2021 soll er in einem Kaufhaus in Mannheim Parfum im Wert von mehr als 160 Euro gestohlen haben.

In einer weiteren Anklage wird ihm und zwei gesondert verfolgten Mittätern vorgeworfen einen Raub in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen Ende 2020/Anfang 2021 gemeinsam von einem Bewohner der Aufnahmestelle für Asylsuchende in Speyer unberechtigt einen Geldbetrag gefordert und als ihn dieser nicht zahlte, arbeitsteilig festgehalten und mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben. Da der Geschädigte gleichwohl nicht zahlte, soll einer der Angeklagten ihm sein Mobiltelefon aus der Jackentasche geholt haben.

 

am 9. Mai 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 15-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Waldsee, dem von der Staatsanwaltschaft eine schwere Brandstiftung vorgeworfen wird. Er soll im März 2021 in einem Ort der Verbandsgemeinde Rheinauen vor einem Haus zur Entsorgung abgestellte Kartonagen in Brand gesetzt haben, sodass die Hausdämmung in Brand geraten und ein Schaden von etwa 20.000 Euro entstanden sein soll.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 16. Mai 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft versuchter unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und zwei Fälle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im April 2021 postalisch knapp 30 Gramm Marihuana bestellt haben. Die Lieferung konnte aber vor der Auslieferung sichergestellt werden. Ferner soll er im Mai 2021 bei einer Kontrolle in Speyer 0,6 Gramm Marihuana bei sich gehabt haben. Schließlich soll im Oktober 2021 in seinem Zimmer mehr als 100 Gramm THC-Sirup aufbewahrt haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 16. Mai 2022 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2020 gegenüber Beamten der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen Mitgefangenen bewusst wahrheitswidrig einer Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Mitgefangenen bezichtigt haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

am 23. Mai 2022 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Hanhofen, dem von der Staatsanwaltschaft eine besonders schwerere räuberische Erpressung und drei Beleidigungen, in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen werden. Er soll im August 2021 in Speyer unter Vorhalt eines sogenannten Cutter-Messers die beiden Geschädigten aufgefordert haben, die Gegenstände, die sie mit sich führten, auf den Boden zu legen. Er soll auf diese Weise Tabakutensilien und einen äußerst geringen Geldbetrag erlangt haben. Bei der Tat soll er alkoholisiert und unter Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.  Im Oktober 2021 soll er in seiner Wohnung in Hanhofen zwei Polizeibeamte, die ihn vorführen wollten, beleidigt und ihnen gedroht haben, dass er sie umhauen und ihnen den Arsch aufreißen würde. In der Folge soll er die Beamten auch auf dem Weg zur Dienststelle und in der Dienststelle weiter beleidigt haben.

 

am 23. Mai 2022 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2021 in seiner Wohnung in Speyer 40 Gramm Marihuana aufbewahrt haben um den Großteil des Betäubungsmittels gewinnbringend weiterzuverkaufen.

 

Der Bußgeldrichter:

 

am 20. Mai 2022 um 9:00 Uhr

gegen eine Bauträgergesellschaft, der mit Bußgeldbescheid der Stadt Speyer vorgeworfen wird gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Sie soll in der Zeit vom 1. bis 4. März 2021 bei einem Bauvorhaben in der Speyerer Innenstadt (einem Grabungsschutzgebiet) Schäden und Mängel, die die Erhaltung von geschützten Kulturdenkmälern gefährden könnten, nicht angezeigt, ferner Funde nicht unverzüglich angezeigt, sowie Erd– und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten war, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, nicht rechtzeitig angezeigt und schließlich ohne Genehmigung Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden könnten, durchgeführt haben.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 8. April 2022 stattfinden.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

 

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts wird die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts dringend empfohlen. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

           

Speyer, den 29. April 2022

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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