| Amtsgericht Speyer

Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung Mai 2020

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Mai 2020

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 13. Mai 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung vorgeworfen werden. Er soll im Februar 2019 in Speyer seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Speyer aus Unachtsamkeit in Brand gesetzt haben, wobei zunächst ein Schwelbrand, der sich dann ausgeweitet haben soll, entstanden sein soll, sodass ein Bewohner einer darüber liegenden Wohnung verstarb. Durch den Brand soll darüber hinaus ein Sachschaden von etwa 100.000.- Euro entstanden sein.

am 20. Mai 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Der Angeklagte soll im Februar 2018 in Speyer in einem Supermarkt Lebensmittel im Wert von unter 10,- Euro gestohlen und nach Verlassen des Marktes die Ladendetektivin mit dem Ellenbogen geschlagen, nach ihr getreten und sie zu Boden gezogen haben um sich im Besitz der Beute zu erhalten

 

Das Jugendschöffengericht:

am 4. Mai 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer. Der Angeklagte war durch Urteil vom 13. Juni 2018 wegen der Hehlerei in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen worden. Es ist im Nachverfahren über die Frage der Verhängung von Jugendstrafe zu entscheiden.

 

am 18. Mai 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft drei gewerbsmäßige Diebstähle vorgeworfen werden. Er soll an ein und demselben Tag im November 2019 in Speyer dreimal in einer Parfümerie verschiedene hochwertige Waren im Wert von insgesamt mehr als 1.500,- Euro gestohlen haben, wobei er eine der Taten mit einem gesondert verfolgten Mittäter begangen haben soll. Die Parfums sollen zum späteren gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

 

am 18. Mai 2020 um 13:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ein besonders schwerer Raub vorgeworfen wird. Er soll im November 2019 in Windesheim in die Kasse eines Supermarktes gegriffen und um den Widerstand der Kassiererin zu brechen, dieser eine geladene Schreckschusspistole vor das Gesicht gehalten haben. Auf diese Art und Weise soll er fast 1.800,- Euro erbeutet haben. Auf der Flucht soll mehrere Schüsse aus der Waffe abgegeben haben.

 

am 25. Mai 2020 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in sieben Fällen gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt und dabei in zwei Fällen tateinheitlich in zwei Fällen unerlaubt Betäubungsmittel erworben, in einem Fall in Tateinheit unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen und in einem weiteren Fall in Tateinheit unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Ferner soll er in einem weiteren Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen und in einem weiteren Fall gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Er soll ab 2015, als er noch Jugendlicher war, 10 Gramm und 40 Gramm Marihuana erworben haben um die Betäubungsmittel anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen.  Im Juni 2018 soll er als Heranwachsender mehr als 60 Gramm Marihuana (nicht geringe Menge), mehr als 10 Gramm Haschisch, geringe Mengen Kokain und DMT in seiner Wohnung in Speyer aufbewahrt haben um die Betäubungsmittel zum weit überwiegenden Teil gewinnbringend zu verkaufen. Im April 2019 soll er als Erwachsener in seiner nunmehrigen Wohnung in Germersheim mehr als 25 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel zum Großteil gewinnbringend zu verkaufen. Darüber hinaus soll er im Besitz einer geringen Menge an Marihuana gewesen sein. Im Januar 2019 soll er als Erwachsener in Speyer zwei Konsumeinheiten Marihuana gewinnbringend verkauft haben.  Im April 2019 soll er in Germersheim Marihuana für 20,00 Euro gewinnbringend verkauft haben. Ebenfalls im April 2019 soll er zwei Gramm Amphetamin und drei XTC-Tabletten in Germersheim gewinnbringend verkauft haben. Im Mai 2019 soll in Germersheim mehr als drei Gramm Marihuana bei sich gehabt haben. Schließlich soll er im Juni 2018 als Heranwachsender in seiner Wohnung in Speyer einen Schlagring verwahrt haben.

 

 II.        Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092884, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts wird die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken dringend empfohlen. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt.

 

Speyer, den 29. April 2020

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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