I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 3. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 43-jährigen Angeklagten aus Dossenheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine versuchte Nötigung und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im März 2015 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter seinen Arbeitgeber unter Vorhalt einer Waffe bedroht haben um ihn zur Zahlung des ihm angeblich zustehenden Arbeitsentgelts sowie einer Abfindung zu bewegen. Der Versuch soll letztlich gescheitert sein, weil das Opfer die Polizei verständigte. Ihm Zuge der Forderung soll es auch zu einem körperlichen Übergriff gegen das Opfer gekommen sein. Das Verfahren wurde vom Schöffengericht übernommen, da die Tat auch als versuchte schwere räuberische Erpressung gewertet werden kann.
am 10. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 25-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Rheinauen, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine Geldfälschung begangen zu haben. Sie soll im Juni 2016 in Waldsee einer Mitarbeiterin einer Tankstelle einen falschen 50 Euro Schein übergeben haben um Alkohol im Wert von unter 10 Euro zu bezahlen.
am 10. Mai 2017 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 47-jährigen Angeklagten aus Hofheim im Taunus, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben. Er soll im Mai 2016 in einem Drogeriemarkt in Speyer Parfüms im Wert von mehr als 400 Euro gestohlen und als er von einer Mitarbeiterin am Ausgang angesprochen wurde, diese zur Seite gestoßen haben um zu flüchten.
Das Jugendschöffengericht
am 8. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein und einen 20-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Jugendlicher bzw. Heranwachsender einen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung begangen zu haben. Sie sollen im Dezember 2015 in Reilingen versucht haben einen Zigarettenautomaten aufzubrechen und diesen dabei massiv beschädigt haben. Ferner soll der Heranwachsende im Juni 2016 oder danach in Schifferstadt eine Unterschlagung begangen haben. Er soll zwei Kettensägen, die er für einen anderen in seinem Keller aufbewahrt habe, veräußert haben. Schließlich soll der Heranwachsende im November 2016 in Böhl-Iggelheim mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und diese besessen haben. Er soll mehrere Tütchen Marihuana bei einer Kontrolle bei sich gehabt haben, wobei er vorgehabt haben soll zumindest einen Teil davon gewinnbringend zu verkaufen.
am 15. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 51-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, einen versuchten sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen begangen und in drei Fällen pornographische Schriften verbreitet zu haben. Er soll im Juni 2015 in Speyer eine geistig behinderte Jugendliche in einem sozialen Netzwerk dazu aufgefordert haben, ihm Nacktbilder ihrer vierjährigen Schwester zu senden; gegen Zahlung eines Geldbetrages sollte sie ferner deren Beine auseinander machen, was die Jugendliche jedoch ablehnt habe. Ferner soll er die Jugendliche gefragt haben, ob sie und das Kleinkind bereit seien mit ihm den Geschlechtsverkehr auszuüben. Nachdem die Jugendliche dies in Bezug auf ihre Schwester abgelehnt habe, habe er weitere Sexualpraktiken angesprochen. Ferner habe er der Jugendlichen im Juni und Juli 2015 bei anderen Gelegenheiten Videos eines Mannes sowie von sich selbst übersandt, bei denen er und der Mann sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben sollen.
In einer weiteren Anklage wird ihm vorgeworfen kinderpornographische Schriften erworben, besessen und verbreitet zu haben. Er soll von Juli 2015 bis April 2016 unter anderem in Speyer ein kinderpornographisches Bild eines Mädchen in einem sozialen Netzwerk erhalten, ein weiteres Bild versendet und mehrere Videos und 17 Bilder auf einem Laptop und einem Mobiltelefon besessen haben.
Es handelt sich um eine Jugendschutzsache.
am 22. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen, einen 21-jährigen und zwei 23-jährige Angeklagte aus Speyer und Ludwigshafen (einer der beiden 23-Jährigen), denen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsende bzw. Erwachsene eine räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Der 23-Jährige Ludwigshafener soll ferner eine Bedrohung begangen haben. Der 23-Jährige Ludwigshafener soll im März 2016 in Speyer den Geschädigten angegangen sein, um ihn „abzuziehen“. Zu diesem Zweck soll er ihn zu Boden geschlagen haben. Im Anschluss daran sollen sich die Mitangeklagten der Tat angeschlossen und den Geschädigten aufgefordert haben, seine Taschen zu entleeren. Ihm sollen in der Folge verschiedene Gegenstände weggenommen worden sein. Der Forderung sich bis auf die Unterhose auszuziehen um ihn nach weiteren Gegenständen zu durchsuchen, soll dadurch Nachdruck geschaffen worden sein, dass der Geschädigte erneut geschlagen worden sei. Bei der Durchsuchung der Kleidung soll nichts mehr gefunden worden sein.
Zuletzt soll der 23-Jährige Ludwigshafener aufgrund gesonderten Willensentschlusses auf den Geschädigten mit einem Messer zugegangen sein.
am 24. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Germersheim dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird einen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung begangen zu haben. Er soll im Juni 2016 in Speyer im Freibad den 11-Jährigen Geschädigten gegen dessen Widerstand an dessen Po und Geschlechtsteil gefasst und versucht haben ihn zu küssen und seine Badehose herunterzuziehen.
Es handelt sich um eine Jugendschutzsache.
am 29. Mai 2017 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 20-jährige kroatische Angeklagte aus Speyer der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsende mehrere Straftaten begangen zu haben. Die Hauptverhandlung gegen sie sollte bereits am 6. Februar 2017 stattfinden. Das Verfahren wurde jedoch abgetrennt. Wegen der Tatvorwürfe wird auf den Pressebericht für Februar 2017 Bezug genommen.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 20. April 2017
– Der Mediensprecher –
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts