Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung März 2024

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im März 2024

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 11. März 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft 18 gewerbsmäßige Betrügereien vorgeworfen werden.  Er soll von Januar 2022 bis Januar 2023 in Speyer auf einer Internetplattform Elektronikgeräte zum Verkauf angeboten haben ohne die Absicht gehabt zu haben die Waren auch zu liefern. Auf diese Weise soll er einen Betrag von etwa 4.000 Euro erlangt haben.

 

am 13. März 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 59-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft ein schwerer sexueller Missbrauch eines Kinders, der Missbrauch einer Schutzbefohlenen, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und der Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten in Tateinheit mit Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen werden. Er soll von 1997 bis 2006 seine Tochter regelmäßig in der gemeinsamen Wohnung geohrfeigt, geschlagen und mit der Faust geboxt haben und dabei bei ihr wiederholte Leiden und Schmerzen hervorgerufen haben. Ferner soll er bei ihr zwischen 2003 und 2005 mit dem Finger in die Vagina eingedrungen sein. Ferner soll er in seinem Wohnhaus in frei zugänglichem Bereichen einen mehrere Schusswaffen und Munition ungesichert aufbewahrt haben. Schließlich soll der Angeklagte im August 2019 und davor im Besitz mehrerer kinder- und jugendpornographischer Video- und Bilddateien gewesen sein, die sich auf verschiedenen Computern in seinem Wohnhaus befunden haben sollen.

Die am 8. Dezember 2021 begonnene Hauptverhandlung wurde zur Einholung von Gutachten ausgesetzt.

 

am 13. März 2024 um 14:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 44-jährigen Angeklagten aus Mannheim, dem von der Staatsanwaltschaft Inverkehrbringen von Falschgeld in Tateinheit mit versuchtem Betrug vorgeworfen wird.  Er soll im Februar 2023 in Speyer auf einer Online-Plattform 960 Euro Falschgeld erworben und versucht haben damit in einem Supermarkt Oktober 2022 Waren einzukaufen. Die Kassiererin erkannte aber die Falsifikate, sodass es nicht zu einem Schaden kam.

 

am 20. März 2024 um 8:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 37-jährigen Angeklagten aus Weingarten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge vorgeworfen wird.  Er soll im Januar 2023 in Speyer in seinem Fahrzeug mehr als 25 Gramm Amphetaminprodukte und knapp acht Gramm Ecstasy sowie 15 Ecstasy Tabletten verwahrt haben, die bei einer Fahrzeugkontrolle sichergestellt wurden.

Die Hauptverhandlung am 7. Februar 2024 musste ausgesetzt werden, da der Angeklagte nicht erschienen war.

 

am 20. März 2024 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Bruchmühlbach-Miesau, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gefährliche Körperverletzung in einem Fall in Tateinheit mit Raub vorgeworfen werden.  Er und seine zwei gesondert verfolgten Mittäter sollen sich im Oktober 2020 in Speyer zwischen Dom- und Festplatz dem Opfer, das mit einem Fahrrad unterwegs war, in den Weg gestellt haben und den Fahrradlenker festgehalten haben. Der gesondert verfolgte Mittäter soll dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieses zu Boden ging. Das Opfer soll sodann aufgefordert worden sein die Taschen zu leeren.  Auf diese Weise sollen der Angeklagte und seine Mittäter 10,- Euro und eine Lautsprecherbox erlangt haben. Im weiteren Verlauf sollen sich der Angeklagte und seine Mittäter dem zweiten Opfer zugewandt und dieses unter Vorhalt eines Messers aufgefordert haben -  nachdem es von dem Angeklagten und einem der Mittäter mit Tritten traktiert worden war - Geld und sein Mobiltelefon herauszugeben. Nachdem das Opfer der Forderung nicht nachgekommen sein soll, soll er es weiter geschlagen worden sein. Die Verletzungen sollen einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht haben. Anschließend soll zunächst der gesondert verfolgte Mittäter ein weiteres Opfer, das hinzugekommen war, mit dem Messer bedroht haben und es aufgefordert haben sein Geld herauszugeben. Er soll versucht haben, nach diesem zu stechen. Nun seien der Angeklagte und der andere gesondert verfolgte Mittäter hinzugekommen und hätten das Opfer am Hals gepackt und so stark gewürgt haben, dass es keine Luft mehr bekam. Auch sei es getreten worden, sodass es zu Boden ging. Es soll eine Gehirnerschütterung erlitten haben. Nach dem Hinweis, dass die Polizei gleich erscheinen werde, sollen sie geflohen sein.

 

 

Das Jugendschöffengericht:

am 18. März 2024 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 21 und 18-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlich begangener Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung (21-Jähriger) bzw. ein Einbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung (18-Jähriger) vorgeworfen wird. Sie sollen ferner zwei weitere gemeinschaftlich begangene Diebstähle mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung (21-Jähriger) bzw. Einbruchsdiebstahle in Tateinheit mit Sachbeschädigung (18-Jähriger), wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, begangen haben. Der 21- Jährige soll schließlich einen weiteren gemeinschaftlich begangenen Einbruchsdiebstahl begangen haben. Die beiden Angeklagten sollen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter im November 2022 in Speyer in ein Vereinsheim eingebrochen sein indem sie ein Fenster einschlugen. Sie sollen aus einer Geldkassette 50 Euro genommen und für sich verwendet haben. Daneben sollen sie die Einrichtung teilweise zerstört haben, wodurch ein Schaden von etwa 5.000 Euro entstanden sein soll. Bei dieser Tat soll der ältere der Beiden ein Messer bei sich geführt haben. Ferner sollen sie im November 2022 am Fischmarkt in Speyer ebenfalls mit dem gesondert verfolgten Mittäter einen Zigarettenautomaten aufgebrochen haben und dabei etwa 200 Euro erbeutet haben. Der Schaden soll sich hier auf mehr als 3.000 Euro belaufen. Auch bei dieser Tat soll der Ältere ein Messer dabeigehabt haben. Der Versuch eines weiteren Zigarettenautomatenaufbruchs im November 2022 soll daran gescheitert sein, dass sie von der Polizei überrascht wurden. Gleichwohl soll an dem Automaten ein Schaden von etwa 1.000 Euro entstanden sein. Auch hier soll der Ältere ein Messer dabeigehabt haben. Schließlich soll der 21-Jährge im März 2022 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in eine Pizzeria in Speyer eingebrochen sein, indem sie ein Fenster aus dem Rahmen lösten. Sie sollen ein elektronisches Gerät entwendet haben und es soll einen Schaden von etwa 2.000 Euro entstanden sein.

 

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

           

Speyer, den 28. Februar 2024

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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