Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung März 2023

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im März 2023

I. Es verhandeln:

 

Das Schöffengericht

am 8. März 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 39-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft fünf Diebstähle im besonders schweren Fall vorgeworfen werden. Er soll im März 2022 in Schifferstadt ein unverschlossenes Mountain-Bike im Wert von 1.800 Euro, im April 2022 in Limburgerhof ein abgeschlossenes Mountain-Bike im Wert 900 Euro, knapp acht Tage später ebenfalls in Limburgerhof ein weiteres abgeschlossenes Fahrrad im Wert von 250 Euro, im Juni 2022 in Schifferstadt wiederum ein abgeschlossenes Mountainbike im Wert von 650 Euro und einige Tage später erneut in Schifferstadt einen unverschlossenen E-Skooter im Wert von 750 Euro an sich genommen haben um die Fahrzeuge für sich zu verwenden. Dabei soll er gehandelt haben, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

In einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten ein versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll im August 2022 in Limburgerhof versucht haben ein mit einer Kette abgeschlossenes Fahrrad im Wert von 4000 Euro zu stehlen.

Schließlich wird ihm vorgeworfen im September 2022 am Hauptbahnhof in Ludwighafen am Rhein einen weiteren Fahrraddiebstahl begangen zu haben. Er soll dort ein Rad im Wert von 150 Euro an sich genommen haben um es für sich zu verwenden.

Weitere Anklagen haben Betäubungsmittelverstöße zum Gegenstand.

In einer Anklage wird dem Angeklagten unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll im August 2022 in Limburgerhof im Besitz einer geringen Menge Amphetamin gewesen sein.

Derselbe Vorwurf wird ihm in einer weiteren Anklage in Bezug auf den Besitz einer geringen Menge Marihuana gemacht; diese soll er im Juni 2022 in Schifferstadt besessen haben.

Dieser Vorwurf betrifft auch eine dritte Anklage. Der Angeklagte soll bereits im Januar 2022 in Schifferstadt im Besitz von weniger als einem Gramm Cannabis und knapp drei Gramm Amphetamin gewesen sein.

Schließlich wird ihm von der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Er soll im Mai 2022 in Schifferstadt mit einem versicherungspflichtigen E-Skooter ohne Pflichtversicherungsschutz gefahren sein.

 

am 22. März 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen – Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2022 in Speyer einem vierjährigen Kind einen 50 Euro Schein entrissen haben. Als die Mutter des Kindes versuchte den Geldschein zurückzuerlangen, soll er sie weggestoßen und gekratzt haben, um im Besitz des Geldes zu bleiben.

In einem Strafbefehl wird ihm ferner vorgeworfen eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Juli 2021 in Römerberg in hochalkoholisiertem Zustand dem Geschädigten einen Kopfstoß versetzt haben.

 

am 22. März 2023 um 13:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Diebstähle im besonders schweren Fall, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, und ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen werden. Er soll im Juli 2022 in Speyer mit einem gesondert verfolgten Mittäter den Rollladen einer Imbissbude auf dem Gelände des Brezelfestes hochgezogen und die Bude nach lohnenswertem Gut durchsucht haben; als er bemerkt wurde, soll er sein Vorhaben aufgegeben haben. Im Juli 2022 soll er über einen Balkon in ein Wohnanwesen in Speyer eingedrungen sein und dort eine Schreckschusspistole gestohlen haben. Schließlich soll er im September 2022 in Speyer Parfüm im Wert von mehr als 250 gestohlen haben um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

 

am 24. März 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2021 in Schifferstadt seine damalige Partnerin als Schlampe und Hure beschimpft und anschließend aus dem Tresor neben einem ihm gehörenden Geldbetrag eine hochwerte Tasche der Geschädigten und einen der Geschädigten gehörenden vierstelligen Bargeldbetrag an sich genommen haben. Als die Geschädigte versuchte die Handtasche zurückzuerlangen, soll er ihr auf den Kopf geschlagen und sie zu Boden gestoßen haben. Danach soll er sie noch getreten haben. Als die Geschädigte versuchte mit ihrem Mobiltelefon die Polizei zu verständigen, soll er ihr dieses entrissen und es zu Boden geworfen haben, sodass es zerstört wurde.

Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 21. September 2022 vorgesehen.

 

am 29. März 2023 um 9:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen im Oktober 2019 auf einem kombinierten Rad- und Fußweg in Richtung der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer der Geschädigten, die zusammen mit ihrem Ehemann mit dem Fahrrad unterwegs war, den Weg verstellt und sie zu Boden gerissen haben. Anschließend soll der Angeklagte auf die am Boden liegende Geschädigte eingetreten haben, während die gesondert verfolgten Mittäter den Ehemann festgehalten haben sollen.

Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen, die Hauptverhandlung am 8. Juni 2022 musste aber ausgesetzt werden.

 

am 29. März 2023 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird 21 gewerbsmäßige Betrügereien begangen zu haben. Er soll von März 2021 bis Februar 2022 in Speyer unter Verwendung falscher Personalien unter Vortäuschung seiner Lieferfähigkeit und –willigkeit auf einer Internetplattform Gegenstände angeboten haben, den vereinbarten Kaufpreis erhalten, wie von ihm von vornherein beabsichtigt, die Ware aber nicht übersandt haben um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Dabei soll es sich um verschiedene elektronische Geräte und Spiele gehandelt haben. Insgesamt soll er dadurch mehr als 2000 Euro erlangt haben.

In einer weiteren Anklage werden ihm 17 weitere gewerbsmäßige Betrügereien vorgeworfen. Er soll von September 2020 bis April 2021 in Speyer auf die gleiche Art und Weise fast 2500 Euro erlangt haben.

 

am 29. März 2023 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, versucht zu haben als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel abzugeben. Er soll einer 17-Jährigen in Speyer zwei Ecstasy-Tabletten angeboten haben, was diese aber abgelehnt habe.

In einer zweiten Anklage wird ihm ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl vorgeworfen. Er soll im Februar 2022 in Speyer in einem Drogeriemarkt Parfum im Wert von mehr als 120 Euro gestohlen haben, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

Der Hauptvorwurf ergibt sich aus einer weiteren Anklage. Darin wird dem Angeklagten und einem mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, der ebenfalls in Speyer wohnhaft ist, eine versuchte gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen. Der obengenannte 24-Jährige soll aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses den Geschädigten in der Bahnhofstraße in Speyer festgehalten und ihn aufgefordert haben, einen dreistelligen Geldbetrag aus vorangegangenen Drogengeschäften mit dem 23-Jährigen zu zahlen. Währenddessen soll der 23-Jährige mit einem PKW angefahren sein. Daraufhin habe der 24-Jährige den Geschädigten gezwungen in den PKW einzusteigen. Mit dem Fahrzeug sollen die Angeklagten auf einen Parkplatz gefahren sein und der 23-Jährige soll von dem Opfer dessen Brieftasche herausverlangt haben. Der 23-Jährige soll ihm anschließend, da das Opfer kein Geld bei sich hatte, ins Gesicht geschlagen und ihn aufgefordert haben das Geld zu zahlen. Auf dieses Geld soll der 23-Jährige – wie er wusste – keinen Anspruch gehabt haben.

Die Hauptverhandlung sollte am 18. Januar 2023 stattfinden.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 13. März 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung, eine sexuelle Belästigung und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Sommer 2019 nach vorherigen sexuellen Handlungen, die gegen den Willen der damals 15-jährigen Geschädigten erfolgt sein sollen, gegen deren ebenfalls erkennbar gezeigten Willen mit dem Finger in die Vagina der Geschädigten eingedrungen sein. Im April 2021 soll der Angeklagte die Geschädigte in Billigheim-Ingenheim gegen deren Willen sexuell motiviert berührt haben. Bei dieser Gelegenheit soll er ihr auch die Finger umgebogen haben, wobei er in Kauf genommen haben soll, ihr Schmerzen zu bereiten.

 

am 20. März 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung und tateinheitlich hierzu eine Bedrohung vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2022 in Schifferstadt einen Beamten der Jugendstrafanstalt mit den Worten „Du Hurensohn“ beleidigt und ihm gedroht haben ihn zu schlagen.

 

am 20. März 2023 um 9:45 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Hanhofen, dem von der Staatsanwaltschaft vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2022 in Speyer ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein mit einem Pkw gefahren und im Bereich oberer Langgasse/Bahnhofstraße einen Unfall verursachte haben. Anschließend soll er sich, ohne die Feststellungen zu ermöglichen, von der Unfallstelle entfernt haben.

 

am 20. März 2023 um 10:45 Uhr

gegen eine mittlerweile 19-jährige Angeklagte aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll im September 2021 in Speyer Polizeibeamte während eines Einsatzes u.a. als Hurensöhne beleidigt und ihnen gedroht haben sie fertig zu machen.

 

am 27. März 2023 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft Beförderungserschleichung vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2022 ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins mit dem Zug von Mannheim nach Berlin gefahren sein und dabei in Frankfurt am Main kontrolliert worden sein. Der Schaden soll mehr als 120 Euro betragen haben.

In einer zweiten Anklage wird dem Angeklagten vorgeworfen in zwei weiteren Fällen jeweils eine Beförderungserschleichung begangen zu haben. Er soll in diesen beiden Fällen in Halle (Saale) und Wolfsburg kontrolliert worden sein. Der Schaden in diesen beiden Fällen soll jeweils wiederum mehr als 120 Euro betragen haben.

 

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

           

Speyer, den 28. Februar 2023

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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