Amtsgericht Speyer: Pressemitteilung März 2017

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgericht Speyer im März 2017

 

I.          Es verhandeln:

 

            Das Schöffengericht

 

am 1. März 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 23-jährigen deutschen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben zu haben. Er soll am 14. Februar 2016 in Speyer an eine 15 Jährige 1,7 Gramm Marihuana verkauft haben.

 

          Das Jugendschöffengericht

 

am 6. März  2017 um 10:30 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen deutschen Angeklagten, der sich in anderer Sache in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt befindet. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Mainz vorgeworfen wird als Heranwachsender am 22. April 2016 in Ingelheim einen Diebstahl in besonders schweren Fall begangen haben. Er soll in ein Autohaus eingebrochen sein und unter anderem ein Mobiltelefon entwendet haben.

 

am 13. März 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen deutschen Angeklagten aus Schifferstadt. Das Verfahren wurde bereits am 16. Januar 2017

anverhandelt, muss aber neu verhandelt werden. Bei dem nunmehrigen Angeklagten handelt es sich um den in dem damaligen Bericht als Haupttäter bezeichneten Jugendlichen. Wegen der Einzelheiten wird auf den früheren Bericht Bezug genommen.

Die Sitzung ist nichtöffentlich.

 

 

am 20. März 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 21-jährigen deutschen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim dem von der Staatsanwaltschaft in drei Anklageschriften vorgeworfen wird als Heranwachsender eine sexuelle Nötigung, in zwei Fällen jeweils gefährliche Körperverletzungen sowie in acht Fällen jeweils eine Beförderungserschleichung begangen zu haben. Er soll im Mai 2016 in Böhl-Iggelheim gewaltsam die Geschädigte mit der Hand über der Kleidung im Genitalbereich, dem Gesäß und den Brüsten angefasst haben um sich sexuell zu erregen. Ferner soll er zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern im Mai 2016 in Hassloch dem vor ihm fliehenden Geschädigten ein Bein gestellt und, nachdem dieser gestürzt war, einen Faustschlag ins Gesicht gegeben haben, sodass ein Stück eines Backenzahns abgebrochen sein soll. Im Juni 2016 soll er zusammen mit den gesondert verfolgten Mittätern in Beindersheim eigenhändig mehreren Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Geschädigten sollen sich dabei Prellungen, und einer von ihnen darüber hinaus eine Platzwunde zugezogen haben. Schließlich soll er in der Zeit von September 2015 bis Januar 2016 achtmal Züge in Schifferstadt, Hassloch, Edenkoben, Siebeldingen-Birkweiler, Albersweiler und Philippsburg benutzt haben ohne im Besitz eines gültigen Fahrescheins zu sein. Er soll jeweils von Anfang an vorgehabt haben, den Fahrpreis nicht zu entrichten.

 

am 27. März 2017 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 19-jährigen deutschen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird als Heranwachsender eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll im Juni 2016 in Schifferstadt anlässlich des Rettichfestes im Zuge einer verbalen Diskussion dem Geschädigten unvermittelt mit einem Bierglas so fest auf den Kopf geschlagen haben, dass dieses zerbrach. Der Geschädigte soll sich dabei multiple Schnittverletzungen am Kopf zugezogen haben.

In einer weiteren Anklage wird ihm und einem ebenfalls 19-jährigen türkischen Angeklagten aus Schifferstadt von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine (weitere) gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der deutsche Staatsangehörige soll im Mai 2016 in Speyer vor einer Veranstaltungshalle den Streit mit den Geschädigten gesucht, einem der Geschädigten unvermittelt ins Gesicht geschlagen und danach dem anderen Geschädigten mit der Faust ebenfalls ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch sollen die beiden einen sog. Cut und eine Kieferprellung beziehungsweise einen Nasenbeinbruch erlitten haben. Anschließend soll der türkische Angeklagte, nachdem den Geschädigten Personen zu Hilfe kamen, zusammen mit dem Deutschen gegen die zu Hilfe Eilenden getreten und schlagen haben. Während der eine Geschädigte weitere Faustschläge erhalten haben soll, sollen zwei der zu Hilfe eilenden Personen Verletzungen am Knie und am Ohr erlitten haben.

Fortsetzungstermin ist für den 29. März 2017 um 9:00 Uhr bestimmt.

 

 

II.         Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-609100) nachgefragt werden.

 

Frankenthal (Pfalz), den 21. Februar 2017

– Der Mediensprecher –

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

 

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